Verkauf von Anlagegut/Anlagevermögen

marci-81

Ensign
Registriert
Apr. 2005
Beiträge
167
Hallo,

ich habe bis jetzt nicht vernünftiges zum Thema Verkauf von Anlagegut/Anlagevermögen bei Google gefunden. Speziel geht es mir darum um Ínfos um Mehr-/Mindererlös beim Verkauf.

Ich wäre euch dankbar, wenn Ihr einige gute Seiten empfehlen könnt.
 
Wie wäre es mit einem Steuerberater?
 
Haha,

ich brauche das ganze für ein Referat. Ein Steuerberater wäre da etwas teuer.
 
Dann gib mal mehr Infos.
 
Wenn man ein Anlagegut Verkauf z. B. einen Lkw der nicht mehr gebraucht wird. Ob dieser abgeschrieben ist oder nicht, ist dabei egal. Wenn dieser Lkw das Unternehmen verlässt, gibt es ja einen Erlös aus dem Abgang von Anlagen oder einen Verlust aus dem Abgang von Anlagen. Zum Erlös = Mehrerlös bzw. Verlust=Mindererlös bräuchte ich halt Informationen in welchen Gesetz dieses geregelt ist, wie genau der Ablauf ist beim Abgang.
 
Vielleicht mal in die Bibliothek gehen? Oder in nem Steuerforum anmelden? Google "Mehrerlös" 34900 Treffer, "Mindererlös" 51600? Un da is nix dabei....?
 
Deine Abschreibungen sind aber in diesem Fall nicht egal.

Alles was du beim Verkauf realisierst ist entweder ein Buchgewinn (VK höher als Buchwert) oder ein Buchverlust (Vk niedriger als Buchwert) .
Der evt. tatsächliche Wert des LKW spielt im buchhalterischen Sinne keine Rolle.

Du wirst nicht drum rum kommen mal in die Gesetze zu schauen. Das Thema ist aber generell nicht ganz einfach. Hab zu Hause ein Script von 100 Seiten wo es nur um sowas geht...
 
Finde die Fragestellung etwas vage, verzeih mir, wenn ich dann auch so antworte.

Die Abschreibung läuft bis zum Zeitpunkt des Verkaufs (Übergang von Nutzen und Lasten) weiter, wird auch so verbucht. Ergibt sich aus den Vorschriftten für AfA.
Der Verkaufserlös wird ganz normal als Erlös (Erlöse aus dem Verkauf von AV (ggf. mit Buchgewinn/Buchverlust, s.u.)) verbucht. Ist ein eigener Vorgang/eigenes Rechtsgeschäft und muss auch so abgebildet werden.
Ein eventueller Restbuchwert/Erinnerungswert wird als Aufwand verbucht (Abgang von AV).
Der Buchgewinn/Buchverlust ergibt sich aus dem Saldo der angesprochenen Konten Erlöse und des Aufwand.
Mehr-/Mindererlös ist nur die Bezeichnung der Differenz. Und auch nicht so geläufig.

Wenn Du das nach Konten abgebildet haben willst, mußt Du mir ein paar T-Konten ins Forum malen...
 
was quardinal sagt ist richtig. Du buchst den Fall, als erstmal den Erlös, denn ein Erlös gibt es immer.
dann hast du den Restbuchwert noch. die Differenz ergibt dann halt den Gewinn oder den Verlust beim Abgang des AV gutes.
eigtl. nicht ganz so kompliziert. weiß aber jetzt auch nicht, was du noch so drüber wissen musst / willst...
 
Habe das Referat jetzt fertig. Das Problem Infos (Handefeste Beweise) zu finden in Form von Gesetzen, Uni-Seiten etc. habe ich mit einen Unternehmensberater unserer Tochtergesellschaft gelöst.

Bei den Infos die ich brauchte, spielte es keine Rolle, ob das Gut schon komplett abgeschrieben war oder nicht. Es ging sich nur um das Erklären ob ein Mehrerlös, Mindererlös oder kein Erlös vorlag.

Danke für eure Hilfe. :)
 
Zurück
Oben