Marktplatz - USK Einstufung

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Knecht_Ruprecht

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Einen schönen Sonntag zusammen

Ich möchte hier auf dem CB Marktplatz einige Konsolenspiele anbieten. Es handelt sich dabei um ältere Spiele auf verschiedenen Plattformen. Unter anderem sind da ATARI 2600, Super Nintendo und Nintendo 64 Spiele dabei. Auf www.usk.de kann ich nicht zu allen Spielen eine Einstufung finden.

Ist es legitim solche Spiele trotzdem anzubieten, wenn ich etwa auf Wikipedia oder Amazon eine USK Einstufung finde? Als Beispiel sei Donkey Kong 64 genannt. Kein Treffer auf der USK Seite, Wikipedia meint "USK 0".

Wie verhält es sich außerdem mit den ganz alten ATARI 2600 Spielen, da finde ich gar nichts. Darf ich solche Spiele anbieten? Als Beispiel sei hier PacMan genannt, da finde ich einfach keine USK Einstufung.


Es wäre toll, wenn sich ein Moderator quasi "offiziell" dazu äußern könnte. Ich kann die fraglichen Spiele auch gerne einzeln auflisten, wenn das gewünscht wird.
 
@knecht,
schreb doch mal ein Marktplatz Mod an, wie den Sud.

Achja, Glückwunsch zu dem 1000sten Beitrag.
 
Mich würde auch so etwas ähnliches in bezug auf FSK interessieren.

Und zwar wie verhält es sich wenn einer Hardware (beispielsweise Grafikkarte, Mainboard usw.) ein FSK18 Spiel beiliegt. In Meinem Fall das Beispiel mit dem Mainboard ASUS RAMPAGE IV EXTREME/BF3. Da ist Battlefield 3 als PC Spiel als Zubehör mit dabei. Wenn Ich das Mainboard jetzt hier im Marktplatz verkaufen will. Wie verhält es sich da? Darf Ich es im Marktplatz mit BF3 als Zubehör verkaufen? Denn BF3 gehört als Zubehör dazu was man auch schon an der Mainboard Verpackung sieht. Oder ist es verboten, weil BF3 ab 18 ist und man darf nur das Mainboard ohne Spiel anbieten? Bloß das senkt den Wert das Mainboards ja weil nicht das komplette Zubehör dabei ist.

MfG



Yiasmat
 
Zuletzt bearbeitet:
@Knecht
Wir klären das Thema ab und melden uns noch einmal dazu.

@Yasimat
Es ist vollkommen egal, ob das Spiel einer Grafikkarte oder einer Unterhose beilag. Es ist USK18 und darf daher klar nicht gehandelt werden. Ob man das Spiel als Zubehör bezeichnet - hmm - weiß nicht. Eher eine Zugabe? Aber klar, ohne das Spiel wirst du weniger bekommen. Ist aber leider so und nicht zu ändern.
Übrigens, bei derartigen Angeboten sollte das Spiel am besten gar nicht erst erwähnt werden, solche "Hinweise" werden ansonsten je nach dem als verdecktes Angebot gewertet und könnten eine Verwarnung oder Schlimmeres nach sich ziehen.
 
Kleine rechtliche Hintergrundinfo:

Trägermedien ohne Kennzeichnung werden wie Trägermedien mit Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe" behandelt (§12 III JuSchG). Sprich diese dürften auch nicht an Minderjährige weitergegeben werden.

Die Übergangsvorschrift für ältere USK-Kennzeichen ist mittlerweile ausgelaufen (§29a JuSchG, 31.August 2008). Würde aber ohnehin vermutlich nicht gelten ,da die Spiele ja schon "in Verkehr gebracht" wurden.

In der Kommentarliteratur dazu steht, dass die Kennzeichnungspflicht nicht den Endverbraucher treffen solle, sondern nur Gewerbetreibende [Liesching/Schuster, Jugendschutzrecht Kommentar, 5. Auflage 2011, Verlag C.H. Beck München, §12 Rd.Nr. 14]. Wenn man sich darauf stützt sollten ältere Spiele verkauft werden können, auch ohne USK-Kennzeichnung soweit diese nicht auf der Liste jugendgefährdender Medien stehen.
 
Dankeschön für den kleinen rechtlichen Exkurs.

Wenn man sich darauf stützt sollten ältere Spiele verkauft werden können, auch ohne USK-Kennzeichnung soweit diese nicht auf der Liste jugendgefährdender Medien stehen.
Stellt sich nur die Frage wie ein Otto Normal Foren User wie ich es bin an diese Liste gelangen kann. Diese ist offensichtlich kostenpflichtig: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/publikationen,did=33938.html

Wobei ich mich auch Frage inwieweit das alles für Spiele wie etwa DonkeyKong64 oder PacMan wirklich nötig sein muss. Aber hier kollidiert wahrscheinlich Gerechtigkeitsempfinden mit tatsächlich gültigem Recht. Ich warte auf jeden Fall die Entscheidung der obersten Heeresleitung ab.
 
Wir werden vorerst so verbleiben, dass in solchen Grenzfällen, die ja nun nicht alltäglich sind, ein MP-Moderator bzgl. der zu handelnden Titel vorab gefragt wird. Diese Liste sollte zu jedem Titel einen Wiki-Link enthalten.
Wenn das OK kommt, kann der Thread erstellt werden.
 
Dankeschön für die Info, dann werde ich euch in Kürze mit einer entsprechenden Liste mit Titeln "beglücken".
 
Die Liste sprengt das PM Limit von 4.000 Zeichen um über das doppelte. Ich habe die Datei deshalb hier mit angehängt mit der Bitte um Prüfung der Titel. Wenn gewünscht, erstelle ich auch sehr gerne eine Excel Tabelle, bitte kurze Info dazu.
 

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