ZA Firma verweigert Urlaub

devebero

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Hallo,

ich muss mich mal als derzeitige Zeitarbeitskraft outen.

Ich habe da mal zwei Fragen.

1.

Ich bin seit März diesen Jahres bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und bin seit dem bei einer Versicherung eingesetzt. Der Einsatz läuft auch vorerst noch bis einschließlich Februar nächsten Jahres.

Ich hatte seit März 11 Tage Urlaub. Habe also noch einen Restjahresanspruch von 9 Tagen.
Meine Zeitarbeitskollegen mit denen ich zusammen arbeite und zum selben Zeitpunkt mit mir angefangen haben konnten ihren Jahresurlaub nun schon nehmen.

Ich habe seit Dezember 2010 einen gebuchten Weihnachtsurlaub vom 26.12.2011-06.01.2012.

Den Urlaub habe ich zusammen mit Urlaub im Oktober bereits Anfang September beantragt.

Nun meint die Mitarbeiterin in der Zeitarbeitsfirma, sie können noch kein Bescheid geben, ob das OK ist. Es sind von der Zeitarbeitsfirma schon einige Mitarbeiter (in anderen Kundenbetrieben) in der Zeit im Urlaub. Unter anderem weil es Eltern sind oder dort Betriebsferien im Kundenbetrieb zu der Zeit sind.

Habe ich da irgendwelche Handhabe? Ich kann ja nicht einfach meinen gebuchten und bezahlten Urlaub stornieren, nur weil so viele bei der Zeitarbeitsfirma im Urlaub sind. Nur weil die dann weniger Geld verdienen.

2.

Im letzten Monat war ich 4 Tage krank. Dies habe ich auch am ersten Tag telefonisch und per Krankenschein mitgeteilt. Da ich aber keinen Stundenzettel für die Woche ausfüllen konnte wurden für die Tage mein Mehrarbeitsstundenkonto dafür verwendet.

Mir wurden also ca. 32 Arbeitsstunden nicht bezaht, sondern dass Stundenkonto dafür verwendet. Ich habe dies beanstandet. Nun teilt mir die Zeitarbeitsfirma mit, dass die fehlenden Arbeitsstunden aus dem letzten Monat mit diesem verrechnet werden. Auf Nachfrage ob diese Arbeitsstunden nun ausbezahlt werden drückt man sich schwammig aus.
Kann ich auf die Auszahlung meiner Arbeitsstunden bestehen? Man hat mich nicht über die Auszahlung meines Mehrarbeitskontos informiert. Ich habe dies erst in der Abrechnung gesehen. Dort wird als Buchung auch nur die Auszahlung Mehrarbeitskonto erwähnt.

Rein rechtlich müsste mir die Zeitarbeitsfirma doch die fehlenden Stunden aus dem letzten Monat auszahlen, oder?


Ich hoffe, jemand liest sich das alles durch und kann mir behilflich sein.

Danke und Gruß
devebero
 
Naja, was kann die Zeitarbeitsfirma dafür, dass du Urlaub buchst? Du hast zwar Anrecht auf Urlaub, aber nicht auf einen konkreten Zeitraum. Du hättest erst dafür sorgen müssen, dass du entsprechend Urlaub bekommst, bevor du buchst.
 
Das ist das Problem. Ich habe im Dezember 2010 gebucht. Da war ich in der ZA Firma noch gar nicht angestellt.
Dazu kommt, dass ZA Kollegen die mit mir angefangen haben teilweise schon in der Probezeit 3 Wochen Urlaub bekommen haben. Der längste zusammenhängende Urlaub dieses Jahr waren 5 Tage.

