ALG 2 Frage

devgenc

Lieutenant
Registriert
Nov. 2010
Beiträge
820
Hallo

Ich möchte gerne erst meine Situation schildern bevor ich mit meiner Frage anfange.
Ich hab dieses Jahr mein Abitur gemacht und wurde nicht angenommen für meinen Studiengang. Mein Vater ist schwerbehindert und bezieht SGB 12 (Grundsicherung bei Erbewersbiminderung) und meine Mutter ALG 2. D.h ich habe bis her auch immer ALG 2 durch meine Mutter mitbezogen.

So jetzt da ich die Schule beendet habe, wollen sie natürlich dass ich arbeiten geh, weil sie sonst mein Geld kürzen.

Meine Frage, ich habe einen Teilzeitjob gefunden, bei dem ich dann 200 Euro verdienen würde, reicht das aus, damit ich noch weitehin Sozialhilfe beziehe?

Das heißt 120 Euro würden mir dann übrig bleiben.

Mein Ziel ist es einfach nur weiterhin Sozialhilfe zu beziehen, weil zur Zeit einfach nicht möglich.

DAS HEISST was muss ich mindestens tun, um noch weiterhin ALG 2 zu beziehen??
 
Wie wäre es mit Arbeiten? Arbeite für ein Jahr bei Meckes oder so.

Sofern 400€ Job: Du darfst nur eine bestimmte Summe dazu verdienen. Ergo eine bestimmte Anzahl von Stunden. Was du dazu verdienen darfst, kann dir am besten dein Sachbearbeiter sagen.

Erspart dir aber keine regelmäßigen Gespräche beim AA. Die wollen ja immerhin deine Situation "verschlimmbessern".
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ein Minijob reicht nicht aus. Es ist eines der Grundprinzipien des SGB II, dass die Gewährung der Leistung daran gekoppelt ist, dass die Leistungsbezieher ihrerseits alles dafür tun müssen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern - ansonsten drohen Sanktionen. Mit einem Minijob reduzierst du deine Bedürftigkeit zwar, aber ein Rest bleibt nach wie vor bestehen und auch den musst du zu beseitigen versuchen. Indem du z.B. einen Vollzeitjob ablehnst, um den Minijob weiter ausüben zu können, hättest du gegen deine Mitwirkungspflichten verstoßen und würdest sanktioniert werden. Da du das 25. Lebensjahr nicht vollendet hast, würde eine Sanktionierung deine komplette Leistung bis auf die Anteile für Unterkunft und Heizung betreffen.

Damit du in Ruhe gelassen wirst, müsstest du Bemühungen, deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beseitigen bei gleichzeitig nachvollziehbarer Erfolglosigkeit nachweisen können, was bei einem gesunden 19-20-jährigen mit Abitur schwierig sein dürfte.

Ich würde dringend empfehlen, diese Schiene lieber so schnell wie möglich zu verlassen. Je länger du abhängig von Leistungen bist, umso schwieriger kommst du da wieder raus.... und wirklich gut leben lässt es sich mit den paar Kröten und der Arge im Nacken doch auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke erstmal.

Es geht ja allein um dieses Jahr noch, danach werd icheh an einer FH studieren und Bafög beantragen.

Wie ist das denn mit den Sanktionen? Wenn ich z.b einen mini job für 300 euro hab, würden die trotzdem kürzen?
 
Jeglicher "Überschuss" wird deinem ALG abgezogen oder komplett gestrichen. Beides erlebt! Selbst nicht aber bei einem Kumpel der nach seiner ausbildung weiter Schule gemacht hat und den selben Pfad eingeschlagen hat wie du.


Sprech mit deinem Sachbearbeiter, der wird dir alle Fragen zwecks ALG und Nebenjob erläutern können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Anteil, der dir abzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung noch von der Arge gezahlt wird, würde dir bei Verweigerung einer Arbeitsgelegenheit sofort gekürzt werden. Bei einer Wiederholung würde das ALG2 sogar komplett - also auch die Anteile für Unterkunft und Heizung - gestrichen werden.

Wenn du mit deinen Eltern zur Miete wohnen solltest, reißt das eine Finanzierungslücke der Mietkosten auf, die dann entweder durch Zahlungen aus eurem verbliebenen Einkommen gekittet werden müsste oder durch Umzug in günstigeren Wohnraum. Da ihr alle von Sozialleistungen lebt, ist die erste Variante kaum umsetzbar.
 
Hm ok, also es ist wirklich so, dass dann auch der Mietanteil gekürzt wird, wenn ich Arbeit verweigere? Weil auf einer Seite habe ich gelesen, dass mein Mietanteil nicht gekürzt wird auch wennn ich verweigere. Ich wohne in Hessen..

Aber jetzt noch mal die Frage, nehmen wir mal an ich arbeite auf 300 Euro, was würde das dann bedeuten, würden die trotzdem ALLES kürzen `?
 
Das ist doch schon beschrieben worden.

Das SGB II gilt bundesweit, also ist es egal wo in Deutschland du wohnst. Zum Verständnis: Grundsätzlich musst du bei deiner Leistung trennen zwischen Regelsatz (291 Euro, da du BG-Mitglied bist) und Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (variabel, in angemessener Höhe)

Erste Sanktionierung bei u25-jährigen = 100% Regelsatz Minderung (KdU und Heizung werden weitergezahlt).

Bei einer Wiederholung und dann zweiten Sanktionierung folgt dann die volle Sperre, also Regelsatz und KdU werden gestrichen.

Wenn du 300 Euro verdienst, bleiben davon erstmal 100 Euro anrechnungsfrei und vom übersteigenden Beitrag weitere 20%. Also hast du insgesamt einen Freibetrag von 140 Euro. Die verbleibenden 160 Euro würden auf deinen Anspruch angerechnet, womit 131 Euro + anteilmäßige KdU als monatliche zu zahlende Leistung von der Arge bleiben würden.

Wenn du jetzt einen Vollzeitjob ablehnst, dann werden dir beim ersten mal die 131 Euro gestrichen. Solltest du ein weiters mal einen Job ablehnen, dann werden dir zusätzlich zu den 131 auch noch die KdU gestrichen.

Ich hoffe das ist nun klarer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Wintersemester beginnt doch erst in zwei Wochen, kommst du nicht noch in irgendeiner FH im Nachrückverfahren rein?! Glaub mir, je mehr Zeit zwischen Abitur und Studium vergeht, desto schwieriger wird es.
 
Zuletzt bearbeitet:
ah ok danke hab es jetzt verstanden
Ergänzung ()

@ Melvin, das ist richitig bei den NC freien Studiengängen kann ich noch reinkommen!
 
Zurück
Oben