News Technische und politische Probleme der Datenschutzreform

Wie wäre es denn mal mit einer Pflicht zur Medienkompetenz und zum Denken vor dem Handeln für die Bürger :p
.
 
Ja ja... erst die Leute mit ihren privaten Daten im ganz großen stil abziehen und dann rumheulen...
In der Kritik stehen neue Ansätze wie „Datenschutz durch Technik“ oder „Datenschutz durch Design“, ebenso wie Forderungen nach einem „Recht auf Vergessen“ oder einem „Recht auf Datenportabilität“. „Datenschutz durch Design“ bedeutet, dass Netzwerke die höchste Privatsphäre-Einstellung als Standard vorgeben, was bei neuen Diensten aber zu Schwierigkeiten führen könnte – eine Fotodienst wie Flickr lebt etwa davon, dass die Nutzer möglichst alle Bilder teilen.
Es ist also zu viel verlangt, einem Nutzer direkt nach der Registrierung durch ein Tutorial zu führen, bei dem er lernt die Datenschutzeinstellungen anzupassen?
Scripte zu schreiben, die sogar versuchen Maus und Augenbewegungen aufzuzeichen ist allerdings kein Problem. Ja nee, ist klar!

Ebenso werden beim „Recht auf Vergessen“ die Umsetzbarkeit angezweifelt, da beispielsweise ein im Netzwerk von mehreren Nutzern geteiltes, kopiertes und kommentiertes Bild technisch kaum zu löschen ist.
Es ist also auch zu schwer ein solches Bild durch ein vordefiniertes "Bild wurde gelöscht"-Bild auszutauschen(ebenso, wozu gibts denn die Querverweise aka "Teilen" um das kopierte Bild zu finden? Warum wissen die Leute des Quelltextes nicht, welche Dateinamen ihre Bilder bekommen?). Ja nee, ist klar!

Pandora schrieb:
Wie wäre es denn mal mit einer Pflicht zur Medienkompetenz und zum Denken vor dem Handeln für die Bürger :p.
..und wie wäre es mal mit etwas weniger Gehässigkeit gegenüber deinen ungebildeteren oder uninformierteren Mitbürgern? :p
 
bLu3to0th schrieb:
Ja ja... erst die Leute mit ihren privaten Daten im ganz großen stil abziehen und dann rumheulen...
Es ist also zu viel verlangt, einem Nutzer direkt nach der Registrierung durch ein Tutorial zu führen, bei dem er lernt die Datenschutzeinstellungen anzupassen?
Scripte zu schreiben, die sogar versuchen Maus und Augenbewegungen aufzuzeichen ist allerdings kein Problem. Ja nee, ist klar!

Es geht ja nicht um die Einstellungen, sondern was mit deinen Daten gemacht wird.

Was nützt mir die Einstellung bei Facebook "Nur Freunde können Bilder sehen", wenn Facebook die Bilder intern komplett nach Lust und Laune verwendet.

bLu3to0th schrieb:
Es ist also auch zu schwer ein solches Bild durch ein vordefiniertes "Bild wurde gelöscht"-Bild auszutauschen(ebenso, wozu gibts denn die Querverweise aka "Teilen" um das kopierte Bild zu finden? Warum wissen die Leute des Quelltextes nicht, welche Dateinamen ihre Bilder bekommen?). Ja nee, ist klar!

Beispiel Facebook: Stell dir vor auf einem deiner Bilder markierst du einen Freund, das Bild wird dann im Profil deines Freundes eingestellt und geteilt. Er löscht aber nun das Bild, weil er nicht im Netz gefunden werden will, wird dann dein Bild gelöscht oder nicht ?
 
Ich sehe da tatsächlich herbe Probleme bei der Umsetzung...

...andererseits habe ich das Gefühl, das die poltischen Institutionen, mit ihrem Bestreben den Bürger immer gläserner und durchschaubarer zu machen und dafür zunehmend mit den Rücken an der Wand stehen, garkein Interesse haben, sich die Quellen anderer Institutionen, die das ebenfalls, nur aus kommerziellem Bestreben, tun und somit noch gut als Quelle für ihre Belange nutzbar sind, in ihrer Arbeit zu beschneiden.

