Kalkulatorische Zinsen - Anlagekapital?

Nico_B

Lt. Junior Grade
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Sep. 2010
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345
Hallo.

ich habe eine Frage zu den kalkualtorischen Zinsen.

Betriebsnotwendiges Anlagevermögen/Anlagekapital
+ Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen/Umlaufkapital
= Betriebsnotwendiges Vermögen
- Abzugskapital (Zuschüsse, VLL ohne Skonto, Rückstellungen)
= Betriebsnotwendiges Kapital

Das Anlagevermögen ist ja zu Herstellungs und Anschaffunswerten zu bewerten und um die die Abschreibung zumindern. hier ist ja nun auch erlaubt die abschreibung zu wiederbeschaffungszeitwerten zunehmen.

Meine Frage nun. Wird immer für das gewünschte von den Anschaffungswerten bei der Erstanschaffung ausgegangen oder wird immer vom bilanziellen Restwert zum Jahresbeginn ausgegangen.

Ich hoffe ihr versteht worauf ich hinaus möchte.
 
Deine Sätze sind etwas unverständlich...
Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden.

Bei Anlagen wird bei linearer Abschreibung immer ein konstanter %-Wert des Anschaffungspreises abgeschrieben. Bei degressiver Abschreibung wird ein konstanter %-Wert von dem Restwert abgeschrieben.

Abschreibung zu Wiederbeschaffungswerte geht m.M.n. nur wenn du gebrauchte Sachen kaufst und abschreibst.
 
Dir geht es doch um die Bewertung des Anlagevermögens?
Also wie z.B. eine Maschine innerhalb des ersten Nutzungsjahres zu bewerten ist?
Bsp.:
Anschaffungskosten 100.000
Nutzungsdauer 5 Jahre (Lineare Abschr.)

Ich weiß jetzt nur das sie ab dem Ende des ersten Nutzungsjahres (den 31. Dez) mit 80.000 zu bewerten wäre.
Wie es allerdings vor dem 31. Dezember aussieht, ob mit 100.000 oder 80.000, keine ahnung.
 
Und was ist deine Frage in Bezug auf die im Thema erwähnten kalkulatorischen Zinsen?

Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin auch verwirrt. Unabhängig von der Frage (war da eine?) sehe ich keinen Zusammenhang zu kalkulatorischen Zinsen, das klingt eher nach Jahresabschluss denn nach Investitionsrechnung. Könntest du das konkretisieren?

(Immerhin ist diesmal recht klar, dass es keine Hausaufgabe sein kann - dann wäre die Frage vieeel Spezifischer ;) )
 
Nein hier geht es um Kostenrechnung.

Er möchte wissen ob für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen auf das betriebsnotwenige Kapital bei der Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals die Anschaffungskosten, die Wiederbeschaffungskosten oder die weitergeführten Anschaffungskosten (sprich Restbuchwert) des Anlagevermögens einfließen.

Es ist also eher einen Frage nach der Berechnung des betriebsnotwenigen Kapitals als nach den kalkulatorischen Zinsen.


So zu der Frage.

Das das betriebsnotwenige Kapital auch wieder nur eine Rechengröße ist, hängt die Antwort von deiner Behandlung des Anlagevermögens ab. Setzt du es zu Wiederbeschaffungswerten an, nimm diese, setzt du es zu fortgeschrieben Anschaffungskosten an, nimm diese. Das System muss in sich schlüssig sein. Du kannst nicht für die Kosten-Leistungsrechnung andere Werte nehmen als für die Vermögensaufstellung.
 
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