Abtrittserklärung bei verkauf hochwertiger Artikel

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Lieutenant
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Sep. 2005
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877
Hallo,

brauch in als Verkäufer, der bei Ebay z.B. einen Rechner verkauft sowas?

also die Rechnung läuft über mich, wird beigefügt es besteht aber noch Garantie.
Jetzt kann doch der dritte über meinen Namen ansprüche im Fall eines defekts Vorderungen gegenüber mich erheben.
Und wie macht man sowas da auch der Käufer zustimmen muß. Habe echt keine Ahnung

Gruß
Philipp
 
Du erstmal richtig Deutsch machen tun, weil nicht verstehen ich was du fragen?!

Gewährleistungsansprüche kann man abtreten, man könnte das explizit dazu schreiben, muss es aber nicht. Entweder es ergibt sich schon aus den Gesamtumständen oder man macht es dann halt bei Bedarf. Es gibt wohl aber schon Onlineshops, die das per AGB ausschließen. Dann müsste man den Dritten bevollmächtigen oder doch selbst tätig werden.
 
Hätte ja sein können und danke für deine Antwort.
 
Als Privatverkäufer kannst du die Gewährlseitung ausschließen. Garantie ist wiederum etwas anderes, da sie vom Hersteller geleistet wird. Dazu muss man sich die garantiebedingungen des Herstellers durchlesen. Bei manchen geht die Garantie bei Weiterveräußerung auf den Käufer über, bei anderen nicht, bei anderen wiederum muss man den Verkauf anzeigen, damit die garantie übergeht. Letzteres meist bei den Herstellern, wo man sich registrrieren musste.
 
Habs schon kapiert. Aber sehr schön zu wissen das es doch noch freundliche User wie spraadhans gibt.
 
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