Ich ziehe aus meiner alten Wohnung aus und habe mich heute mit dem Vermieter unterhalten, was an "Schönheitsreperaturen" gemacht werden soll. Löcher habe ich verschlossen, jetzt geht es noch um das evtl. überstreichen dieser bzw. um andere Streicharbeiten - wenn nötig.
Die Wohnung war letztes Jahr komplett durch einen Fachbetrieb renoviert worden. Der Vermieter hat gesagt, dass es ihm am liebsten wäre, wenn der gleiche Betrieb kleinere Sachen streicht, da er die richtige Farbe hätte und Farbabweichungen so minimiert werden.
Im Mietvertrag steht in der Anlage folgender Punkt:
Ich habe auch im Internet gesucht, jedoch bin ich mir nicht ganz im Klaren, ob oder wie viel ich an diesen Arbeiten bezahlen muss oder sollte. Ich habe nur ein Jahr in der Wohnung gewohnt, bis auf die Bohrlöcher 8 St.) und zwei kleine Löcher durch Anstoßen mit Möbeln beim Umzug (ca. 5 mm Durchmesser) sind keine weiteren "Schäden" oder Gebrauchsspuren in der Wohnung vorhanden.
Die Wohnung war letztes Jahr komplett durch einen Fachbetrieb renoviert worden. Der Vermieter hat gesagt, dass es ihm am liebsten wäre, wenn der gleiche Betrieb kleinere Sachen streicht, da er die richtige Farbe hätte und Farbabweichungen so minimiert werden.
Im Mietvertrag steht in der Anlage folgender Punkt:
Das Mietobjekt wird bei Einzug fachmännisch renoviert und teilsaniert (neues Laminat, neue Türen und Türzargen, neue Steckdosen, neue Heizkörper, neue elektrische Rollläden, neuer Anstrich) und gereinigt vom Vermieter an den Mieter übergeben. Bei Auszug übergibt der Mieter das Mietobjekt fachgerecht renoviert (Rauhfaser weiß gestrichen) und grundgereinigt an den Vermieter zurück. Diese Endrenovierungspflicht ist bei dem Mietzins in der Weise berücksichtigt, dass der Mietzins im Hinblick auf die Endrenovierung niedriger angesetzt ist.
Weder Vermieter noch Mieter sind zur Durchführung laufender Schönheitsreperaturen verpflichtet.
Ich habe auch im Internet gesucht, jedoch bin ich mir nicht ganz im Klaren, ob oder wie viel ich an diesen Arbeiten bezahlen muss oder sollte. Ich habe nur ein Jahr in der Wohnung gewohnt, bis auf die Bohrlöcher 8 St.) und zwei kleine Löcher durch Anstoßen mit Möbeln beim Umzug (ca. 5 mm Durchmesser) sind keine weiteren "Schäden" oder Gebrauchsspuren in der Wohnung vorhanden.