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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Täter und ihr Strafmaß - Gesetze zu lasch?


Tod
27.03.2004, 08:20
Hallo werte FBler!

Ein immer wieder heiß diskutiertes Thema: Der Verbrecher und sein Strafmaß; Täterschutz ja, Opferschutz nein? Sind unsere Gesetze zu lasch oder werden sie nur zu lasch angewandt?

Immer wieder kommt es vor, daß Vergewaltiger, deren Tat, mangels Presse-Interesse und öffentlicher Kenntnis mit geringen Strafen davonkommen.
Oftmals werden Prognosen von der Jugendgerichtshilfe gestellt, die unfaßbar scheinen.
Hafturlaub, Wiederholungstäter, schlechte psychologische Gutachten...
Überfüllte Gefängnisse.

IMO hängt es oft mit den Schöffen zusammen, dem öffentlichen Interesse und der Presse, wie ein Täter bestraft wird. Es gibt, trotz gut funktionierendem deutschem Rechtsstaat, eine Fehlerquote, vor allem bei Urteilen, möchte man meinen.

Eure Meinung?

Gruß,
blutrichter

PS: Beispiele solcher Urteile:

1) In Heidelberg wurde ein 16jähriger Schüler nur dazu verurteilt, eine gewissen Stadt, in der er iÜ nicht wohnt, zu meiden, da dort ein schlechter Umgang für ihn existiert. seine Tat: Vergewaltigung einer französischen Austausch-Schülerin.

2) Ein Arzt in Weißnichtmehrwo hat seine stellung dergestalt mißbraucht, daß er eine Schülerin mehrfach betäubte (angeblich Voraussetzung für die Behandlung), um sich dann sexuell an ihr zu vergehen. Strafe: 2 Jahre Berufsverbot (und 2 Jahre auf Bewährung, glaube ich).

3) Ein Mann wurde wegen Totschlags und anderer schwerer Delikte zu 17 Jahren Haft verurteilt. Nach einigen Jahren kam er zu Resozialisierungsmaßnahmen in einer psychiatrische Klinik, von wo er zunächst zweimal ausgebüchst war. nach etlichen Problemen wurde ihm die Nicht-Therapierbarkeit bescheinigt und er kam zurück in die JVA.
Nach einiger Zeit wurde er wieder der Klinik überstellt. Dort bekam er freigang ohne Aufsicht, obwohl eine Ärztin auf die Fluchtpläne des Täters hingewiesen hatte. Chef- und Oberarzt gaben ihm trotzdem Freigang.
Diesen nutzte er, um 2 Menschen zu töten und eine Frau zu vergewaltigen.
Die Ärzte waren wegen div. Delikte zu bestrafen... aber mußte es soweit kommen?

10tacle
27.03.2004, 12:17
Ein sehr interessantes Thema. Wie so das ein oder andere Urteil zu stande kommt kann ich auch manchmal nicht nachvollziehen. Ich habe mal gelesen das wenn man jemand umbringt länger in den Knast kommt als ob man jemand umbringt und ihn noch beklaut! Für mich ist beides Mord aus welchen Gründen auch immer und da gäbe es bei mir schon mal min. 10 Jahre, dann je von Fall zu Fall noch länger.

Aber in Belgien ist es ja genau das selbe und Frankreich hatte auch schon ein paar solcher Fälle wo die Täter am Ende als Opfer hingestellt wurden, als Opfer der Gesellschaft.

Bei Judendstrafe wissen doch die Jungen genau wenn ich beim klauen oder ähnliches erwischt werde mach ich ein paar Stunde gemeinnützige Arbeit und gut is bis zum nächsten mal und dann wieder das gleiche. Da könnte und sollte man ab der 2. Verurteilung härter durchgreifen.

porn()pole
27.03.2004, 12:25
Das Kuriose an der ganzen Sache ist, dass eine Studie besagt: Je härter die Strafen in einem bestimmten Land/Staat, desto mehr Verbrechen werden begangen!

