Amazon Rückgaberecht Schuhe

XtaiN

Lt. Junior Grade
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Dez. 2008
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340
Hallo,

ich wollte mir neue Schuhe bei Amazon kaufen und habe dies gelesen:

Bitte achten Sie auch darauf, dass Markenetiketten, Garantiekarten und Aufkleber am Produkt verbleiben, wenn Sie dies zurückschicken möchten. Textilien und Schuhe dürfen nur im ungebrauchten Zustand zurückgegeben werden. Bei Schuhen sollten auch die Originalschnürsenkel am Artikel verbleiben.

Heißt das, dass ich die Schuhe anprobieren darf (im Haus) ob sie mir pasen und wenn nicht, kann ich sie zurückschicken oder wie ist das gemeint?

Gruß
 
Genauso ist es. Anprobieren und wenn die Schuhe nicht passen, kannst du sie zurückschicken.
 
Yoo.anprobieren kannst du sie ob sie passen.wenn nicht schickst du sie einfach zurücl.aber wenn sie vl jetzt passen un in 1 woche nicht mehr und du hast sie getragen dann geht es nicht mehr.


@Zerofreak
 
Natürlcih darfst du die Schuhe anprobieren, sie müssen aber sauber bleiben, sonst will sie ja keiner mehr haben ;)
 
Hallo ihr Schlaumeier,

wo im 312d BGB steht denn, dass er die Schuhe nur ungetragen zurücksenden darf?

Dass sich amazon einer so hochgradig abmahngefährdeten Klausel bedient, verwundert mich doch ziemlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig meine Tante die beklopte tauscht schuhe noch nach 1.5 jahren um^^
 
:D
Danke für eure Antworten!
 
spraadhans schrieb:
Dass sich amazon einer so hochgradig abmahngefährdeten Klausel bedient, verwundert mich doch ziemlich.
Hallo du Schlaumeier.

Bevor du hier mit irgendwelchen Paragraphen und Anschuldigungen um dich wirfst, solltest du mal den Posterdruck von §312d BGB etwas zur seite rücken, um Platz zu machen für §312a.

Einen entsprechenden Hinweis findest du sogar in Absatz 1 des von dir so gerne angeführten §312d. Aber als Schlaumeier weisst du das sicherlich schon längst und hast es nur nicht angeführt, um vielleicht mal was Richtiges beizutragen, oder? ;)

Es reicht leider nicht, sich per Wikipedia oder im Hanna Montana-Forum irgendwelche Informationen zusammenzuklauben, man sollte das gelesene auch verstehen können und wollen.

Natürlich ist es viel praktischer, wenn man einfach nur die Dinge erwähnt/in den Raum wirft/behauptet, die zur Untermauerung des eigenen Standpunktes nützlich sind - richtig sind diese Beiträge dann allerdings noch lange nicht.

PS: Ich werde hier nicht die Zusammenhänge zwischen Amazons freiwilligem Rückgabe- und Widerrufsrecht und §312-312d. §355 und §356 BGB erläutern. Dazu sollte jemand, der sich seinen Behauptungen so sicher ist, dass er einem großen Händler Illegalität und dem Staat daraus folgernd Unfähigkeit unterstellt (sonst würde Amazon ja nicht damit durchkommen), schon selbst in der Lage sein.

Große Töne kann jeder spucken, aber dann doch bitte mit zumindest etwas Hintergrundwissen.

@TE
Schuhe bestellen, anprobieren und wenn Sie nicht passen etc. wieder zurückschicken. Dass man damit keine Waldläufe machen sollte, ist auch klar :)

Das "Fernabsatzgesetz" soll nur sicherstellen, dass jemand die bestellte Ware so testen kann, wie man es im Geschäft gekonnt hätte. Und in einem Schuhladen kann man die Schuhe anprobieren, allerdings nicht ein paar Tage mit rumlaufen :)

Wenn du dir das nächste Mal unsicher bist, denk einfach dran: Wie kannst/darfst du eine Ware im Laden testen/prüfen? Damit hat sichs in den meisten Fällen schon erledigt ;)

Viel Spaß mit den Schuhen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry aber auf diesem Laienniveau mag ich (zumindest mit dir) nicht diskutieren. Vielleicht solltest du dich erstmal informieren, bevor du mit Paragraphen (§ 312a) um dich wirfst, die du anscheinend nicht mal im Ansatz und vor allem nicht im gesetzessystematischen Kontext verstehst. Du kannst dir jedenfalls sicher sein, dass ich meine Kenntnisse nicht aus deinem Mantaforum habe.

Es liegt unzweifelhaft ein Fernabsatzgeschäft vor, es besteht unzweifelhaft dem Grunde nach ein Widerrufsrecht, das ggf. durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden kann. Uneingeschränkt bedeutet in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Rechte daraus nicht hinter dem gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsrecht zurück bleiben dürfen. Und dieses sieht eben nun mal kein Erlöschen des Widerrufsrechtes wegen Benutzung der Sache vor.

Wenn du anderer "Meinung" bist, dann widerlege dies doch mit juristischen Argumenten und nicht mit persönlichen Angriffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
spraadhans schrieb:
Sorry aber auf diesem Laienniveau mag ich (zumindest mit dir) nicht diskutieren. Vielleicht solltest du dich erstmal informieren, bevor du mit Paragraphen (§ 312a) um dich wirfst, die du anscheinend nicht mal im Ansatz und vor allem nicht im gesetzessystematischen Kontext verstehst. Du kannst dir jedenfalls sicher sein, dass ich meine Kenntnisse nicht aus deinem Mantaforum habe.

...


oO Laienniveau legst doch wohl du an den Tag, er hat doch alles fein und ordentlich auseinandergezubbelt,

ich glaube aber der Beitrag läuft hier aus den Ufern
 
Die Frage war:

Heißt das, dass ich die Schuhe anprobieren darf (im Haus) ob sie mir pasen und wenn nicht, kann ich sie zurückschicken oder wie ist das gemeint?

und über diese diskutieren wir, warum sollte da irgendwas aus dem Ruder (nicht Ufer) laufen?
 
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