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falsche Grafikkarte geliefert, Frage Verbrauchsrecht

boffi

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Okt. 2008
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Hallo zusammen,

hoffe mein Thema ist hier einigermaßen richtig platziert.

Ich habe online mehrere Komponenten bestellt und letzes WE zusammegebaut. Unter anderem habe ich die Asus 4850 Pro bestellt. Geliefert wurde jedoch eine Club 3d 4850 OC.
Dummerweise habe ich das gar nicht bemerkt, da mir Club 3d auch gar nicht bekannt war und ich auch nicht wirklich darauf geachtet haben.

Gemerkt habe ich dies erst, als mich gestern abend ein Mitarbeiter des Onlineversenders anrief und fragte ob ich die Karte gegen Erstattung von ca 30 Euro (die ich zuviel bezahlt hatte) nicht behalten wolle.

Ich möchte natürlich gerne meine Asus GraKa haben, allerdings gibts es ein Problem: Ich hab den Karton schon kurz und klein gerissen. Dies habe ich auch schon telefonisch mitgeteilt und der Typ wollte sich dann heute nochmal melden.

Frage: Wie viel darf der Verkäufer der Ware für den zerstörten Karton abziehen bzw. darf er überhaupt etwas abziehen (Karte ca 2 Tage in Betrieb)? Habe ich umgekehrt irgendwelche Rechte aus der Falschlieferung oder muss ich auf die Kulanz des Verkäufers hoffen?

Danke und Gruß,
Markus
 
Naja, ich denke mal, dass du auf die Kulanz des Käufers hoffen musst, wenn du die Karte nich mehr im Originalzustand zurückschicken kannst.. Nimm einfach die 30 Euro und werd glücklich, besser kannst du es wohl nicht machen.

Sry, wenn ich das so ausdrücke, aber es ist auch selten dämlich die Verpackung sofort zu zerreißen, bevor man die Karte irgendwie geprüft und getestet hat.. Ich persönlich hebe die sowieso alle auf, da es sich auch beim späteren Verkauf wieder besser macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal, dass du schlechte Karten hast. Das du den Korton geschrottet hast, wird wohl dein Schiksal sein.:(

Warum muß es die Asus sein? Du wirst wahrscheinlich nicht umhin kommen, das Geld zu nehmen.
 
also ein rückgaberecht hab ich ja nunmal auf jedenfall da sie schlichtweg die falsche karte geliefert haben.
ja war doof den karton kaputt zu machen. passiert mir sicher kein 2. mal

wäre cool wenn jmd. auf meine frage bzgl. warenminderung etc. eingehen könnte. gibts da iwelche richtlinien etc?
 
Hallo!

Also schlagt mich tot, wenn ich falsch liege aber für nen zerrissenen Karton kriegt man bei NorskIT, soweit ich das mal gelesn habe, "nur" noch 80% des Kaufpreises...
Hängt aber mehr oder weniger vom Händler ab. Richtlinien sind halt so eine Sache. Es muss halt angemessen sein und ich meine, ein Karton klingt vielleicht nicht so wiild aber auf der anderen Seite: Wer will schon ein neues Gerät ohne Karton zum gleichen Preis?

BTW: Warum schrottet man den Karton eines neuen Gerätes?
Mache ich nie, auch wenn ich wirklich wenig Platz habe und sich das Zeug stapelt. Wenigstens einen Monat lang hebe ich jeden auf, wenn nicht sogar ein halbes Jahr und so groß ist der einer GraKa ja nicht.

Naja, das wird Dir eine Lehre sein... ;)
So, jetzt aber genug getadelt. Meine Meinung: Du bist zufrieden also behalte sie einfach.
Nimm dann die 30EUR und geh dafür mit einer netten Person ins Kino, der Du das alles erzählst. Dann habt ihr beide Spaß und noch am gleichen Tag juckt Dich das nicht mehr. :)

Gruß
 
Die Händler dürfen kein Geld für einen kaputte/fehlende Verpackung abziehen, die müssen das auch ohne zurücknehmen. Sie dürfen auch kein Geld dafür abziehen, dass man die Karte bereits genutzt hat. Viele Händler versuchen das aber trotzdem und die meisten Kunden lassen sich dadurch auch beirren.
 