Der Entleiher hat dem Urlaub im Übrigen schon vor längerem zugestimmt und seine Urlaubsplanung auch danach ausgerichtet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Afaik ist es so, dass du einen Anspruch hast auf einen zusammenhängenden Urlaub von 3 Wochen. Das sagt allerdings noch nichts über den Zeitraum aus. Auch weiß ich nicht, was Priorität besitzt wenn du diesen Urlaub nicht nimmst, d.h. ob ein Betrieb nicht in ausnahmefällen Gründe geltend machen kann, dir deinen zusammenhängenden Urlaub nicht zu gewähren. Wann und wie die anderen Mitarbeiter Urlaub hatten hat damit erstmal nichts zu tun.

Dass du deinen Urlaub vor der Anstellung gebucht hast, ist auch irrelevant. Du hättest dich höchstens vorher/früher darum kümmern müssen, dass du zum entsprechenden Zeitraum Urlaub hast.
 
Der Urlaub wurde direkt nach der Probezeit bekannt gegeben. Der Einsatz war zuerst vom 01.03.-30.06. geplant. Probezeit ging bis zum 31.08.
Dann wurde der Einsatz bis zum 31.12.2011 verlängert und nun bis zum Ende Febraur.

Von daher denke ich, habe ich alles richtig gemacht.

Zum Punkt 2 habe ich noch eine Anmerkung. Die Zeitarbeitsfirma reitet auch darauf rum, dass sie mein Mehrarbeitskonto (arbeite 38 Stunden bei 35 Stunden Vertrag) für einsatzlose Zeiten aufbrauchen würden.
Ich denke, dass ist nach §11 Abs. 5 AÜG nicht erlaubt?
 
Hast du den Urlaub bereits bekannt gegeben, BEVOR du angestellt wurdest? Wenn ja, dann hast du gute Chance und soltest darauf pochen.


Hast du den Krankenschein abgegeben? In der richtigen Frist, und sie haben trotzdem von deinem Überstundenkonto die fehlende Zeit abgezogen?
 
Ja, habe den Krankenschein am ersten Tag der AU abgeschickt. Der ist auch eingegangen. Die haben das nur wegen dem fehlenden Stundenzettel so gehandhabt.

Klar habe ich meine gebuchten Urlaube bekannt gegeben. Da der Vertrag zuerst bis zum 30.06.2011 lief frag ich mich jedoch, ob ich den Dezember Urlaub unbedingt angeben musste.

Für mich sieht es so aus, als wenn die den Urlaub einfach nicht genehmigen wollen, weil so viele angeblich im Urlaub sind und die ZA Firma dadurch kein Geld verdient.

Aber muss ich das Unternehmerrisiko tragen?
 
Nicht kein Geld verliert, das wahrscheinlich gar nicht unbedingt, aber halt einfach ihre Aufträge nicht erfüllen kann, und die Kunden dann woanders hingehen. Unternehmerrisiko trägst du natürlich nicht, aber wo man sich da genau hinmelden muss, rechtlich uff, Betriebsrat wirds keinen geben.
 
Moin,
Mit deinem Urlaub sieht es leider schlecht aus, wenn du keine schriftliche Bestätigung nach Einreichen deines Urlaubs bekommen hast. Das Verrechnen des Zeitkontos ist bei ZA üblich, aber trotzdem verboten.
Da du in einer Versicherung eingesetzt bist würde ich deren BR ansprechen. Er ist nicht für dich zuständig, aber bei uns ist es so, dass der BR inzwischen zwangsläufig Kompetenz zum Thema ZA erlangt hat.
Evtl. hilft dir auch erstmal Verdi weiter.
Gruß Karsten
 
Danke für die bisherigen Antworten.

Was den Urlaub betrifft finde ich es sehr befremdlich, dass mir wochenlang gesagt wurde, dass dieser erst mit der Fachabteilung in der Versicherung besprochen werden muss. Zu diesem Zeitpunkt stand die Urlaubsplanung aber schon längst und ist auch seitens der Versicherung so geplant und genehmigt. Nun kommt mir die ZA Firma auch mit dem Argument, dass in dieser Zeit Urlaubssperre sei. Das hätte man mir auch schon bei Einreichung meines Urlaubs bzw. bei meinen zahlreichen Nachfragen mitteilen können.