Als Beispiel sollen jetzt mal die Staaten in den USA dienen, wo die Todesstrafe noch praktiziert wird. In diesen Länder gibt es viel mehr Morde als in den "fortschrittlicheren" Staaten... vielleicht liegts daran, dass selbst ich lieber sterben würde, als mein restliches Leben in nem US-Knast zu verbringen? ;)

Mal im Ernst, ihr habt schon recht: Das Justizsystem müsste mal gründlich überarbeitet werden, manche Strafen sind einfach zu heftig (BTMG), und manche viel zu lasch (auf's Maul hauen).
Denn:

Wieso kriegt ein Bekannter von mir zig Sozialstunden und ne echt heftige Geldstrafe wegen 12g "Material" und jemand, der einem die Nase bricht, kriegt gar nichts, weil man sich ja schlicht nicht traut, denjenigen anzuzeigen... --> sonst kriegt man noch heftiger aufs Maul und die Anzeige würde ihn längst nicht aus dem Verkehr ziehen!




Aus dem Musiklexikon:
„Wenn die Stimmgabel nicht korrekt klingt, sollte man die Verkabelung überprüfen.“

Tod
27.03.2004, 13:38
@porn()pole
Da sind wir wieder bei einer Parallele zum anderen Thema: mehr Bildung = besseres Sozialverständnis. Auch bei uns werden die Taten rauer... warum nur?

@LittleJackAss
Da muß unterschieden werden:
"jemanden umbringen" ist zunächst nur Totschlag (§ 212 StGB), solange man nicht Merkmale eines Mordes verwirklicht (§ 211 StGB).
Voraussetzung eines Totschlages ist lediglich, einen anderen Menschen zu töten.
Beim Mord hingegen müssen bestimmte Merkmale hinzutreten, die die Tat als schwerere qulaifizieren: zB Habsucht, Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Heimtücke usw.
Davon zu unterscheiden sind Raubdelikte und Körperverletzungsdelikte, bei denen der Tod des Opfers ebenfalls als Folge des täterschaftlichen Tuns eintreten kann (Raub bzw. Körperverletzung mit Todesfolge). Hierbei ist der Tod dann aber nur im Sinne einer Kausalität zu verstehen, die eine gewissen zeitliche Nähe zum jeweiligen Grunddelikt aufweisen muß: Körperverletzung oder Diebstahl/Raub.
Ist der Vorsatz des Täters auf die Tötung gerichtet: Totschlag. Ist sie auf die Tötung gerichtet UM GERADE das Geld zu bekommen: Mord.
Begeht aber jemand einen Raub (§ 249 StGB), dann muß er bestimmt Nötigungsmittel anwenden, um an seine Beute zu kommen. Stirbt dann das Opfer durch diese Nötingungsmittel, muß abgegrenzt werden. Dann kann es durchaus sein, daß ein Raub mit Todesfolge vorliegt, der evtl. weniger hart bestraft wird, als ein Totschlag oder Mord.
Ürbigens: Für Mord gibt es max. 15 Jahre (= lebenslänglich = höchste zeitige Freiheitsstrafe); auch anschließende Sicherungsverwahrung ist noch möglich... theoretisch ist tatsächliches "Lebenslänglich" möglich.

Gruß,
blutrichter

Jirko
27.03.2004, 14:55
@ Pornopole

Ich denke nicht, dass in den USA ein Zusammenhang zwischen der Tötung von Menschen durch Schusswaffen und den Höchststrafen besteht. Fakt ist, dass man in den USA auf jedem Rummel an eine Schrottflinte kommt - wenn man das Ding erstmal hat, dann nutzt man es auch. Schließlich wird in den amerikanischen Medien propagiert, dass an jeder Ecke Mörder lauern, Vergewaltiger und brutale Diebe. Ohne eine Halbautomatische Waffe KANN man doch gar nicht mehr raus... (Achtung, Ironie...)

Was unsere Gesetze angeht: Ich denke, es mangelt nicht an der niedergeschriebenen Substanz, Straftäter zu bestrafen, sondern an der Durchsetzung. In jedem von Blutrichter angesprochenem Fall hätte sicherlich ein deutlich schärferes Strafmaß herauskommen können - es wurde nur nicht umgesetzt. Das ist das Gefährliche, so denke ich.

Auch nennenswert ist aber, dass, so denke ich, zu spät mit Bestrafungen angefangen wird. Bis 14 braucht man sich gar keinen Kopf machen, dannach nur wenig und erst ab 21 könnte man mal anfangen, nachzudenken. Warum? Ein 13 Jähriger, der auf dem Bahnhof umherspaziert, und reihenweise Geldböresn klaut gehört für mich bestraft. Nur hier muss nicht mit Freiheitsentzug gedroht werden, sondern mit Arbeit - von mir aus Zwangsarbeit! Die Typen sollen in ein Heim, ordentlich mitbekommen, wo es lang geht und fühlen, was es heißt, zu arbeiten und wie schwer man heutzutage für Geld schuften muss! So müsste es aussehen, und nicht einmal die Polizeiwache von innen angucken und nach hause chauffiert werden...