Natürlich müssen sie es zurücknehmen (da Fernabsatz), aber sie dürfen Wertausgleich für Abnutzung geltend machen. Da der Karton nicht mehr vorhanden ist, da zerrissen, dürfen sie diesen Schaden natürlich in Rechnung stellen.
 
Keine Frage - ich würde einfach die Karte behalten und die 30€ Rückerstatten lassen. Du wirst sonst zu 99% nicht den vollen Preis bekommen, und zahlst dann doppelt drauf.
 
Also falls die ASUS nicht zufällig ein spezielles Modell mit einer bestimmten Eigenschaft ist, solltest du wirklich drauf scheißen und dich über die 30 Euro freuen. Als Hersteller von Grafikkarten ist ASUS sowieso nicht besonders herausragend. Weder von der Qualität, noch vom Support her.
 
Angenommen man will die KArte behalten und ein Comuterteil geht nach 1,5 Jahren kaputt, darf ich dann die Garantie von 2 Jahren in Anspruch nehmen? Ja oder? Weil das mit dem org. Karton gilt ja nur für das 14 tägige Rückgaberecht oder?
 
Selbstverständlich darfst du das. Nur halt nicht bei Asus :D

Allerdings würde ich mit dem Shop klären, daß sie dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, daß die Karte rechtmäßig bei ihnen erworben wurde.
 
boffi schrieb:
also ein rückgaberecht hab ich ja nunmal auf jedenfall da sie schlichtweg die falsche karte geliefert haben.
ja war doof den karton kaputt zu machen. passiert mir sicher kein 2. mal

wäre cool wenn jmd. auf meine frage bzgl. warenminderung etc. eingehen könnte. gibts da iwelche richtlinien etc?

Nein, du hast ein Fernabsatzrecht, welches besagt, daß du die Waren innerhalb von 14 tagen ohne Angabe von Gründen zurücksenden kannst.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Formulierung "zur Ansicht" zu legen:
Dies bedeutet, daß du den Artikel so betrachten/begutachten kannst, wie es im Laden-Geschäft der Fall wäre.
Dort darfst du die Karte auch nicht auspacken.
Strenggenommen hast du durch das Auspacken demnach den Anspruch auf Rückgabe verspielt.
Allerdings nehmen es die meisten Händler diesbezüglich nicht so genau, da dies ja auch schwer nachzuweisen ist.
Allerdings kannst du, dadurch, daß du die Verpackung zerissen hast, vom Händler nicht mer verlangen, daß er die Karte zurücknimmt (da sie ja nun als "gebraucht" einzustufen ist und nicht mehr zum vollen Preis veräußert werden kann), höchstens gegen einen Aufpreis, der sich meiner Meinung nach nicht lohnen würde.

Du kannst also höchstens auf ein Entgegenkommen des Händlers hoffen - verlangen kannst du jedoch leider nichts. :(
 
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Formulierung "zur Ansicht" zu legen:
Dies bedeutet, daß du den Artikel so betrachten/begutachten kannst, wie es im Laden-Geschäft der Fall wäre.
Dort darfst du die Karte auch nicht auspacken.
Strenggenommen hast du durch das Auspacken demnach den Anspruch auf Rückgabe verspielt.

Das stimmt so nicht. Im Laden bist du jederzeit berechtigt, die Ware vom Verkaufspersonal auspacken und vorführen zu lassen, ebenso wie du beim Autokauf zu einer Testfahrt berechtigt bist. (VORSICHT: Das heißt nicht, dass der Verkäufer es machen *muss*, sondern nur dass du danach fragen darfst. Sonst wärst du bei einer Testfahrt mit einem Auto womöglich nicht versichert.)

Da so etwas bei einem Fernabsatzgeschäft (also per Telefon oder Internet) nicht möglich ist, kann man grundsätzlich bis 2 Wochen nach Lieferung den Artikel zurücksenden, wenn er in seinen Eigenschaften nicht dem gewünschten entspricht. Was man in einem Ladengeschäft ja mit einer Vorführung hätte klären können.

In deinem speziellen Fall dürfte der Verkäufer aber vermutlich eine Minderung der Rückzahlung geltend machen können, weil für ihn die Karte ohne OVP einen schlechteren Wiederverkaufswert hat.

Ich würde die 30€ nehmen und davon mit der Freundin Essen gehen :)

[edit] Habs wiedergefunden: Fernabsatzgesetz §355
 
Zuletzt bearbeitet:
Begehmann schrieb:
Das heißt nicht, dass der Verkäufer es machen *muss*, sondern nur dass du danach fragen darfst. Sonst wärst du bei einer Testfahrt mit einem Auto womöglich nicht versichert.

Versteh ich nicht. Dass man das Produkt nicht testen muss sollte ja klar sein... ich kann die Shirts ja auch einfach kaufen und muss sie nicht unbedingt erst unter Aufsicht anprobieren.
Außer die Freundin ist dabei und würde sonst motzen. Dann zieht man es lieber eben über.

Vielleicht meinst du es ja auch ganz anders...

Das mit der Vorführung/Überprüfung im Ladengeschäft ist richtig, das FernabsatzG ersetzt für den Kunden diese Möglichkeit durch das unbedingte Widerrufsrecht. Es erlaubt auch (in Maßen) das Inbetriebnehmen von Hardware, solange man diese "nicht wie Eigentum in Besitz nimmt", was man öfters so oder ähnlich in Shop-AGBs lesen kann.

Grafikkarte fein säuberlich auspacken, einbauen, ausprobieren, dann doch scheise finden und zurückschicken ist also völlig legitim und führt eigentlich auch fast nie zu Wertersatzforderungen.
 
irgendwie geht hier wohl ganz unter, das der käufer ohne sein verschulden die falsche karte geliefert bekommen hat. streng genommen kann er dafür sogar schadensersatz fordern.

diese ganze pillepalle-onlineverkaufsdiskussion ist unnötig ;)

es gelten die regeln für aliud-lieferungen. da der fredersteller wohl kein gewerblicher (vollkaufmann) ist, gelten für ihn auch nicht die strengeren regeln der warenprüfung nach eingang. selbst die packung wird man ihm nicht anlasten können.

meine meinung (keine rechtberatung :p ) 40 € fordern und mit anwalt drohen
 
Stimmt, aliud ist ein Sachmangel und da gilt die Gewährleistung, genauer Nacherfüllung (§ 439). Das bezweifel ich auch nicht :)

Aber wegen eines Sachmangels in der Größenordnung eine Klage androhen? Na ich weiß net... du könntest nur dann erfolgreich sein, wenn der Händler sich wirklich querstellt und sich weigert, die Sache umzutauschen, aber da kommt wieder das Problem der Verpackung ins Spiel. Wertersatz für den Händler wäre wohl dann wieder drin.

In den USA würd natürlich umgehend geklagt, und zwar auf 2 Millionen und erfolgreich :freak:
 
Was ich nicht verstehe - wie kann man einen Karton zerreisen ohne ihn sich mal anzuschauen? Ich meine, ich weiß doch, was ich bestelle und wenn da groß was anderes draufsteht würde ich schon mal grübeln.

Wie groß ist denn die Preisdifferenz zwischen den beiden Karten? Club3D ist qualitativ auch nicht so toll, also in dem Punkt schenken die sich nix. Asus hat den Vorteil von 3 Jahren Garantie. Wenn Du aber mit der Karte zufrieden bist, nimm das Geld und fertig ;).
 
hui da ist ja noch einiges zusammengekommen.
ich zahl jetzt 15 euro für die verpackung, behalte die karte solange bis ich die neue habe und schicke die alte dann zurück. die neue kommt per nachname ohne versandkosten.
ich denke mit der lösung können beide parteien leben.
wirklich interssant war der hinweis mit der aliud-lieferung von inkubus. allerdings seh ich auch ein dass die karte nun evtl. weniger wert ist. was schicken die mir, ollem kartonagen vernichter, auch die flasche karte :)

also vielen dank für eure beiträge, gelernt hab ich zumindest den karton zu behalten (was ich bisher auch eigentlich immer getan hab :)

danke und gruß,
markus
 
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