Zu Punkt 2. meiner Ausgangsfragen muss ich nun sehen, dass mir trotz mehrfacher Nachfrage meine nicht gezahlten Arbeitsstunden aus dem letzten Monat auf mein Mehrarbeitskonto gebucht wurden.

So langsam frag ich mich, ob es da noch mit rechten Dingen zugeht.
 
Ganz ehrlich? Lerne einfach aus deinen Erfahrungen. Habe auch mit einer Zeitarbeitsfirma schlechte Erfahrungen gemacht, von falschen Buchungen oder Personengruppen bei Lohnzetteln über absolute Fehlinformationen und Nichtwissen. Besteht keine Möglichkeit bei deiner Firma befristet direkt anzufangen zum Beispiel? Vielleicht geht da ja was. Ich habe es so lösen können mit meinem Chef, dass wir diese Firma ausklammern und direkt eine Geschäftsbeziehung eingehen zum Vorteil von beiden Personen natürlich (Allein die Unterschiede im Stundenlohn sind schon eklatant). Weil der Stress und Ärger ist es mit der Zeitarbeitsfirma einfach nicht wert und mir ist dadurch auch bares Geld einfach flöten gegangen. Ohne jegliche fixen schriftlichen Aussagen bist du eh immer der Angemeierte.
 
Das Problem besteht darin, dass ich bis 2009 schon befristet, aber direkt bei der Versicherung angestellt war.
Aufgrund von Personalabbau wurde ich leider nach knapp 2 Jahren nicht verlängert. Nun kann mich die Versicherung nicht mehr befristet einstellen sondern nur sofort unbefristet. Und da sperren die sich leider.

Sonst wäre es natürlich viel besser. Bei Zeitarbeit ist man leider tatsächlich meist der Angemeierte.
Ich werde versuchen noch mal das Gespräch mit der ZA Firma zu suchen. Wenn das allerdings nichts wird muss ich mir was überlegen. Der Einsatz bei der Versicherung wird nun bis Ende Februar 2012 verlängert. Unterschrieben habe ich die Verlängerung bei der ZA Firma noch nicht. Auch schon wegen der Probleme die ich derzeit mit denen habe. Einen anderen für mich darf die ZA Firma nicht bei der Versicherung stellen. Das habe ich schon bei der Versicherung (kenne dort jemand aus dem Betriebsrat) in Erfahrung gebracht. Letztlich kann ich natürlich auf meinen Standpunkt beharren. Wenn sie mich zum Jahresende nicht verlängern entgeht der ZA Firma ja auch Geld...
 
@TE

1.
Wenn du im März angefangen hast, dann hast du nur Anspruch auf 17 Urlaubstage, nicht 20.
20 Tage beziehen sich auf ein volles Kalenderjahr bei einer 5 Tage Woche.

Du hast zwar einen gesetzlichen Anspruch auf den Urlaub, aber dein AG kann dir den Urlaub aus dringlichen betrieblichen Gründen oder sozialem Vorang (AN mit Kinder z.B.) auch ablehnen, muss dir dann aber eine Alternative aufzeigen. Dein bereits gebuchter Urlaub hilft dir in der sozialen Rangfolge nicht, da hast du einfach Pecht gehabt.

2.
Der AG ist dem AN ggü. verpflichtet, das Entgelt bis max. 6 Wochen fortzuzahlen. Eine Verrechnung der Krankheit mit Überstunden oder als Fehlstunden ist nicht zulässig. Notfalls auch streiten und vors Arbeitsgericht gehen, damit diese AG mal in die Schranken gewiesen werden.

Nossi schrieb:
Afaik ist es so, dass du einen Anspruch hast auf einen zusammenhängenden Urlaub von 3 Wochen.