Tod
27.03.2004, 15:02
Hi Silver,

nun, laut Michael More (wenn man es glauben mag) gibt es in Kanada genauso viele Schußwaffen... aber dort hat man offensichtlich nicht die Probleme damit, wie in den USA. Es darf gerätselt werden, warum...

Und Minderjährige sollten bis 14 Jahre zumindest unter Mitwirkung der Eltern eine Art Verhandlung erleben und bestraft werden.

Gruß,
b.

Jirko
27.03.2004, 15:08
Das ist mir bewusst, und nach Micheal Moore wird in den USA auch überall davon geredet, wie gefährlich es doch an jeder Straßenecke ist. ;)

Deswegen befinde ich ja die Kombination von "mentally ill people" mit diesem Überangebot von Waffen so gefährlich. Es ist der Glaube daran, sich überall schützen zu müssen, stets sofort zur Waffe zu greifen und nicht nachzudenken, weil der böse Massenmörder gegenüber mich ja sowieso umbringen will...

Tod
28.03.2004, 00:07
Tja, stell Dir mal vor, jeder dürfte hier eine Knarre haben... Gottogottogott!

b.

antifa2004
05.07.2004, 16:42
Dann eben hier weiter:

Das stimmt so nicht, es kommt eben immer auch die schwere der individuellen Tat auch an.

Eben, aber dann ist es eine falsche Definition der schwere einer individuellen Tat. Materielle Tatbestände müssten grundsätzlich weniger stark bestraft werden als Delikte am Menschen. Aber das ist in unserer kapitalistisch eingestellten Gesellschaft eben leider nicht der Fall. Weil sich eben immer alles nur ums Geld dreht.

Tod
05.07.2004, 16:47
Wieso? Willst Du für eine normale Köperverletzung gleich 5 Jahre geben und für einen Kapitalanlagebetrug bei dem evtl. 5000 Menschen alles verloren haben und vielleicht kein Geld mehr haben, um ein krankes Kind zu heilen nur mit 3 Jahren?

antifa2004
05.07.2004, 17:07
Da hast du dir ja ein schönes haarsträubendes Szenario zusammengezimmert. Es geht aber darum, dass es falsch ist das ein Mörder oder Vergewaltiger nach 6-7 Jahren wieder rauskommt, oder ein Neonazi der Molotowcocktails *schweres Wort* in Ausländerheime wirft mit Bewährungsstrafen davon kommt - aber einer der Steuern hinterzieht (also seiner staatlichen Bringepflicht nicht nachkommt) für 10 Jahre oder länger in den Knast kommt.

Um auf dein polemisches Beispiel zurückzukommen: Wer seinen gesamten Besitz an irgendwelchen dubiosen Anlagestellen oder Börsen verspekuliert kann so arm nicht sein und da hält sich mein Mitleid in Grenzen. Schlimmer noch wenn er sein Geld lieber leichtfertig aufs Spiel setzt, anstatt es für sein 3 jähriges Kind auszugeben.

Tod
05.07.2004, 17:17
Die verkehrte Anwendung des gesetzten Rechts ist nicht Schuld des gesetzten Rechts.

Es muß nicht falsch sein, daß ein Mörder nach 7 Jahren Haft entlassen wird. Warum soll das falsch sein? So pauschal kannst Du das weder sagen noch beurteilen. Dazu gibt es zu viele Einzelfälle.

Daß es nicht richtig ist, daß ein Kinderschänder wieder entlassen wird, sehe ich auch so. Denn es ist erwiesenermaßen so, daß diese Leute nicht therabierbar sind.

Du muß schon Einzelheiten zu den Fällen nennen, die Du anprangerst. Wenn jemand einen Molotow-Cocktail in ein Asylantenheim wirft und es kommt niemand zu Schaden... was dann?

Es kommt drauf an, in welchem Umfang ein Steuerhinterzieher Steuern hinterzogen hat und welche kausalen Nebeneffekte er evtl. damit vielleicht sogar wenigstens bedingt vorsätzlich ausgelöst hat.

