Nordmark
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 898
Moin,
Die Klausel "Angemessene, klare sprachliche Darstellung" findet sich in der Leistungsbeurteilung für mündl. Noten im Schulunterricht wieder und ist Bedingung für eine sehr gute Leistung.
Nun wollte ich fragen ob jemand weiß, was darunter zu verstehen ist.
Hier mal ein Fallbeispiel dazu.
Schüler A erledigt die Hausaufgaben sorgfältig und aus Interesse/zum besseren Verständnis ließ er sich noch einen Sekundärtext durch der über die Hausaufgabe hinaus geht.
Nun wird er im Unterricht zu einem Sachverhalt gefragt und erläutert diesen korrekt, allerdings bringt er in seiner Antwort noch Eventualitäten ein die zwar relevant sind, jedoch über das Wissen der anderen Kursmitglieder hinaus gehen.
Bei der Notenbesprechung erhält dieser Schüler nun "nur" eine gute Bewertung weil er den Sachverhalt zu Komplex erklärt hat. Somit würde er den Kurs nicht voranbringen, da andere Kursmitglieder seine Antwort nicht verstanden haben, ihnen seine Antwort also nichts gebracht hat oder den Sachverhalt sogar verkompliziert hat.
Dies liegt unter anderem aber auch daran, dass Kursmitglieder Vorwissen nicht besitzen welches sie eigentlich haben sollten.
Zweites Beispiel:
Ein Schüler gibt auf die Frage des Lehrers eine richtige Antwort, formuliert diese jedoch so, dass der Lehrer nicht weiß ob die Antwort richtig war oder ob es sich nur gut und richtig angehört hat, die Antwort aber falsch war. Auf Nachfrage wird dem Leherer aber klar das die Antwort richtig war.
Aufgrund dieses Sachverhalts bekommt dieser Schüler wiederum "nur" eine gute Leistung attestiert, da der Leherer argumentiert, dass der Rest des Kurses den Schüler nicht verstehen würde und es den Kurs deshalb nicht weiter bringen würde.
Haltet ihr die Beurteilung des Lehrers für fair oder für unfair?
Ich finde die Frage spannend, da der Schüler im ersten Fall für zusätzliches Wissen bestraft wird und im zweiten Fall dafür, wie er artikuliert wenngleich die Antwort auch richtig war.
MfG
Die Klausel "Angemessene, klare sprachliche Darstellung" findet sich in der Leistungsbeurteilung für mündl. Noten im Schulunterricht wieder und ist Bedingung für eine sehr gute Leistung.
Nun wollte ich fragen ob jemand weiß, was darunter zu verstehen ist.
Hier mal ein Fallbeispiel dazu.
Schüler A erledigt die Hausaufgaben sorgfältig und aus Interesse/zum besseren Verständnis ließ er sich noch einen Sekundärtext durch der über die Hausaufgabe hinaus geht.
Nun wird er im Unterricht zu einem Sachverhalt gefragt und erläutert diesen korrekt, allerdings bringt er in seiner Antwort noch Eventualitäten ein die zwar relevant sind, jedoch über das Wissen der anderen Kursmitglieder hinaus gehen.
Bei der Notenbesprechung erhält dieser Schüler nun "nur" eine gute Bewertung weil er den Sachverhalt zu Komplex erklärt hat. Somit würde er den Kurs nicht voranbringen, da andere Kursmitglieder seine Antwort nicht verstanden haben, ihnen seine Antwort also nichts gebracht hat oder den Sachverhalt sogar verkompliziert hat.
Dies liegt unter anderem aber auch daran, dass Kursmitglieder Vorwissen nicht besitzen welches sie eigentlich haben sollten.
Zweites Beispiel:
Ein Schüler gibt auf die Frage des Lehrers eine richtige Antwort, formuliert diese jedoch so, dass der Lehrer nicht weiß ob die Antwort richtig war oder ob es sich nur gut und richtig angehört hat, die Antwort aber falsch war. Auf Nachfrage wird dem Leherer aber klar das die Antwort richtig war.
Aufgrund dieses Sachverhalts bekommt dieser Schüler wiederum "nur" eine gute Leistung attestiert, da der Leherer argumentiert, dass der Rest des Kurses den Schüler nicht verstehen würde und es den Kurs deshalb nicht weiter bringen würde.
Haltet ihr die Beurteilung des Lehrers für fair oder für unfair?
Ich finde die Frage spannend, da der Schüler im ersten Fall für zusätzliches Wissen bestraft wird und im zweiten Fall dafür, wie er artikuliert wenngleich die Antwort auch richtig war.
MfG
Zuletzt bearbeitet: