Gutschrift erhalten, die mir nicht zusteht

1337 g33k

Vice Admiral
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Hallo,
Ich würde mal gern eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.

Gerade kam eine Mail rein mit dem Inhalt, mein eingesendeter Bildschirm (Zalman ZM-220W) hätte weder getauscht, noch repariert werden können. Deshalb wurde mir der volle Kaufpreis im Rahmen der Gewährleistung zurückerstattet.
Jetzt ist es nur so: Der Bildschirm steht hier vor mir und geht einwandfrei. Ich hab den also gar nicht eingeschickt. Es muss sich also um einen Fehler handeln.

Welche Schritte sollte ich nun einleiten? Wenn ich die Gutschrift still und heimlich akzeptieren würde und sie auch gleich ausnutzen würde, dann käme das doch einer Unterschlagung gleich. Das Geld steht mir ja eigentlich gar nicht zu. Ich will nicht in Schwierigkeiten kommen

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß
1337 g33k
 
Hast du das Geld denn auch bekommen? Wenn nur der Adressat der E-Mail der falsche war, musst du nicht unbedingt gleich aktiv werden. Wenn du tatsächlich eine Gutschrift erhalten hast, nutze die gegebenen Kontaktmöglichkeiten und weise auf den Irrtum hin - man wird dir sicher dankbar sein und das Problem so schnell wie möglich lösen wollen. Wie wir dir dabei helfen sollen, ist mir aber nicht ganz klar.
 
Da es sich um eine Vorkassezahlung handelte, haben die keine zur Rechnung passenden Bankdaten. Die Gutschrift würde automatisch mit der nächsten Bestellung verrechnet werden und danach noch übriges Restguthaben müsste ich ähnlich einem Warengutschein beim Bestellvorgang angeben. In nächster Zeit brauche ich aber nichts von denen. Alternativ kann ich auch die Ausbezahlung per Überweisung anfordern, aber das ziehe ich nicht in Betracht.
 
Wir sollen ihn bei dem Gewissenskonflikt helfen ...

Ehrlich währt am längsten ..das Geld steht dir nicht zu und weise auf den Fehler hin. Hat auch nen bissel was mit Anstand zu tun.
 
Wenn du nicht in Schwierigkeiten kommen willst, dann melde dich bei denen und sage Bescheid, dass eine Verwechslung vorliegt.
Mit einer Gutschrift einkaufen, die dir nicht zusteht, ist Betrug.
 
Einfach genau das, was du uns hier fragst per Mail an den Händler schicken. Der sagt dir dann schon, was du tun sollst.
 
Ausserdem löst sich das ganze spätestens dann auf, wenn der rechtmäßige Adressat des Gutscheins sich bei denen meldet. Von daher würd ich die da auch mal drauf hinweisen. Schon allein deswegen, damit die andere Person, bei der der Bildschirm kaputt ist, sich schnell nen andren aussuchen kann.
 
Da gibt es doch überhaupt nichts zu überlegen :o

Einfach Bescheid geben, dass Dir die Gutschrift nicht zusteht.
Punkt. Fertig.
 
Nix da. Abwarten und Teetinken. Wenn sich nach einer angemessenen Zeit niemand wegen der Gutschrift meldet, dann lös sie ein.
Wenn ich Geld auf der Straße finde, es abgebe und sich nach 6 Monaten(?) niemand mit berechtigten Anspruch darauf gemeldet hat, gehört es auch mir.
 
Falsch ... hier handelt es sich ja sogesehen um keinen "Gegenstand der auf der Straße liegt" sonder nein Buchungsfehler deren IT wo ein falscher User eine Gutschrift auf seinem Kundenkonto erhält.

JA es wäre Unterschlagung bzw. Betrug. Ist Strafbar und wie du sagtest ... dein Monitor steht vor dir, daher hast du keine Ausreden dafür.

Melde das denen, vielleicht bekommst du aus Kulanz trotzdem etwas.
 
§ 812 Abs. 1 BGB: "Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt."

Dies beschreibt das sog. Bereicherungsrecht. Von daher bist du sogar verpflichtet, dich zu melden. Abgesehen davon gebietet das meiner Meinung auch Gewissen und Anstand.

@Haudrauff: Keine Ahnung, wo du dein Rechtsverständnis her hast, aber richtig ist es nicht. Zur Info:

Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht genauer vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Er ist weiter verpflichtet, die Fundsache dem Empfangsberechtigten abzuliefern.

Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde, bei einem Wert der Sache von nicht mehr als 10 Euro sechs Monate nach dem Fund, erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat. Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben.
 
Es wäre (falls es so ist) aber nur Unterschlagung wenns niemand merkt.

