Endrenovierung durch Vermieter: Welche Kosten trage ich?

Daniel D.

Commander
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Ich ziehe aus meiner alten Wohnung aus und habe mich heute mit dem Vermieter unterhalten, was an "Schönheitsreperaturen" gemacht werden soll. Löcher habe ich verschlossen, jetzt geht es noch um das evtl. überstreichen dieser bzw. um andere Streicharbeiten - wenn nötig.
Die Wohnung war letztes Jahr komplett durch einen Fachbetrieb renoviert worden. Der Vermieter hat gesagt, dass es ihm am liebsten wäre, wenn der gleiche Betrieb kleinere Sachen streicht, da er die richtige Farbe hätte und Farbabweichungen so minimiert werden.

Im Mietvertrag steht in der Anlage folgender Punkt:
Das Mietobjekt wird bei Einzug fachmännisch renoviert und teilsaniert (neues Laminat, neue Türen und Türzargen, neue Steckdosen, neue Heizkörper, neue elektrische Rollläden, neuer Anstrich) und gereinigt vom Vermieter an den Mieter übergeben. Bei Auszug übergibt der Mieter das Mietobjekt fachgerecht renoviert (Rauhfaser weiß gestrichen) und grundgereinigt an den Vermieter zurück. Diese Endrenovierungspflicht ist bei dem Mietzins in der Weise berücksichtigt, dass der Mietzins im Hinblick auf die Endrenovierung niedriger angesetzt ist.
Weder Vermieter noch Mieter sind zur Durchführung laufender Schönheitsreperaturen verpflichtet.

Ich habe auch im Internet gesucht, jedoch bin ich mir nicht ganz im Klaren, ob oder wie viel ich an diesen Arbeiten bezahlen muss oder sollte. Ich habe nur ein Jahr in der Wohnung gewohnt, bis auf die Bohrlöcher 8 St.) und zwei kleine Löcher durch Anstoßen mit Möbeln beim Umzug (ca. 5 mm Durchmesser) sind keine weiteren "Schäden" oder Gebrauchsspuren in der Wohnung vorhanden.
 
Hallo

Außer die Ramponierlöcher durch Möbel brauchst nichts zu machen. Es sei denn du hast in einer anderen Farbe eine Wand gestrichen.

Denk ans Übergabeprotokoll (eine Ausfertigung für dich!).

Die Frage die sich stellt: Was meint der Vermieter mit "wenn der gleiche Betrieb kleinere Sachen streicht, da er die richtige Farbe hätte und Farbabweichungen so minimiert werden"?

Ist irgend etwas beschädigt?
 
Vorausgesetzt die obige Formulierung ist eine gültige vertragliche Individualvereinbarung, solltest Du auf den Vorschlag des Vermieters eingehen, denn Du wärest in der Pflicht. Wenn die Schäden so minimal sind wie Du beschrieben hast, dürfte das ja in 1 Arbeitsstunde + Anfahrt für die Fachfirma erledigt sein.

Dem Vorposter traue ich auch wegen seiner Fragen keinen Sachverstand in der Sache zu.
 
Danke für die Antwort. Ja, es sind nur die 8 Löcher (welche ich schon verschlossen habe) und die paar "Macken". Ich weiß jedoch nicht, ob der Vermieter nicht auf die Idee kommt, dann doch die ganze Wand zu streichen. Mehr Material, mehr Zeitaufwand, mehr Kosten.
 
Also du als Mieter kannst darauf bestehen, die Arbeiten selber durchzuführen, solang dies fachmännisch geschieht. Außerdem ist die letzte Vollrenovierung erst ein Jahr her, schreibst du. Nach so kurzer Zeit musst du eigentlich gar nicht renovieren, außer eben die Löcher zu verschließen und zu überstreichen.

Ansonsten kann ich nur ne Beratung beim Mieterbund empfehlen. Die sind immer sehr nett und helfen einen weiter.