Es gibt genug Leute, auch mit wenig Kapital, die sich bei der Telekom verspekuliert haben (nur ein Bsp.).
Oft sind Hoffnungen der Antrieb unseres Handelns. Daß dabei eigenes Verschulden angerechnet werden kann/muß, steht auf einem anderen Blatt.

Nossi
05.07.2004, 17:38
Wieso? Willst Du für eine normale Köperverletzung gleich 5 Jahre geben und für einen Kapitalanlagebetrug bei dem evtl. 5000 Menschen alles verloren haben und vielleicht kein Geld mehr haben, um ein krankes Kind zu heilen nur mit 3 Jahren? Ich denke man muss da eine Unterscheidung machen.
Die Körperverletzung ist eine Straftat die schwer(er) bestraft wird als ein Betrug. Wenn es aber um 5000 Einzelfälle geht, dann kann sie die Strafe auch summieren über das Strafmaß einer einfachen Körperverletzung hinaus gehen. Aber man sollte auch nicht übertreiben, jemanden für 300 jahre in den Bau schicken wegen 5000 Fachem betruges halte ich für übertrieben...

Tod
05.07.2004, 17:55
Thi, 300 Jahre... zum Glück gibt es einen solchen Käse bei uns nicht.

Also nur mal so zur Info:
Eine Körperverletzung ist ein recht "einfaches" Delikt. Das wird mit BIS ZU 5 Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, ist also noch ein Vergehen und kein Verbrechen.

Der einfache Betrug (Vermögensvorteil, Täuschung usw.) wird ebenfalls mit BIS ZU 5 Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

Und dabei ist es in der Tat so, daß es eben schwerere Betrugstaten gibt als Körperverletzungstaten. Es ist eben ein Unterschied, ob ich jemandem eine kräftige Ohrfeige gebe (ja, das ist eine Körperverletzung) oder ob ich jemandem eine Vermögensschädigung iHv 1.000.000 Euro zufüge.

Und dann ist es eben in der Tat so, daß manche sich nunmal nicht damit begnügen nur eine Tat zu begehen. Nein. Manche bringen es tatsächlich fertig, mehrmals zu betrügen... ;)

Blutschlumpf
05.07.2004, 21:16
Ich halte die Strafen für angemessen.
Ich bezweifle, dass mehr da mehr bringt. Wenn wir mal überlegen, wem bringt ne längere Strafe was ?
Sexualstraftäter wird wahrscheinlich keine Strafe der Welt abhalten.
Wer bewusst jemanden umlegt, der macht das nur wenn er eine an der Waffel hat (-> Strafmaß eher egal) oder weil er davon augeht nicht erwischt zu werden.
Wer im Affekt handelt wird auch kaum über das Strafmaß nachdenken.

Längere Strafe bedeutet nur mehr Kosten für den Staat ohne größeren Nutzen.

Zumal auch sicherlich nicht jeder Mörder/Totschläger unbedingt eine Gefahr für die Gesellschafft darstellt.

Ich meine damit nicht den Psychokiller, der mit ner AK aufn Markt rennt und um sich ballert, sondern z.B. den Ehemann, der Frau mit nem anderen im Bett erwischt und dann umlegt.

Damokles
06.07.2004, 08:36
Ich habe gestern irgendwo mitbekommen, das es jetzt irgendwo Betrebungen gibt, europaweit einheitliche Strafmaße einzuführen.

Das fände ich mal wirklich gut. Denn in anderen Ländern werden gewisse Straftaten wesentlich härter bestraft und somit würde auch verhindert, das sich ein Häftling in sein Heimatland ausweisen lässt, wo auf ihn ein geringeres Strafmaß wartet.

Auch wenn die Türkei noch nicht zur EU gehört ... aber deren Strafmaße würde ich sehr gut heißen [Zumindest teilweise]. Das soll jetzt auf keinen Fall rassistisch klingen, aber ... kein Deutscher würde sich trauen in der Türkei unangemeldete Demo's abzuhalten, Leute anzupöbeln oder andere private und öffentliche Einrichtungen zu zerstören. Dann wäre dort nämlich Schluß mit lustig. Anders wird es aber in Deutschland zumindest teilweise gemacht. Warum? Weil nur die Personalien aufgenommen werden und danach gar nix mehr passiert. -> Strafmaß wesentlich zu lasch.

Generell würde ich ja sagen.... Ein Straftäter .. egal welche Art von Vergehen, soll mit dem Strafmaß belegt werden, welches das härtere ist. Also entweder Heimatland oder Aufenthaltsland. Je nachdem wo es die härtere Strafe dafür gibt.


Mfg
Damo

niz
06.07.2004, 08:57
Ich denke schon, dass die Strafen, insbesondere hier in Deutschland, bei manchen
Straftaten zu lasch ausfallen.

Wer krankhaft durch die Gegend rennt und kleine Kinder oder Frauen sich zum
Opfer suchen (sei es triebhaft oder einfach nur Sadismus), da frag ich mich, ob
derenige es wirklich verdient sich nach 3 oder 5 Jahren einer Therapie zu
unterziehen, damit er sich in die Gesellschaft wieder eingliedern kann ... Bitte? Ich
bin der Ansicht, dass solche Leute es eigentlich gar nicht mehr verdienen, das
Tagesllicht zu erblicken - Keine Todesstrafe (meine Ansicht über Todestrafe, im
entsprechenden Thread), aber so lange Eingesperrt und mit der Erinnerung und
Qual konfrontiert, dass er es sich wünscht, sich selbst das Leben nehmen zu
dürfen. Aber das nur als Extrembeispiel.

Aktuelle Straftaten, wie z.B. Vergewaltigungen, Missbrauch oder Todschlag/Mord
(in o.g. Fällen) sollten härter bestraft werden. Eigentlich ist das Strafmaß in den
meisten Fällen OK, aber die Verurteilung ist zu lasch. Warum heissen 15 Jahren
Knast in Deutschland "Lebenslänglich" und nicht "15 Jahre Knast"? Auch
Lebenslänglich sollte eingehalten werden (wie in vielen Ländern auch), was zwar
eine Kostenfrage ist (auf der Tasche des Steuerzahlers), aber doch eher
abschreckend ist, als lullige 15 Jahre, die sowieso niemals durchgesetzt werden.

Beispiel: der missbrauchende Arzt - 2 Jahre Berufsverbot. Und dann? Die 2 Jahre
kann er locker nutzen, sich von seinen Reserven ne neue Existenz aufzubauen.
Woanders, wo ihn keiner kennt... dann gehts erstmal weiter.

Kurzum: Würden Straftaten härter, verhältnismäßig gerechter und angemessener
bestraft werden, würde es sich manch einer zwei mal überlegen, ob, oder ob lieber
doch nicht ...

Tod
06.07.2004, 09:01
Diese Idee nicht neu, aber richtig. Das wird seit etlichen Jahren im Rahmen des Planes der Gesetzesharmonisierung in Europa diskutiert und scheitert eigentlich immer an den Bedürfnissen und einsprüchen einzelner Mitgliedstaaten, schließlich hat jedes Land eigene Gesetze, Straftatbestände und Strafrahmen.

Der Rechtssicherheit insgesamt würde gut tun, wenn man sich endlich an die Arbeit machte, und die Gesetz der Mitgliedstaaten anpaßte.

In gewisser wird das schon heute durch EU-Richtlinien erreicht. So hat bspw unser BGB eine wichtige und überfällige Reform des Schuldrechts erfahren.

Der Vorteil ist, daß eigentlich fast alle Gesetzbücher in Europa gemeinsame "Vorfahren" haben: Rechtsbücher des Gaius, Institutionen des Iustinian, Corpus Iuris Civilis, Sachsenspiegel, Freiburger Stadtrechte usw... aber sie sind sich eben mittlerweile nur ähnlich.

Das Strafrecht wäre freilich viel einfacher zu reformieren, bwz anzugleichen, da es viel weniger Tatbestände gibt. das müßten pro Land eigentlich immer um die 300 sein. Müßte man mal nachprüfen.

Ich finde unsere Strafrahmen eigentlich ganz angemessen, von den Sexualstraftaten mal abgesehen.
Härte Strafen ansich begründen nicht automatisch mehr Sicherheit.

niz
06.07.2004, 09:09
Härte Strafen ansich begründen nicht automatisch mehr Sicherheit.
Aber ein unter Verschluss gebliebener Straftäter kann nicht rückfällig werden,
während er nach heutigem Stand, nachdem er aus seiner Therapie gekommen ist,
oder Freigang hat, locker wieder rückfällig werden kann. Ne härtere Strafe ist ja in
den meisten Fällen wohl eine längere und keine kurze zzgl. gesellschaftseingliedernde
Therapie.

Tod
06.07.2004, 12:15
Das ist im Grunde richtig.
Wie gesagt: Für Vergewaltiger und Kinderschänder bin ich der erste, der sagt "Wegsperren und nicht mehr rauslassen".

ToXiD
06.07.2004, 15:53
Unser derzeitiges Strafrecht hat im Grunde ein gravierendes Problem:
Im Kern stammt es aus dem späten 19 Jahrhundert. Zur dieser Zeit wurde privatem Eigentum eine höheren Wertstellung zugesprochen als dem menschlichen Leben und seiner Unversehrtheit.
Dieser Grundgedanke wurde bis heute nicht geändert bzw. reformiert.
Täterschutz steht leider immer noch vor Opferschutz in Deutschland.
Jungendliche Straftäter z.B. werden mit allerlei intressanten Therapiemöglichkeiten bedacht. Da sind schonmal auf Kosten der Steuerzahler Fahrten in die Karibik drin. Und das Opfer? Darf sich auf eigene Kosten, schikaniert durch Krankenkasse und Behörden um seine eigene Tehrapie kümmern.

Zu sehen ist das an völlig absurden Bildern:
Erinnert sich noch jemand an den Prozess in Sachen Steuerhinterziehung gegen Steffi Graf's Vater? Wie ein Massenmöder wurde er vorgeführt: An Armen und Beinen gefesselt, flankiert von Polizei. Was hat er gemacht? Geld am Fiskus vorbeigeschleust. In Millionenhöhe. Im Ernst: Wayne intressiert's. Die ganze Geschichte wäre auch anders zu regeln gewesen. Mir hat er nicht geschadet, ich fühlte mich auch nicht wirklich bedroht durch diesen Menschen.

Nehmen wir hingegen die tiefsten Abgründe, die sich in unserer ach so zivlisierten Welt auftun: Vergewaltigungen und Kinderschänder. Beinahe täglich kommen neue Skandale. Dabei kann man nur mit dem Kopf schütteln: Ja, vorbestraft war der Täter. Mehrfach, ja auch sexuelle Delikte. Aber ach, der arme Mensch. Guten Willen zeigt er. Also was solls: Vorzeitig Entlassen wegen guter Führung. Tja schade eigentlich, niemand konnte ahnen das dieser Mensch mit guter Führung wieder mal ein Kind entführen, vergewaltigen und töten wird. Schwere Kindheit eben, da können wir nichts machen. Vielleicht 3 Jahre Gefängnis, aber er führte sich so gut, vielleicht doch nur 1,5 Jahre?

Die deutsche Justiz braucht im Prinzip keine härteren Strafen. Wir haben sie, doch leider werden diese in den allerseltesten Fällen tatsächlich auch ausgesprochen.
Da kommen Psychater daher, erzählen was von Unzurechnungsfähigkeit und schwerer Kindheit. Dem Menschen muss geholfen werden, klar. Wir können unmöglich eine harte Strafe verhängen - tara.

Aber bezahl mal in Deutschland dein Ticket wegen falsch Parken nicht.

Ich selber bin mal ein Opfer von Gewalt geworden. Ich will hier nicht melodramatisch werden, aber mein Leben hing im Prinzip am seidenen Faden. Keine 8 Stunden nach der Tat wurde ich in den OP geschoben. Es folgte knapp 2 Jahre später noch eine OP aufgrund dieser Geschichte. Ja, ich hatte meinen "Spass".
Dem Täter ist übrings strafrechtlich NICHTS passiert.
Für diese Feststellung brauchten die Gerichte fast 1,5 Jahre.
Erst im angestrebten Zivilprozeß bekam ich eine Art Genugtung.
Das allerdings dauerte 2 Jahre bis zum Urteil und weitere 8 Jahre bis es vollständig vollstreckt war. Toll, was?
Es war ein harter und steiniger Weg. Ihr glaubt gar nicht, was man alles durchmachen muss. Da nützt es nichts zweifelsfrei als Opfer dazustehen - eigentlich macht es die ganze Sache nur schlimmer.
Wenn der Richter im Zivielprozeß der gleiche wie im Strafprozeß gewesen wäre - ich glaube ich wäre heute etwas glücklicher und könnte an etwas wie Gerechtigkeit glauben.

Meiner Meinung nach wird das Trafmaß zu lasch angesetzt. Unsere Gesetzt sind im Prinzip ausreichend.

@ Dunkelangst:

Zitat:
"..lullige 15 Jahre..."

Nun, sofern sowas mal verhängt werden würde. Zudem besteht ja auch noch die Möglichkeit, nach Verbüßen der Strafe in Sicherheitsverwahrung zu kommen. Lullig finde ich das nicht - nur es müssten endlich mal solche Strafen ausgesprochen werden.

Tod
06.07.2004, 16:15
Unser derzeitiges Strafrecht hat im Grunde ein gravierendes Problem:
Im Kern stammt es aus dem späten 19 Jahrhundert. Zur dieser Zeit wurde privatem Eigentum eine höheren Wertstellung zugesprochen als dem menschlichen Leben und seiner Unversehrtheit.
Dieser Grundgedanke wurde bis heute nicht geändert bzw. reformiert.
Täterschutz steht leider immer noch vor Opferschutz in Deutschland.
Jungendliche Straftäter z.B. werden mit allerlei intressanten Therapiemöglichkeiten bedacht. Da sind schonmal auf Kosten der Steuerzahler Fahrten in die Karibik drin. Und das Opfer? Darf sich auf eigene Kosten, schikaniert durch Krankenkasse und Behörden um seine eigene Tehrapie kümmern.

Zu sehen ist das an völlig absurden Bildern:
Erinnert sich noch jemand an den Prozess in Sachen Steuerhinterziehung gegen Steffi Graf's Vater? Wie ein Massenmöder wurde er vorgeführt: An Armen und Beinen gefesselt, flankiert von Polizei. Was hat er gemacht? Geld am Fiskus vorbeigeschleust. In Millionenhöhe. Im Ernst: Wayne intressiert's. Die ganze Geschichte wäre auch anders zu regeln gewesen. Mir hat er nicht geschadet, ich fühlte mich auch nicht wirklich bedroht durch diesen Menschen.

@ Dunkelangst:

Zitat:
"..lullige 15 Jahre..."

Nun, sofern sowas mal verhängt werden würde. Zudem besteht ja auch noch die Möglichkeit, nach Verbüßen der Strafe in Sicherheitsverwahrung zu kommen. Lullig finde ich das nicht - nur es müssten endlich mal solche Strafen ausgesprochen werden.

1) Als das timmt bei weitem nicht! Und außerdem mußt Du das Strafrecht und zivilrecht trennen. wenn eigentumsrelevante Rechte verletzt worden sind, kann es sein, daß einen Täter einmal strafrechtliche UND zivilrechtliche Konsequenzen treffen. Und bei Körperverletzungen ist das ebenso.
Und früher wurdest Du für Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit oder die Selbstbestimmung richtig hart rangenommen. Da war Zuchthaus angesagt und noch viel mehr (Todesstrafe).
Freilich wird das Eigentum hoch eingeschätzt, ich wüßte nicht, daß da was falsch dran wäre, und die Strafrahmen wurden mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz von 1998 erheblich geändert und nach oben gesetzt.

Daß im Jugendstrafrecht viel verdummbeutelt wird, ist richtig. Aber es ist oft nicht leicht einzuschätzen, ob es ratsam ist, einen jugendlichen Straftäter gleich mit anderen ruchlosen Subjekten in Kontakt kommen zu lassen.
Wenn freilich schon eingiges Auf dem Kerbholt steht, ist klar, was zu tun ist; und hier passieren wirklich die abenteuerlichsten Dinge.

Der Prozeß gegen Graf war Wichserei der StA, da geb ich Dir recht, da wollte jemand ein Exempel statuieren.

2) Was die 15 Jahre+ angeht: bei uns geschehen eben nicht so viele Morde. Das darf man auch nicht vergressen, deshalb wird dieser Strafrahmen auch nicht so oft ausgereizt.

perfekt!57
06.07.2004, 18:08
Fahrt mal hin in den nächsten Knast, beim nächsten Tag der offenen Tür.


Ich finde ansonsten das "System der abgestuften Antwort, welches unsere Gesellschaft gibt", im Grunde gut, durchdacht und richtig:

Da man halt "in keinen Kopf schauen kann", ist es wohl richtig bei den meisten "zuerst einmal einen Schuß vor dem Bug zu setzen" (zumal man im Gefängnis auch jede Menge "schlechten Umgang hat", d.h. eine Art soziale Entgrenzungsphantasie erfährt ("na ja, so schlimm ist das ja gar nicht mit 36 Jahre zum dritten Male zu sitzen")).

