Evga gtx260 Garantie

erD3M

Lieutenant
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Okt. 2008
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guten tag.
hoffe, dass ich nicht das falsche forum erwischt habe aber eqal...
Mein frage:
Ich hatte bei Arlt eine Grafikkarte gekauft, die dann überraschender weise nicht mehr an ging... habe das arlt erzählt die haben gesagt wie senden es an EVGA.
War mir nicht 100% sicher ob es defekt ist habe ich auch gesagt.
Doch die haben es dann genommen und wollten es verschicken und hatte nix dagegen.
Nunmal ne frage wie lange würde das dauern wenn die Graka doch net defekt ist
Wie lange würde es dauern wenn sie defekt ist?
Was wenn sie es nicht reparieren können?
Was wenn die Graka "repariert" ist doch immernoch defekt ist?
Ich habe auch mal gehört das die einfach einen ersatz geschickt haben z.B. eine 8800gtx, weil die keine gtx260 mehr hatten oder produzierten, aber das wär doch voll die verarsche dass ist eine schlechtere bekomme... oder kriegt man eine neure wenn sie nicht produziert wird zum beispielk gtx280 oder so :D:D
naja hoffe das jmd. von euch erfahrung mit evga oder mit so eine thema hat...
danke:D
 
Nunmal ne frage wie lange würde das dauern wenn die Graka doch net defekt ist
Wie lange würde es dauern wenn sie defekt ist?

gleichlange das macht kein unterschied. wielange es genau dauert kann dir niemand sagen, kann 2 wochen dauern oder auch deutlich länger.

Was wenn sie es nicht reparieren können?

dann kriegste eine neue bzw. andere andere reparierte, normalerweise aber eine neue.

Ich habe auch mal gehört das die einfach einen ersatz geschickt haben z.B. eine 8800gtx, weil die keine gtx260 mehr hatten oder produzierten

der ersatz wird gleichwertig oder besser sein, denn eine schlechtere dürfen die dir bestimmt nicht schicken. Es sei denn du bist einverstanden und kriegst die preis differenz zurückgezahlt. Dürfte aber eh nicht vorkommen da die karte ja neu ist und auch noch produziert wird und die lager gefüllt.
 
Bei meiner Defekten ASUS drufte ich mal 3 Monate (!) warten ... dauernd irgendwelche Versprechen und Entschuldigungen des haendlers usw. Obs an ihm oder ASUS lag, weiss ich ned. Ist aber hoffentlich ein Extremfall.
 
Bei 3 Monaten Wartezeit hätte ich schon längst einen Anwalt auf den Händler gehetzt. Der Händler käme nämlich seiner Nachbesserungpflicht ganz klar zu spät nach. Mit dem Hersteller hast du im Prinzip nichts zu tun, der Händler hat nachzubessern.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde dem Händler eine angemessene Frist setzen (2 Wochen für bewegliche Güter) und ggf. vom Kaufvertrag zurück treten (nach einer Nachfrist). Wichtig hierbei, sie müssen Dir den vollen Betrag auszahlen. Arlt versucht hier den Kunden übern Tisch zu ziehen, haben sie bei mir auch versucht. Die werden Dir erzählen, dass es nicht gehen würde... blah blah, bleib hartnäckig! Wozu gibt es Gesetze.
Wenn Du still bleibst, dauert es i.d.R. 6 Wochen bis Du Nachricht von denen bekommst.

Meine ATI Palit 4870 von Saturn wollten sie auch länger als 2 Wochen reparieren, ich hab denen eine Nachfrist nach 3 Wochen gesetzt und bin vom Kaufvertrag zurück getreten. Angeblich ginge das nicht... blah blah. Das Schuldrecht steht auf deiner Seite. Arlt ist sowieso scheissteuer, wenn Du nach 3 Wochen keine neue bzw. reparierte Karte ist würde ich das Geld verlangen.
 
Natürlich ist ein langer Zeitraum ärgerlich, der Händler kann aber nichts dafür.
Allein durch den Transport über diverse Stationen vergehen schon mal 1-2 Wochen, bis das Teil beim Hersteller ist. Incl. 1 Woche Reparationszeitraum und den gleichen weg zurück kann schon mal ein Monat vergehen und ich finde das ist noch in Ordnung, wenn auch nicht so toll.
 
wenn Du solang warten willst ist das dein Ding. Ich will es nicht und muss es auch nicht. Nur weil es üblich ist sich dabei soviel Zeit zu nehmen muss man das nicht akzeptieren.
Eine angemessene Frist für so eine Sache sind 2 Wochen mehr als großzügig. Was der Hersteller macht oder nicht ist völlig egal da der Händler in der Pflicht steht eine mangelfreie Ware zu liefern.
Stelle Dir vor Du kaufst ein neues Auto und sollst 6 Wochen darauf verzichten weil der Anlasser defekt ist. Da gibt es keine Diskussion, dass sowas nicht geht. Ebenso bei einer Grafikkarte. Bei allem was ich bisher reklamieren musste, habe ich eine Frist gesetzt und ich habe auch sehr schnell eine einwandfreie Ware bekommen. Wer dumm ist, wartet eben.
 