Edit: Hab was entsprechendes in der MieterZeitung des DMB gefunden und mal angehängt. Ich denke, er braucht nicht renovieren.
 

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ich zitiere mal aus deinem Bild:
"Mieter müssen nur renovieren, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist und die Voraussetzungen der Vertragsregelungen auch erfüllt sind."

Nun verlangt der Vermieter ja gar nichts weiter ausser Schäden (Löcher, Scharten) zumachen und überstreichen und ich meine, damit ist er im Recht. Natürlich kann der Mieter die Arbeiten auch selber machen, aber wenn man statt der Löcher dann farbig erkennbare 8 - 10 Kleckse an der Wand hat, tut er sich damit keinen Gefallen. Deswegen auch mein Rat, es durchaus die Fachfirma für wenig Geld erledigen zu lassen.
 
Also wenn Daniel D. es schon hinbekommen hat, die Löcher selbstständig zu schließen, geh ich fest von aus, dass er auch in der Lage ist, diese selbstständig mit weißer Farbe zu übertupfen; eine Fachfirma, die sowieso nix für wenig Geld macht, ist hier IMO völlig unnötig und kann vom Vermieter auch nicht verlangt werden.

Eine Komplettrenovierung kann er nach nur einem Jahr auch nicht verlangen, außer die Wohnung wurde wirklich dermaßen abgewohnt.

Mein Rat: Löcher und Macken überpinseln und gut ist.

Ich bin selbst schon aus zwei Wohnungen ausgezogen und bei weitem kein guter Handwerker, aber bei Auszug renoviert hab ich bisher immer selbst und hat auch noch nie ein Vermieter was gesagt.
 
Alternativ könnte man sich auch die Farbe von der Fachfirma besorgen und selbst Pinseln.
Dürfte bei der kleinen Menge - ca. 5L - wohl nur um 2-3EUR Mehrpreis zu ner günstigeren Farbe handeln.
 
^^genau, die Farben sind doch z.T. genormt (RAL, NCS). Wenn du jetzt nicht geraucht hast - bzw. die Wände nicht schon gelb sind, dann würde ich in die Renovation auch nicht mehr viel reinstecken. Bei der Grundreinigung muss einfach alles piko bello sauber sein. Ich hatte mal eine Abnahme, wo der Kerl dann mit dem Finger in alle möglichen Winkel ist.
 
Das Beste ist es, du gehst zum Mieterbund in deiner Stadt, dort erhälst du meist nach Eintritt in den Verein eine Rechtsberatung. Zeig deinen Mietvertrag, erläutere den Tatbestand und dann gehst du mit den Antworten zu deinem Vermieter. Kosten bei mir in der Stadt sind als Student 40 Euro im Jahr.
Der wichtigste Ratschlag, den ich gelernt habe ist:
NIEMALS etwas unterschreiben, schon gar NICHT bei der Abgabe der Wohnung! Gehört? NIEMALS!!! Das ist erstens nicht notwendig und erst recht keine Pflicht für eine Wohnungsabnahme und meiner Erfahrung nach ziehen dich Vermieter immer über den Tisch.
Im Gegensatz dazu solltest du dir alles vom Vermieter quittieren und unterschreiben lassen.
 
Das Übernahmeprotokoll sollte doch unterschrieben werden, oder? Zumindest war das bei mir bisher immer der Fall. Vermieter, neuer Mieter und alter Mieter haben es gemeinsam ausgefüllt und dann auch unterschrieben.
 
Es gibt keine Pflicht und keinen Grund zu unterschreiben. Wozu auch? Der neue Mieter unterschreibt dir, dass er die Wohnung in dem vorliegenden Zustand übernimmt. Und der Vermieter bescheinigt dir mit seiner Unterschrift, dass ales was dort im Protokoll steht so der Realität entspricht. Du selbst musst gar nichts machen.
 
Welche Nachteile können mir denn entsthehen, wenn ich das Protokoll unterschreibe?
 
