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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbstständig: Sind IHK-Beiträge Pflicht?



Dangermany
28.07.2004, 01:23
Hallo Community!

jetzt bin ich schon fast die Hälfte meines bisherigen Lebens selbständig (naja - fehlen 2 Jahre) und alljährlich muss ich den IHK Kammerbeitrag zahlen.

Ist das überhaupt notwendig? :(

Die nehmen mir 50 Euro pro Jahr dafür ab, dass sie überhaupt nichts für mich tun, ausser mir monatlich diese Zeitung zuzuschicken. Auf diese kann ich aber gerne verzichten!

Im Gegensatz dazu machen sie mir das Leben schwer, weil ich meine Umschulung mit einer IHK-Prüfung abschließen muss, wo sie uns allen nur Steine in den Weg legen - was aber auf einem anderen Blatt steht.

Habt ihr irgendwelche Erfahrungswerte, wie man sich diese leidigen 50 Euro vom Hals schaffen kann, oder ist es tatsächlich eine Pflicht, die jedem Selbständigen (in meinem Fall Werbeagentur + Hard&Software) auferlegt wird?

Danke für Eure Kommentare und Ratschläge!

Freundliche Grüße
Dangermany

Tiu
28.07.2004, 10:08
Ja, jeder selbständige ist in der IHK bzw. Handwerkskammer Pflichtmitglied.
Es gibt aber auch ein paar Vereine die sich dagegen wehren und die Beiträge nicht bezahlen.

Sind eben alles noch Relikte aus Zeiten der Gilden!

Stewi
28.07.2004, 10:13
Wenn du einen bestimmten Verdienstsatz nicht überschreitest, dann kann man sich davon freistellen lassen. Zwangloses Schreiben reicht normalerweise.
Wenn du natürlich richtig Kohle machst, dann wird das nicht klappen. ;)

phil.
28.07.2004, 10:17
@GRAKA0815
Nicht jeder! Freischaffende Künstler wie Archtikten und Ingenieure geniessen einen Ausnahmestatus, auch mit Gewerbeschein. ;)
Das Geschäft darf natürlich nicht zu groß sein.

Tiu
28.07.2004, 10:34
Ja, dass sind nach dem Gesetz aber auch keine "Selbständigen", sondern Freiberufler!

werkam
28.07.2004, 17:47
50 € sind ja nicht die Welt, die Berufsgenossenschaft schlägt da ein wenig mehr zu Buche. Davon sollte man sich befreien lassen, wenn man keine Mitarbeiter hat. Da ja nur die Mitarbeiter versichert sind, Chefs nur wenns eine GmbH ist und der Chef Gehalt bezieht.

maverick
29.07.2004, 08:51
Wenn du einen bestimmten Verdienstsatz nicht überschreitest, dann kann man sich davon freistellen lassen. Zwangloses Schreiben reicht normalerweise.
Wenn du natürlich richtig Kohle machst, dann wird das nicht klappen. ;)

so isses,
wenn du gerade so über die runden kommst - kannste dich befreien lassen
ich würd einfach mal bei deiner ihk anrufen und nachfragen,
die sagen dir da sicher genaueres zu den bedingungen
ist glaub ich örtlich immer ein bisken anders geregelt

Dangermany
29.07.2004, 12:56
Alles klar - danke für die zahlreichen Antworten.

Ich werde mich mal bei der IHK erkundigen.

Was die BG angeht - die haben sich bisher (seit Neugründung meines Gewerbes vor zwei Jahren) noch nicht gemeldet :-)

Danke und Gruß
Dangermany

werkam
29.07.2004, 13:08
Die melden sich auch nicht, da Du Dich bei denen anmelden mußt. Wenn sie sich von selbst melden wirds teuer, also erkundige Dich lieber wie es aussieht. Vergiss auch nicht die GEZ und Gema, wenn Du in den gewerblichen Räumen Radio hörst oder Fern siehst, kann auch teuer werden, wenns nicht gemeldet ist.
Deine private Rechtsschutz (wenn eine vorhanden ist) wird auch umgewandelt werden müssen, in eine Rechtschutz für Selbstständige, hat keine Vorteile sondern ist einfach nur teurer. Solltest Du mit dem Vertreter abklären, bevor ein Schadensfall eintritt.

spiro
30.07.2004, 10:15
Alles klar - danke für die zahlreichen Antworten.

Ich werde mich mal bei der IHK erkundigen.

Was die BG angeht - die haben sich bisher (seit Neugründung meines Gewerbes vor zwei Jahren) noch nicht gemeldet :-)
Danke und Gruß
Dangermany I.d.R. wird von dem Gewerbeaufsichtamt, bei dem du dich angemeldet hast, eine Quermitteilung an die entsprechende BG erstellt.

Dieses scheint aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgt zu sein.
Das entbindet dich nicht von der Pflicht, dieses im Nachhinein zu machen.
Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe!

Solltest du in deinem Betrieb Angestellte/Arbeiter eingestellt haben, solltest du die Anmeldung schleunigst nachholen, da sonst im potentiellen Versicherungsfall die nicht gezahlten Beiträge im Nachhinein auf einen Schlag erhoben würden und das kann ganz schön weh tun.