Fakt ist doch, das garkein Interesse besteht dieser Datenschutzreform tatsächlich in die Steigbügel zu helfen, solange man seine eigenen Interessen nicht mit auf den Gaul helfen kann, ohne das ein Blinder mit dem Krückstock schnallt, was da Sache ist.
Ausgenommen natürlich Generation:facebook, denen der Staat längst eine offizielle Abtretungserklärung ihrer Rechte bei Nutzung der Dienste als erste Site präsentieren sollte, bevor überhaupt ein Mausklick danach funktioniert.

Ein Recht auf Vergessen ist eigentlich nicht umsetzbar aber gleichzeitig in seiner Art derart teuer, das es allein deswegen, wegen dem erhöhten Aufkommen an Geld und Personal dafür das es garnicht funktionieren kann, Bestandteil werden muß, damit sich Dienste wie facebook und Konsorten vorher überlegen, was passieren kann wenn...zumindest wenn in der Reform geklauselt wäre, das der Versuch eindeutig dokumentiert werden muß.

Aber keine Sorge, da wird sich die Europäische Union schon herauswinden. Tut sie ja immer, wenns ans Eingemachte geht und nicht ihren eigentlichen Vorstellungen entspricht.

Die kommen mit den derzeitigen Regelungen nicht klar und zu erwarten sind Schwächungen des von der Kommission anvisierten Datenschutzniveaus! Nur was Sinnvolles, ein Regelwerk das umsetzbar wäre bekommen sie definitiv nicht hin.
:kotz: Ist doch supie, so kennen wir das!
 
Zuletzt bearbeitet:
Kleiner Fehler:
Die geplante(n) Strafzahlungen empfinden einige

OnTopic:

Kleine Schwächungen reichen mir persönlich nicht aus. Das komplette Teil ist stark abzuschwächen oder besser noch, zu verbrennen, da es in mehrerlei Hinsicht gegen das Grundgesetz verstößt; wohl nicht nur gegen das Deutsche, sondern, wie man sich vorstellen kann, auch gegen die Pendanten anderer Ländern.
 
Die Staaten sollten zumindest parallel aber auch das Datenschutzrecht bei ihren Überwachungen beachten. Die EU schreibt immer mehr Stasi 2.0 Facetten vor. Darüber reden die ehrenhaften Damen und Herren nicht. Denn leider denken sie, der Staat darf.

NoSyMe schrieb:
Kleiner Fehler:
...da es in mehrerlei Hinsicht gegen das Grundgesetz verstößt; wohl nicht nur gegen das Deutsche, sondern, wie man sich vorstellen kann, auch gegen die Pendanten anderer Ländern.

Glaube ich kaum, da Deutschland das einzige Land ist, daß über ein Grundgesetz verfügt. Alle anderen haben eine Verfassung. Der Unterschied ist der, daß ein Grundgesetz per Völkerrechtsdefinition ein temporäres (!) Mittel eines Besatzerstaates ist um im besetzten Land für Recht und Ordnung zu sorgen. Weiterhin ist definiert, daß dieses GG schnellstmöglich in freier Abstimmung durch eine Verfassung zu verabschieden ist. Da 1990 der Besatzerstatuts formal beendet wurde, hätte schnellstmöglich nach dem 3.10.1990 eine freie Abstimmung über eine Verfassung erfolgen müssen. Es mag kleinkariert klingen, ist aber juristisch von Bedeutung.
z.B. heißt es Grundgesetz FÜR die BRD und nicht Grundegesetz der BRD. Ersteres wird auferlegt, letzteres selbstbestimmt.
 
Datenschutz muss dringend praxistauglicher werden. Die Forderungen der Datenschützer sind teilweise so weltfremd und realitätsfern, dass Datenschützer und Betriebsräte das Überleben ihrer eigenen Firma riskieren, durch die enormen bürokratischen Anforderungen.

Zudem sind Tests mit echten Benutzerdaten Standard, sonst könnte die Tests auch lassen. Auch muss der Administrator Vollzugriff auf alle Daten in der Cloud haben weil er sonst im Fehlerfall nicht helfen kann. Man darf als Datenschützer zudem nicht jede Innovation sofort abwürgen, sondern sollte den Fortschritt kritisch begleiten. Landesdatenschützer, die ihren eigenen Firmen mit Klagen und Abmahnungen drohen, nur wegen eines Like-Buttons, gehören zudem abgeschafft.

Und Recht auf Vergessen lässt sich nur mit DRM umsetzen, der Aufwand und die Fehleranfälligkeit stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Was wir aber brauchen sind sind verbindliche Regeln für Konzerne wie Facebook, die fast ein Monopol auf Onlinekommunikation und damit eine riesige Macht haben.