Das kommt wohl darauf an was drin steht. Und da ich davon ausgehe, dass man kein Jurist ist und demzufolge nicht jede Formulierung einschätzen kann, besser nichts unterschreiben.
 
"Es gibt keine Pflicht und keinen Grund zu unterschreiben. Wozu auch?"

Als Nachweis für den Vermieter, dass das, was im Protokoll steht, der Wahrheit entspricht und nicht einfach ausgedacht wurde.

Protkolle, die ich kenne, sind aber auch nach dem Schema "Bad: zwei Fliesen oben rechts der Dusche zersprungen" , "Schlüssel Briefkasten: 2" etc.
 
In meinen Mietverträgen steht, dass ein Übergabeprotokoll zwischen Vermieter und Mieter bei Ein- und Auszug erstellt werden muss = Unterschrift nötig. Da sollte jeder lieber erst einmal in seinen MV schauen was vereinbart wurde. Wer seine Unterschrift verweigert, dem kann sonst unter Umständen die Wohnungsrückgabe verweigert werden mit der Folge, dass weiter Miete zu zahlen ist.

Wer kein Wohnungsrückgabeprotokoll unterschreibt hat auch im Streifall regelmäßig Beweisprobleme, sofern kein Zeuge mitgegangen ist (Tipp: Zeuge mitnehmen).
 
Das bezweifle ich stark. Der Vermieter ist eher angehalten mir seine Unterschrift zu geben, um mir die Übergabe einer tadellosen Wohnung zu bestätigen. Wenn er dies verweigert, muss er Gründe angeben. Und da ist es kein Grund zu sagen, ich als Vermieter muss eine Unterschrift leisten. Ich bin ziemlich sicher dies ist nicht rechtens. Aber fragt das euren Rechtsbeistand.
Und ob das im Mietvertrag steht oder nicht, der Vermieter hat sich an geltendes Recht zu halten.
Es ist nämlich genau anders herum. Der Vermieter ist in der Beweispflicht zu zeigen, ob Mängel an der Wohnung durch den alten Mieter entstanden sind und muss eben auch den "Wert" der Wohnung(des Gegenstands, Mängels usw.) beweisen, in Form von Rechnungen den Wert der Farbe belegen. Um mal am Beispiel des Threaderstellers zu bleiben.
Der Vermieter will natürlich liebend gerne eine Firma beauftragen. Und wer soll bzw. muss die kosten tragen?

Und was C3rone meint ist das Übergabeprotokoll, wenn ich eine Wohnung bekomme. Das sollte man schon unterschreiben, um eben etwaige Mängel zu protokollieren. Aber auch hier wertlos, wenn der Vermieter nicht unterschrieben und damit die Mängel/Schlüssel etc. bestätigt hat.
 
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Ja ja, sich das geltende Recht zurechtbiegen wie man es braucht, ist anscheinend Deine Stärke.

Je nach Vorteilslage wird dann ein Recht/Nichtrecht auf die Unterschriftsleistung hergeleitet. Dann noch die klasse richtige Feststellung im letzten Satz, dass ein Protokoll ohne Vermieterunterschrift wertlos ist.

Genauso wie der Mieter ein Recht auf festhalten von Wohnungsmängeln im Übernahmeprotokoll hat, so hat der Vermieter ein Recht im umgekehrten Fall der Wohnungsrückgabe an ihn. Und bei einem solchen Protokoll hat jeder Beteiligte das Anrecht auf eine Unterschrift des Vertragspartners, sofern der Mietvertrag ein gemeinsames Protokoll vorschreibt.
Falls der Mieter bestimmte Sachen anders sieht, so kann er dies ja klipp und klar ins Protokoll reinschreiben - dafür ist es da.
 
"Wertlos" bezieht sich nicht auf irgendein Recht sondern auf den persönlichen Nutzen. Es war ja nun kein Zufall, dass ich das Wort "wertlos" verwendet habe.
 
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