Und dann wird es schnell härter und rabiater. Sogenannte "Luxusknäste á la Bild" gibt es höchstens beim ersten Male. Und beim dritten Mal spätestens kommst du in ein rechtes "Loch", Bj. 1903, wie Wittlich. ("Für Sie? Für Sie ist Knast die beste Therapie: Sie brummen!")

Und leider kann (meist) weder Knast noch Therapie nachholen, was in der Kindheit in der Herkunftsfamilie versäumt wurde: Aber es gibt eben auch Ausnahmen. Und wenn das nur 20% sind, lohnt sich das für die. Macht einen Unterschied, ob ich 20% nicht wiedersehe - oder nicht. Wenn der Rest eh unabhängig von den sozialisierenden Bestrebungen der Gesellschaft eh unwiderruflich "ein Drehtürleben führen wird" ("Es scheint, als seien sie so geboren....")

Hingehen in den nächsten Knast, beim nächsten Tag der offenen Tür:

alles "Justizirrtümer" natürlich außerdem: "Der freie Ich-Wille konnte sich außerdem gar nicht anders als auf die Straftaten legen - weil, da hatte die Gesellschaft echt schuld dran - weil die hat mir echt keine andere Wahl gelassen, da mußte ich einfach straffällig werden!"


Ich kenne die Realität so: Wenn der "Mittelkriminelle", der z.B. so 36 Monate +/- abzubrummen hat, einer der also evtl. zum 2. oder 3. Male sitzt, wenn so einer also gegen Ende seiner Zeit einen Ausgang bekommt, z.B. Samstag früh 4h beim ersten Mal, weil das halt so angeordnet ist, "weil man sich davon was verspricht von der Maßnahme", dann sehen die bloß ausführenden Vollzugsbeamten das eher ganz cool:

"Ob der wiederkommt oder nicht interessiert uns nicht. Und wenn der nicht wiederkommt: Wir kriegen die schon alle. Früher oder später haben wir sie doch alle wieder hier. Auf Dauer ist noch keiner entkommen. Und dann brummt er eben richtig."

niz
06.07.2004, 18:17
@ Dunkelangst:

Zitat:
"..lullige 15 Jahre..."

Nun, sofern sowas mal verhängt werden würde. Zudem besteht ja auch noch die Möglichkeit, nach Verbüßen der Strafe in Sicherheitsverwahrung zu kommen. Lullig finde ich das nicht - nur es müssten endlich mal solche Strafen ausgesprochen werden.
Das ist doch das, was ich meine. Die Strafen sollten auch angewandt werden und
nicht nur mit dem "15 Jahre Finger" gewedelt werden. Dass 15 Jahre reell wirklich
nicht lullig sind, ist klar. Aber im Vergleich zu einer sprichwörtlich lebenslangen
Strafe schon. Die Sicherheitsverwahrung halte ich irgendwie für unsinnig. Im
Grunde ist die SV genau das gleiche, wie der eigentliche Strafvollzug. Lediglich die
zusätzlichen Fresspakete (im Knast glaube ich 3 pro Jahr und bei der SV sinds
7 pro Jahr) und etwas mehr Geld... Verdient derjenige nicht, wie ich finde. Kann
auch sein, dass ich da jetzt etwas engstirnig bin, aber belehrt mich, wenn die SV
doch was gutes an sich haben soll.

olly3052
06.07.2004, 18:22
Die Gesetze im uneren Lande sind völlig ausreichen.

Nur stellt sich manchmal die Frage nach der Auslegung.

Das Strafmaß liegt weiterhin in der richterlichen Entscheidung.

Gruß

olly3052

Tod
14.07.2004, 22:23
Also was Strafe angeht, fahren wir im Großen und Ganzen ganz gut. es gibt immer Fehlurteile und solche, die man einfach nicht begreifen kann. Man darf aber auch nicht alles glauben, was in der Presse steht, die suchen sich genau die Brocken raus, die sie für eine Sensation gebrauchen können, wenn ein Urteil der einen oder anderen Form gesprochen wurde.

Wie Olly schon sagte: die Entscheidung des Strafmaßes liegt in der Regel im Ermessen der Gerichtes - bei der Urteilsfindung spielen viele Faktoren eine Rolle: gutachterliche EInschätzung des persönlichen Reifegrades, Zurechnungsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, äußere, nicht beeinflubare Umstände, Mitschuld des Verletzten usw usw usw...