Das ist falsch.
Das Bundesurlaubsgesetz sagt, dass der Erholungsurlaub mind. 2 Wochen, also 12 Tage incl. Samstag, zusammenhängend sein muss. Die restlichen Tage können auch einzeln genommen werden.
Daraus ergibt sich dann logischweise ein Anspruch auf 2 zusammenhängende Wochen pro Jahr.
 
Zuletzt bearbeitet:
@blackraven

Das mit den 17 Tagen stimmt so auch nicht ganz. Nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit hat man Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Muss diesen beim vorzeitigen Ausscheiden dann anteilig zurück zahlen. Ich möchte nochmal betonen, dass mein längster zusammenhängender Urlaub 5 Tage betrug.
 
Das hast du wohl Missverstanden mit den 6 Monaten.
Nach 6 Monaten hast du den vollen Anspruch auf den Dir zustehenden Urlaub und das sind eben nur 17 Tage (10/12), nicht 20 Tage! Siehe 5§ BUrlG.

20 Tage stehen dir nur dann zu, wenn du von deinem vorherigen AG eine Bescheinigung hättest, die belegen würde, dass du noch keinen Urlaub genommen hast. Aber auch dann ist es nicht verpflichtend für den jetzigen AG, da der vorherige AG für die Abgeltung des Anspruches zuständig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also erstmal ist es fuer den von dir genannten Zeitraum (26.12.2011-06.01.2011) ja vollkommen irrelevant ob du nun noch 9 oder 6 Tage "Resturlaub" fuer 2011 hast. Denn selbst wenn es nur 6 sein sollten sind diese 6 Tage der Anspruch vom 01.01.2011 bis 31.12.2011. Und der Zeitraum 26.12.-31.12. sind nur 4 Tage bzw. 5 falls Samstag Arbeitstag ist.

Die Zeit vom 01.01.2012 bis 06.01.2012 sind entweder die Resttage des Urlaubs aus 2011 oder eben die ersten aus deinem Anspruch fuer 2012.

Allerdings denke ich das das Problem wohl eher daher ruehrt das du eben die Verlaengerung bis Feb. 2012 bei der Versicherung noch nicht unterschrieben hast.
Denn dadurch bist du ab 01.01.2012 eben wieder fuer die ZA "verfuegbar" zum Einsatz bei einer anderen Firma und dadurch kann die Firma sich wohl querstellen da evtl. die neue Firma dich dann genau zu deiner Urlaubszeit braucht.
 
Uff Gott sei Dank ist das in Österreich anders geregelt, kommst du vorm 1. Juli in den Betrieb steht dir der volle Urlaub zu (und nur bei frühzeitigem Ausscheiden und bereits erfolgter Inanspruchnahme wären diese Tage zurück zu zahlen, wäre bei mir der Fall gewesen, wenn ich nicht länger als 1 Jahr geblieben wäre).

Und was blackraven wegen dem Krankenstand schrieb, würde ich auf alle Fälle verfolgen, dass war auch das was ich meinte, kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, einen Krankenstand mit einem Zeitguthaben gegen zu verrechnen, wofür gibt es denn dann den Krankenstand.
 
Das Problem bei dem Urlaub ist immer, dass im Endeffekt der Arbeitgeber entscheidet, wann Du in Urlaub gehen kannst - völlig egal, ob Du irgendwas schon gebucht hast.

Bei uns kommt es durchaus mal vor, dass Kollegen, wenn sehr dringende Projekte eng werden, auch mal zwei Tage vor Urlaubsbeginn gesagt bekommen, dass es mit dem Urlaub halt eben nichts wird.

Die Nummer mit dem Krankenstand ist allerdings recht merkwürdig.
 
Ich werde hier im Bezug auf den Urlaub einfach das Gefühl nicht los, als wenn die ZA Firma das Betriebsrisiko auf mich abwälzen will.

Die ZA Firma möchte im Fall der Fälle ja auch gerne mein Mehrarbeitskonto für einsatzfreie Zeiten verbrauchen. Auch hier bin ich der Meinung, dass dies nicht rechtens ist.
 
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