EasyAction
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 296
Ich habe vor ca 8 Tagen bei der Firma Eteque hier in Berlin eine Graka gekauft.
Ablauf wie folgt:
1. Artikel auf der Seite des Ladens heraus gesucht.
2. Benutzerkonto erstellt
3. Artikel in den Warenkorb gelegt und auf "Bestellen" geklickt
4. Als Versandart "Selbstabholung" ausgewählt
5. Bezahlung Bar/EC Karte
6. Bestellung abgeschlossen
Kurz danach erhielt ich die Mail, dass meine Bestellung eingegangen sei und abholbereit sei.
Eine Stunde später habe ich die Ware im Laden abgeholt und wie angegeben bezahlt.
Nun hat sich ergeben, dass die Graka leider ein Fehlkauf war und ich sie gerne zurückgeben wollte.
Also wieder hin zum Laden. Nach langem Warten wurde ich dann äußerst unfreundlich bedient.
Verkäufer:
"Nein wir können ihnen das Geld für die Graka nicht zurück geben, sie haben sie nicht online bestellt also gilt die 14-tägige Rückgabefrist des Fernabsatzgesetzes nicht."
Wir können Ihnen unter Vorbehalt einen Gutschein aushändigen."
Ich:
"Aber ich habe die Graka doch bei ihnen im Internet bestellt, wieso gilt dann das Fernabsatzgesetzt nicht?"
Verkäufer:
"Da der Kauf nicht online zu Stande gekommen ist."
Ich:
"Aber ich habe doch online bestellt. Ist die Bestellung online denn nicht bindend?"
Verkäufer:
"Nein, sie müssen ja die Ware nicht annehmen. Der Kaufvertrag ist ja erst hier zu stande gekommen."
Ich:
"Kann man diesen Gutschein auch online einlösen."
Verkäufer:
"Ja...Nein, sie können eine Bestellung online abgeben und ihn beim Abholen hier dann einlösen."
Ich:
"Also nein."
Verkäufer:
"Doch."
Ich:
"Aber nicht direkt online."
Verkäufer:
"Nein."
Dazu muss man sagen, dass die Karte ungeöffnet war, da ich sie nicht mal aus dem Karton genommen habe.
Weiß jemand ob dieser Fall überhaupt rechtskonform ist?
Gilt das Fernabsatzrecht in dem Fall?
Ich habe die Karte ja über die Internetpräsenz des Ladens gekauft/bestellt.
Schönen Gruß
Ablauf wie folgt:
1. Artikel auf der Seite des Ladens heraus gesucht.
2. Benutzerkonto erstellt
3. Artikel in den Warenkorb gelegt und auf "Bestellen" geklickt
4. Als Versandart "Selbstabholung" ausgewählt
5. Bezahlung Bar/EC Karte
6. Bestellung abgeschlossen
Kurz danach erhielt ich die Mail, dass meine Bestellung eingegangen sei und abholbereit sei.
Eine Stunde später habe ich die Ware im Laden abgeholt und wie angegeben bezahlt.
Nun hat sich ergeben, dass die Graka leider ein Fehlkauf war und ich sie gerne zurückgeben wollte.
Also wieder hin zum Laden. Nach langem Warten wurde ich dann äußerst unfreundlich bedient.
Verkäufer:
"Nein wir können ihnen das Geld für die Graka nicht zurück geben, sie haben sie nicht online bestellt also gilt die 14-tägige Rückgabefrist des Fernabsatzgesetzes nicht."
Wir können Ihnen unter Vorbehalt einen Gutschein aushändigen."
Ich:
"Aber ich habe die Graka doch bei ihnen im Internet bestellt, wieso gilt dann das Fernabsatzgesetzt nicht?"
Verkäufer:
"Da der Kauf nicht online zu Stande gekommen ist."
Ich:
"Aber ich habe doch online bestellt. Ist die Bestellung online denn nicht bindend?"
Verkäufer:
"Nein, sie müssen ja die Ware nicht annehmen. Der Kaufvertrag ist ja erst hier zu stande gekommen."
Ich:
"Kann man diesen Gutschein auch online einlösen."
Verkäufer:
"Ja...Nein, sie können eine Bestellung online abgeben und ihn beim Abholen hier dann einlösen."
Ich:
"Also nein."
Verkäufer:
"Doch."
Ich:
"Aber nicht direkt online."
Verkäufer:
"Nein."
Dazu muss man sagen, dass die Karte ungeöffnet war, da ich sie nicht mal aus dem Karton genommen habe.
Weiß jemand ob dieser Fall überhaupt rechtskonform ist?
Gilt das Fernabsatzrecht in dem Fall?
Ich habe die Karte ja über die Internetpräsenz des Ladens gekauft/bestellt.
Schönen Gruß