guten abend,
in jedem thread "... graka ... kühlerwechsel ..." wird erwähnt, dass bei einem kühlerwechsel die garantie erlischt.
jetzt wirds aber happig: wie siehts den mit der gewährleistung aus?
als laie weiß ich, dass der gesetzgeber davon ausgeht, dass ein mangel - welcher innerhalb der ersten 6 monaten auftritt - bereits vor kauf bestand und der verkäufer die möglichkeit hat, über ein gutachten das gegenteil zu beweisen.
gilt das auch, wenn der kühler gewechselt wird?
solange der defekt nicht aufgrund einer mangelhaften installation oder einer unzureichenden kühlleistung zurückzuführen ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass der verkäufer die möglichkeit hat die gewährleistung zu verweigern; nur hat der verkäufer überhaupt die möglichkeit das nachzuprüfen oder wird er nicht aus prinzip sage: "kühlerwechsel = grund des defekts".
nun seid ihr gefragt
in jedem thread "... graka ... kühlerwechsel ..." wird erwähnt, dass bei einem kühlerwechsel die garantie erlischt.
jetzt wirds aber happig: wie siehts den mit der gewährleistung aus?
als laie weiß ich, dass der gesetzgeber davon ausgeht, dass ein mangel - welcher innerhalb der ersten 6 monaten auftritt - bereits vor kauf bestand und der verkäufer die möglichkeit hat, über ein gutachten das gegenteil zu beweisen.
gilt das auch, wenn der kühler gewechselt wird?
solange der defekt nicht aufgrund einer mangelhaften installation oder einer unzureichenden kühlleistung zurückzuführen ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass der verkäufer die möglichkeit hat die gewährleistung zu verweigern; nur hat der verkäufer überhaupt die möglichkeit das nachzuprüfen oder wird er nicht aus prinzip sage: "kühlerwechsel = grund des defekts".
nun seid ihr gefragt