Radar/Laser-Warngerät fürs Auto

OhNoIKilledMyHD

Lieutenant
Registriert
Sep. 2010
Beiträge
762
M.B.H. schrieb:
Mir ist egal ob die verboten sind, die entdecken die geräte eh nicht und abnehmen dürfen sie mir das nicht dann klage ich die wegen diebstahl an.
Sie dürfen beschlagnahmen. Und wenn es auf PDA, Handy, Smartphone, Netbook läuft, dann eben auch das Gerät.
Mir ist egal ob die verboten sind, die entdecken die geräte eh nicht und abnehmen dürfen sie mir das nicht dann klage ich die wegen diebstahl an.

hab keine lust mehr so viel geld für zu schnell fahren auszugeben, hab da sicherlich schon fast 2000 euro für hingelegt für diese dummen bullen. ich fahr halt immer schneller mein gott, macht eh jeder.

Stationäre blitzer werden schon von meinem navi abgedeckt nur die mobilen halt nicht, daher fragte ich danach
Übrigens ist auch das hier kein rechtsfreier Raum, also zügele Deine Pöbeleien bitte etwas, selbst wenn Du Dich hinter Deinem digitalen Alter Ego ach so sicher fühlst. Wenn Du Dich an die Geschwindigkeitsvorgaben hälst, wäre bestimmt auch die Bachstraße sicherer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessante Rechtsauffassung! Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit und selbstverständlich ist die Beschlagnahmung der Geräte erlaubt.
Ist aber nich überraschend das du das so siehst, du glaubst ja auch ohne weiteres jemanden anklagen zu können.

Anyway, der Kauf, Verkauf und Besitz solcher Geräte ist erlaubt, du wirst also keine Probleme haben ein entsprechendes Gerät zu erwerben.

"Macht eh jeder" ist natürlich auch ein Schwachsinnsargument. Warum machst du es dann nicht auch so, die wirklich cleveren Leute werden nämlich nie erwischt, obwohl sie keinen Radarwarner haben.
 
Das ändert aber nichts, dann zahlt der eben die 75 Euro, kriegt 4 Punkte und das Gerät wird trotzdem beschlagnahmt. Im Zweifelsfall könnten dann sogar bei dran sein, als Fahrer darfst du das natürlich nicht wissentlich dulden.
 
Ist für die Beamten trotzdem schwierig nachzuweisen das auf einem Smartphone ein Blitzerwarner installiert ist und dieser auch in betrieb war!

Ich will den Polizisten sehen dem der sich einfach mein Handy nimmt und durchstöbern darf!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor das hier auch im Aquarium landet. Vermutlich sind sämtliche Warngeräte schlichte Abzocke. Der dumme Raser wird übers Ohr gehauen. Besonders bei Lasermessung kann ich mir schwer vorstellen, dass es überhaupt klappt. Stören durch Gegenlaser? Warnen vor einem Laserpunkt? Gegenlaser dürfte doof aussehen und der Lasermesspunkt müsste zufällig den Warner treffen.
 
Wilhelm14 schrieb:
Bevor das hier auch im Aquarium landet. Vermutlich sind sämtliche Warngeräte schlichte Abzocke. Der dumme Raser wird übers Ohr gehauen. Besonders bei Lasermessung kann ich mir schwer vorstellen, dass es überhaupt klappt.

Bei Lasern hast du Recht.

Aber bei Radarwellen geht es tatsächlich.... Es gibt einfach Geräte, die festellen, dass Radarstrahlen auf das Auto gerichtet sind.
 
Immer ganz schauen;) Wollt eigtl nur zeigen, was für ein Schmarn im TV verbreitet wird. Und, dass das mit den Radarwarngeräten genau das gleiche sein könnte.
 
@cartridge_case:
Keine Ahnung wo du es gesehen hast, aber es war Unfug. Das geht soweit, dass auch meine Aussage Unfug sein könnte, denn solche Fälle wurden meines Wissens nach noch nie entschieden. Das relativiert die Aussage aus dem TV in jedem Fall, denn sie können es garnicht wissen.
Die Frage ist also für uns eher, was denn logisch ist. Und darauf stütze ich meine Aussage.
§23 StVO Abs. 1b sagt:
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
"Betriebsbereit mitführen" setzt kein Eigentum voraus. Natürlich führst du nicht automatisch Dinge mit dir mit, die ein etwaiger Beifahrer ohne dein Wissen in seinen Taschen hat. Sobald er es aber auspackt und du Kenntnis davon hast kann man eine Art des Mitführens daraus konstruieren.
Was dann im Falle eine Kontrolle passiert ist pauschal nicht zu sagen, mehrere Fälle könnten eintreten. Das ist z.B. abhängig von den Eigentumsverhältnissen des Gerätes, die im Zweifelsfall garnicht einwandfrei zu bestimmen sind.
 
Nein, das interpretierst du nur so. Das ist allerdings keine logische Schlussfolgerung.
Wie ich sagte könnte man aus obiger Situation dem Fahrer eine Art des mitführens zur Last legen.
Sowas wurde noch nicht gerichlich entschieden, allerdings ist das die logische Auslegung der StVO.

Es gibt keinen guten Grund für das, was du dort wiedergibst bzw. was da irgendjemand im TV gesagt hat.
 
Zurück
Oben