Deswegen, abwarten und Tee trinken. Bei einer ausgestellten Gutschrift schädige ich ja vorerst niemanden. Das passiert ja erst wenn ich sie einlöse.

€dit: @brendan
Mein Rechtsvertändniss hab ich nirgendwo her. Ich poste nur meine Meinung, wie in einem Forum üblich.
Ob die jetzt richtig oder falsch ist, KA.

Ich versuch nur nicht heiliger als der Papst zu sein. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
ICh würde auch erstmal warten.
Wenn du jetzt ehe nichts bestellst, würde ich so 2 Monate warten und gucken was passiert.

Wenn die Gutschirft dann immernoch vorhanden ist, würde ich sie einlösen und unwissend tuen.
Dann ist es keine unterschlagung,
sondern du hast unbedacht gehandelt..

dann kannst du immernoch behaupten, dass du dich an die email von vor 2 monaten nicht erinnern kannst
 
Ihr seid cool! Es gab schon öfters so ähnliche Threads und dann hieß es: "Nimm es, die sind selbst Schuld" etc.

Ein Freund rät mir gerade im ICQ das Geld zu behalten, da bei ihm auch schonmal sowas passiert ist und der hat die Gutschrift mit einer weiteren Bestellung verrechnen lassen.


Anstand ist das richtige Stichwort. Ich will sagen, irgendjemandem da draußen ist der Bildschirm kaputt gegangen, der heiß geliebte 3D-Bildschirm, den man nur noch schwer auftreiben kann und der neu zum Release im schlimmsten Fall mal 600€ gekostet hat. Und dann kommt auch noch die Gutschrift abhanden. Sowas wünscht man doch niemandem...
 
Naja, dann müsste er aber noch diesen Thread hier löschen, immerhin hat er den (unrechtmäßigen) Besitz des Gutscheins hier öffentlich gemacht.
 
1337 g33k schrieb:
........ Und dann kommt auch noch die Gutschrift abhanden. Sowas wünscht man doch niemandem...

Natürlich nicht. Er bekommt doch einen neue. Die alte Gutschrift hat er doch nachweislich niemals bekommen.

Also abwarten. :evillol:

Und wieso eröffnest du einen Tread deswegen wenn du scheinbar die Antwort schon vorher wußtest bzw. die moralischen bedenken hattest?


PS: Nimm es, die sind selbst Schuld!! :evillol:
 
Nimms direkt und berichte uns von den Konsequenzen... hrhr
 
Irgendwie verlaufen diese Threads auch immer wieder gleich... :rolleyes:

@1337 g33k: Was ich an dieser Stelle nicht verstehe: Wenn Du dir nun im klaren über deine (völlig richtige) Handlung bist, warum schwingst du nicht einfach den Telefonhörer bzw. schreibst alternativ eine E-Mail und versuchst den Sachverhalt zu klären?
 
Ich möchte kurz noch etwas zur Klärung des Sachverhaltes beitragen. Und zwar hab ich natürlich direkt per Mail auf den Fehler hingewiesen. Dennoch war ich neugierig und wollte mal ein paar Erfahrungsberichte von Leuten hören, denen das selbe wiederfahren ist. Die gesetzlichen Hintergründe dazu finde ich persönlich auch sehr interessant.
Außerdem ist es ganz interessant zu sehen, wie andere Leute reagiert hätten. Schön, dass nur so wenige zum Behalten geraten haben. Deshalb wollte ich das auch nicht direkt sagen und es wurde alles etwas schwammig.


Jedenfalls kam heute die Antwort:
Sehr geehrter Herr g33k,

wir bedanken uns für Ihre E-Mail.

Zunächst möchten wir uns für die versehentliche Gutschrift auf Ihrem
Kundenkonto entschuldigen. Wir haben die Gutschrift mittlerweile storniert.
Als kleines Danke schön für Ihre Ehrlichkeit bleibt die versandkostenfreie
Lieferung bestehen; die nächste Bestellung, die Sie bei uns tätigen, werden
Sie also versandkostenfrei erhalten (Standardversand). Außerdem haben wir
soeben ein kleines Goodie in Form eines USB-Sticks an Sie versendet.
Wir hoffen, dies ist in Ihrem Sinne.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Vorweihnachtszeit.

Mit freundlichen Grüßen
Man sieht: Ehrlich währt am längsten.

Falls es jemanden interessiert: Es handelt sich bei dem Shop um Alternate. Klar jeder macht Fehler, ist ja auch nicht schlimm. Aber so ein großzügiger Dank ist wirklich herausragend.
 
Ich finde deine Einstellung äußerst erfreulich, sowas ist heute wirklich nicht mehr selbsverständlich, deswegen ein großes Lob an dich!
 
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