hi scobee ich würde gerne mehr details haben weil deine art ist gut :D
also ich habe es schon verschickt also soll ich zu arlt gehen heute oder morgen eql und was soll ich sagen??
weil ich hätte gerne das geld zuruck
(ich weis wieso) :D
___

edit : ist schon das 2te mal einmal habe ich direkt neue bekommen
bei diesem ml wurde sie eingeschickt
 
Zuletzt bearbeitet:
normalerweise bekommt man bei Arlt innerhalb von einem halben Jahr einen Soforttausch sofern die das Zeugs haben oder sie bieten dir was ähnliches an.
Dass sie die Karte eingeschickt haben ist ärgerlich aber setzte ihnen schriftlich eine Frist (2 Wochen müssen reichen) und danach eine Nachfrist von 1 Woche. Wenn dann die Karte nicht zurück ist, erklärst Du einseitig den Rücktritt vom Kaufvertrag. Das wirkt wunder. Der Typ vom Saturn wollte mir am Telefon an die Gurgel weil er sich immer mit Distributor und Herstellerlaufzeiten rausreden wollte, dann sei angeblich die Werkstatt geschlossen gewesen. Ich sagte ihm, dass mich das nicht interessieren würde und er als Händler der Ansprechpartner sei.
Solang das erste halbe Jahr nicht rum ist (Beweislastumkehr) würde ich dem Händler die Pistole auf die Brust setzen.
Bei Mediamarkt hatte ich ganz kurz vor Weihnachten ein Handy reklamiert. Der Typ meinte 1-2 Wochen. Nach nicht einmal 2 Wochen hatte ich mein Handy zurück. Ganz ohne Druck und Theater, sind ja nicht alle Händler problematisch.

Einfach Geld zurück wird nicht gehen, die dürfen 3 mal Nachbesseren bis Du ein Rücktrittsrecht hast.

Edit:

mit der Fristsetzung könnte es klappen, EVGA ist dafür bekannt, dass sie länger brauchen. Aber wie gesat kann dir völlig egal sein weil Arlt den Kopf hinhalten muss.
 
yo ich habe die graka in der stadt gekauft kann ich an die kasse und mit der person reden, das er es notieren soll oder doch mit einem brief?
 
Das war damals auch ein elendes Hin- und Her. Kommentar des Verkaufers im Laden: Ich soll doch froh sein, dass ich fuer die Zeit des Wartens eine Ersatzkarte bekommen habe (GeForce 4400 oder wie das Dings hiess, Null Leistung), andere Haendler wuerden das nicht bieten blah blah. Ich dacht, ich spinn. Naja, nach den 3 Monaten haben sie mir mehr Geld zurueckgegeben, als ich fuer die Karte bezahlt hatte. Immerhin.
 
wie gesagt eine angemessene Frist setzen, und danach einseitig vom Vertrag zurück treten. 2 Wochen sind hierbei schon großzügig, nach 3 Wochen einfach das volle Geld verlangen. Theoretisch könnte man auch Schadenersatz verlangen.

BGB § 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.

(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.
 
also den brief zum ladenbesitzer und oder zu arlt hauptquatier oder so was änliches
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kann ich nach den 2 wochen mein geld zuruckverlangen oder muss ich noch eine nachmahnung geben?
solang die mir net die graka geben
 
Zuletzt bearbeitet:
erst nach der 2. Fristverletzung kannst du wirklich was machen.
Es geht zwar schon nach der 1. einiges, aber das bringt dir in diesem Fall rein gar nix.
Und dein Geld wirst so oder so nicht sehen... .

Da musst du knall hart sein und das bist du nicht - wie man anhand deiner Posts sieht.
Schaffst es ja nichtmal das 4 mal erwähnte 2+1 Woche zu erlesen... .
 
habe grad mit der post verschickt und habe ihnen eine frist von 2 wochen gegeben hoffe ich sehe die graka oder das geld bald :D
 
ich sag mal zu 99,9% bekommst kein Geld weil davor geben sie Dir die gleiche Karte nochmal. Die wären ja blöd wenn sie Dir das Geld für eine völlig überteuerte Karte auszahlen würden.
Bei hatte Saturn keinen Ersatz für die Karte, das dürfte bei Arlt anders sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja auch ohne geld bin ich zufrieden hab auch nur 240€ bezahlt angebot :D
daher arlt
 
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