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Hallo zusammen. Ich habe vor ca. 1 1/2 Jahren meinen Rechner bei Ebay ersteigert. Der Verkäufer hat mir versichert,dass ich 2 (oder 3) Jahre Garantie beim Hersteller hätte. Ich würde nun gerne meine EVGA 8800 GTX einschicken. Leider weiss ich nicht was EVGA von mir als "Beweis" braucht, dass auch ich wirklich der Käufer bin? Reicht die Rechnung die ich beim Kauf erhalten habe? Einen direkten Kassenbon von EVGA habe ich ja nicht.
also wenns ein komplettrechner war dann eigtl nur anspruch gegenüber genau dem hersteller der den pc zusammengeschraubt hat...
weil aufmachen darf man die eigtl nich
Son Schwachsinn, natürlich darf man den Rechner öffnen. Kannst auch Graka oder Festplatte oder Speicher oder Netzteil tauschen. Solange der Defekt nicht durch unsachgemäßem Einbau geschieht ist das vollkommen legitim.
Ich dachte immer EVGA ist mit der Garantie sehr kulant und tauscht innerhalb des Garantiezeitraumes Problemlos um. Versuch es mit der Rechnung, garantieren kann man aber nix.
Nein,das war mal. Wurde meines Wissens nach von der EU gekippt. Da war mal jemand der geklagt hatte weil er in seinem Dell-PC eine zusätzliche Netzwerkkarte eingebaut hatte. Dadurch hatte er natürlich das Siegel beschädigt und Dell wollte ihm daraufhin keinen Gratissupport mehr bieten.
Nein bei mir war es kein Hersteller wie z.B "Dell" da hat einfach ein Computershop den Rechner zusammengebaut und bei Ebay versteigert. Habe alle Kartons und die Rechnung von dem Computershop. Hab noch ca. 2 Monate wenn es wirklich 2 Jahre sind hab den Rechner a, 20.05.2008 gekauft.
Es hilft auch mal bei EVGA unter Warranty zu schauen. Da ist ersichtlich, das ohne Registration nur ein Jahr freiwilige Herstellergarantie geboten wird. Bitte Produkt ID beachten. Mit der Registrierung kann diese erweitert werden, wird aber auf den zweiten käufer wohl kaum übertragbar sein, sollten hier persönliche Angaben mit Produktverifizierung gemacht worden sein.
Lösung: Händler kontaktieren und die zweijährige Gewährleistung in Anspruch nehmen.
Mit Gewährleistung ist hier nichts mehr zu holen, weil die Gewährleistung sich nur auf Mängel bezieht, die zum Zeitpunkt der Auslieferung der Karte schon bestanden haben.