Keiner ist gezwungen Facebook und Google zu Nutzen und wer das macht ist selbst schuld oder kann damit leben.
 
flappes schrieb:
Es geht ja nicht um die Einstellungen, sondern was mit deinen Daten gemacht wird.

Was nützt mir die Einstellung bei Facebook "Nur Freunde können Bilder sehen", wenn Facebook die Bilder intern komplett nach Lust und Laune verwendet.
Es geht eigentlich um beides.
Vor kurzem wurden FB übrigens die Rechte an hochgeladenem Material abgesprochen... FB darf also nicht (mehr) alles machen was FB will ;)
Wenn du es in den Einstellungen verbietest es zu teilen, gehts also auch nicht mehr und wenn doch kannste dagegen vorgehen.

flappes schrieb:
Beispiel Facebook: Stell dir vor auf einem deiner Bilder markierst du einen Freund, das Bild wird dann im Profil deines Freundes eingestellt und geteilt. Er löscht aber nun das Bild, weil er nicht im Netz gefunden werden will, wird dann dein Bild gelöscht oder nicht ?
Variante a) Bild ist eine Kopie -> Kopie löschen
Variante b) Bild ist eine Verlinkung -> Verlinkung löschen

Forum-Fraggle schrieb:
Glaube ich kaum, da Deutschland das einzige Land ist, daß über ein Grundgesetz verfügt. Alle anderen haben eine Verfassung. Der Unterschied ist der, daß ein Grundgesetz per Völkerrechtsdefinition ein temporäres (!) Mittel eines Besatzerstaates ist um im besetzten Land für Recht und Ordnung zu sorgen....
www.krr-faq.net
Ergänzend dazu:
4+2 Vertrag Artikel 7

(1) Die Französische Republik, der Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
flappes schrieb:
Beispiel Facebook: Stell dir vor auf einem deiner Bilder markierst du einen Freund, das Bild wird dann im Profil deines Freundes eingestellt und geteilt. Er löscht aber nun das Bild, weil er nicht im Netz gefunden werden will, wird dann dein Bild gelöscht oder nicht ?

wie soll er das einfach löschen? mal davon abgesehn kann man facebook bilder nicht löschen wenn man bilder löscht dann werden die bilder zwar nicht mehr angezeigt aber die direkt links zu den bildern funktionieren weiterhin

EDIT aso das warn vorschlag
 
Zuletzt bearbeitet:
Forum-Fraggle schrieb:
Glaube ich kaum, da Deutschland das einzige Land ist, daß über ein Grundgesetz verfügt. Alle anderen haben eine Verfassung. Der Unterschied ist der, daß ein Grundgesetz per Völkerrechtsdefinition ein temporäres (!) Mittel eines Besatzerstaates ist um im besetzten Land für Recht und Ordnung zu sorgen. Weiterhin ist definiert, daß dieses GG schnellstmöglich in freier Abstimmung durch eine Verfassung zu verabschieden ist. Da 1990 der Besatzerstatuts formal beendet wurde, hätte schnellstmöglich nach dem 3.10.1990 eine freie Abstimmung über eine Verfassung erfolgen müssen. Es mag kleinkariert klingen, ist aber juristisch von Bedeutung.
z.B. heißt es Grundgesetz FÜR die BRD und nicht Grundegesetz der BRD. Ersteres wird auferlegt, letzteres selbstbestimmt.

Danke für die Erklärung :) Dem war ich mir nicht bewusst.
 
flappes schrieb:
Es geht ja nicht um die Einstellungen, sondern was mit deinen Daten gemacht wird.
Beispiel Facebook: Stell dir vor auf einem deiner Bilder markierst du einen Freund, das Bild wird dann im Profil deines Freundes eingestellt und geteilt. Er löscht aber nun das Bild, weil er nicht im Netz gefunden werden will, wird dann dein Bild gelöscht oder nicht ?

Genaugenommen muß es gelöscht werden. Der verweis sowieso.

Einen ähnlichen fall hatte ich kürzlich. Jemand hat ein Foto in FB von mir rein gestellt. Ich war zudem der urheber des fotos(habs per selbsauslöser gemacht, jedoch nicht für facebook oder so).
Es dauerte ca. 4 Std bis Facebook das foto gelöscht hat.

Solche dinge müssen konsequent gehandhabt werden. Ich sehe da auch kein problem darin. So werden eventuell mal auch einige leute wachgerüttelt, was sie da eigentlich alles tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben