Schulpraktikum 11-Klasse in Ferien Pflicht?

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Juli 2010
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Hallo,
ich gehe momentan in die Berufschule, BVJ 11-Klasse.
Ich absolviere momentan ein halbjähriges Praktikum in einer Back und Konditoren-Kette.
Da das Cafė jedoch immer offen hat, auch an feiertagen, und am 3.10.11 ein Montag ist, müsste ich theoretisch da hin oder?, ich habe mitbekommen wie die Chefin mit dem Azubi geredet hat, dass er an dem Tag keinen Urlaub hat, und kommen muss, da an diesem Tag die Hölle los wäre.
Da meine Eltern mich aber nicht alleine zuhause lassen möchten, muss ich mit in den 2 Wöchigen Urlaub.Nun meine Frage, muss ich rechtlich gesehen nicht hingehen?
Als ich sie darauf ansprach bekam ich nur die Antwort "Das sag ich dir noch!!!".
Bitte um Hilfe.
 
machst doch nurn praktikum und bist für die affen doch kein sklaven bimbo
wenns dich da langweilt gehst einfach heim fertig aus
 
Solltest du nicht nen Praktikumsvertrag haben in dem steht wieviele Stunden die Woche du arbeiten musst?
 
Auch während eines Praktikums gehört Urlaub. Sinn ist ja der Einblick in die Arbeitswelt. Und dazu gehören nunmal nicht nur Pflichten. Zumindest wird das in unserer Firma so gehandhabt und das sollte auch anderswo so sein, ansonsten ist das wohl eher wieder ein Fall von Ausbeutung.
 
Ich verstehe nicht ganz ob du

- nicht am Montag arbeiten möchtest
- nicht mit deinen Eltern in den Urlaub fahren möchtest

Ich nehme stark an, dass es für einen geplanten 2-wöchigen Urlaub eine Lösung gibt, sodass du an diesem einen Tag nicht arbeiten muss. Dazu musst du deiner Chefin nicht mit rechtlich und so einem Müll kommen. Einfach fragen reicht sicherlich aus. Eine Begründung ist ja vorhanden

Du hast irgendwie eine komische Einstellung...
 
Ich kann dir nur raten, das mit deinem Chef zu klären.
Die rechtliche Lage, selbst wenn diese dir Recht gibt, ist die eine Sache. Ein schlechtes Verhältnis mit dem Chef eines 6-monatigen Praktikums ist die andere Sache.
Kläre es mit ihm. Erkläre ihm das. Und wenn er es nicht verstehen will/versteht, werde deutlicher. Aber immer gehalten :)
 
Was willst du eigentlich wissen ?

Gehts um den 3.10 oder um die Ferien ?

Den 2 Wochen Urlaub wirst du ja kaum am 3.10 unterbringen können.

@buntstift23: Da hast du schon nicht Unrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Je nach dem was in deinem Vertrag steht, nachlesen :)
Ansonsten die einfachste Antwort dort anrufen oder nachfragen.
 
Ja dann beantworte mal meine Frage !

Worum geht es eigentlich ?

Um den 3.10 oder um 2 Wochen ?
 
Du wirst doch wohl einen Klassenlehrer oder eine Klassenlehrerin haben die mit Rat und Tat zur Verfügung steht. Ruf den oder die einfach mal an. Und es ist eine Berufsschule, müssten da nicht die normalen Ferienzeiten deines Bundeslandes für dich gelten?

Und eventuell hast du deine Cheffin auch nur in einem schlechten Moment erwischt, frage sie doch einfach nochmal wenn sie nicht gerade unter Volldampf ist. Wenn sie dann immer noch pampig ist, dann würde ich deine Lehrkraft einfach mal bitten vorbeizukommen ( diskret ). Da könnt ihr das Thema ja mal beiläufig anschneiden.
 
Volkstrauertag, ja Herzlichen Glückwunsch :D (nicht zu ernst nehmen)

ja das ist ein Feiertag, sag deinem Cafe Chef Vogel du kommst nicht, fertig !

Mal nebenbei, wirst du da bezahlt ?
 
Also Praktikanten genießen schon noch ein paar Rechte. An staatlichen Feiertagen bist du erst mal zu Hause! Dabei gehe ich u. a. davon aus, das du noch minderjährig bist. Dann ist es ganz einfach.
Auch der Azubi, wenn er den noch minderjährig ist, hat an Sonntagen (Feiertag) freizubekommen, da er nicht arbeiten darf ( beides siehe Jugendarbeitsschutzgesetz §17 & 18).

Dabei ist es egal, was der Betrieb sagt! Natürlich must du sie aber informieren!


Edit: Das ist nicht der Volkstrauertag. Wo sind wir eigentlich?
 
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Darfst du eigentlich wenn du unter 18 bist (glaube das bist du) an Sonn-/ Feiertagen Arbeiten? Glaube das nämlich nicht.
 
§ 18 Feiertagsruhe

2 Gesetze verweisen aus 7 Artikeln auf § 18

(1) Am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an gesetzlichen Feiertagen in den Fällen des § 17 Abs. 2, ausgenommen am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai.

(3) Für die Beschäftigung an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einem Werktag fällt, ist der Jugendliche an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben oder der folgenden Woche freizustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben.

Also danach darf er schon, bei einem UNBEZAHLTEN 6 Monats Praktikum, was ja eh schon grenzwertig ist. Würde ich aber deutlich machen das ich auf Grund des Urlaubs zuhause bleibe.
 
@ DIJI2008:

Also dann schau dir mal §17(2) an. da ist ein Konditorei nicht als zulässige Ausnahme aufgeführt. Also darf er nicht!
 
Da haste Recht, wobei es da um "Sonntage" geht. Ist die Frage ob das gesetzlich das gleiche ist.

Außer es fällt unter (8.)

Ist er denn schon 18 ?
 
Ganz einfach Sache bleibst Zuhause und Fertig bekommst ja auch kein Geld dafür und gut ist !
 
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