Als Minderjähriger teures Handy im Laden kaufen

spiderweb

Lieutenant
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Hallo Leute.
Also, ich würde mir gerne morgen im Saturn/Media-Markt das Samsung Galaxy SIII kaufen (588€). Für meine Eltern ist das vollkommen okay, nur haben die leider keine Zeit mitzugehen.
Ich bin mir sicher, dass ich nicht einfach alleine einen solchen Betrag aufgrund meiner Minderjährigkeit ausgeben kann.
Jetzt wollte ich fragen, ist es möglich mit einer einfachen Bescheinigung in den Laden zu gehen? Das Handy ist ja ohne Vertrag.

MfG
 
Es gibt diesen Taschengeld Paragraph aber die 600€ übersteigen diesen total.
Du kannst auf die Kulanz des Verkäufers hoffen aber er muss es dir nicht verkaufen da du ja noch Minderjährig bist.
Oder liege ich da falsch?
 
Wird nicht gemacht, nur in begleitung der Eltern. So regeln wir das auf jedenfall. Evtl haste glück wo du hin willst...
 
Taschengeldparagraph ist da ein gutes Stichwort. Da gibts zwar keine festen Beträge aber dieser besagt, dass du kein Rechtsgeschäft eingehen darfst, dass über deiner Verhältnismäßigkeit liegt.

Ich denke du wirst es nicht kriegen wenn es ein seriöser Verkäufer ist. Der Verkauf wäre immer anfechtbar und dann müsste der Verkäufer das Gerät, ob er will oder nicht, zurück nehmen.
 
Mit einer Schriftlichen Bescheinigung deiner Eltern könnte es klappen, da bei diesem Betrag deine Eltern verantwortlich sind. Ohne diese können rein Rechtlich deine Eltern den Kaufvertrag anfechten da er nicht Rechtskräftig war.
 
Stimmt, mit einer Art Vollmacht ist das möglich. Dann handelst du als Bote für deine Eltern, das müsste funktionieren.
Ich glaube, dass sogar unter 7jährige (geschäftsunfähig) als Boten eingesetzt werden können.
 
Das mit dem Taschengeldparagraphen stimmt schon und die Kontrolle in solchen Elektromärkten ist auch meistens ziemlich ausgefeilt und das ist ja auch gut so. Allerdings habe ich mir mit Fünfzehn mal ein Mountainbike von meinem Konfirmationsgeld gekauft und das hat auch über €500.00 gekostet. Ich sah meines Erachtens auch noch relativ jung aus, aber in diesem Fahrradmarkt haben die nix gesagt. Ist wahrscheinlich wie mit dem Alkohol, manchmal kommt man eben doch durch...ist mir an dieser Stelle nur eingefallen;)
 
Stimmt aber zur Sicherheit, nicht das er dann wieder Heimfahren muss ohne das eigentlich Ziel erreicht zu haben :D
 
So, also ich habe mal beim Saturn angerufen.
Der Angestellte am Telefon versicherte mir, dass es mit einer Bescheinigung keine Probleme geben wird. :)

MfG
 
Wie alt bist du denn, 10? Wenn du 16, 17 bist, gibts da sicher keine Probleme.
 
Skr3s3r schrieb:
Es gibt diesen Taschengeld Paragraph aber die 600€ übersteigen diesen total.
Du kannst auf die Kulanz des Verkäufers hoffen aber er muss es dir nicht verkaufen da du ja noch Minderjährig bist.
Oder liege ich da falsch?

dominiczeth schrieb:
Mit einer Schriftlichen Bescheinigung deiner Eltern könnte es klappen, da bei diesem Betrag deine Eltern verantwortlich sind. Ohne diese können rein Rechtlich deine Eltern den Kaufvertrag anfechten da er nicht Rechtskräftig war.

da ziehts einem ja die Schuhe aus, was hier für ein "Experten"-Gefasel herrscht... Zitiert doch wenigstens die dazugehörigen §§ aus dem BGB oder lasst es.

@Threadersteller:

Rein rechtlich kannst du dir das Handy kaufen solang das Geld nicht für eine andere Anschaffung gedacht war (oder Sparen auf dem Konto, etc). Die Erlaubnis deiner Eltern reicht also um einen rechtskräftigen Kaufvertrag zu schließen.

Trotzdem würde ich an deiner Stelle die angesprochene Erlaubnis auf Papier mitbringen, sicher ist sicher.
 
Darf ich fragen wie alt du bist? Ich denke mit 14 wirds kritisch wenn du aber 17 1/2 bist wird das wohl kaum jemanden auffallen...
 
Ich glaube nicht das die MediaMarkt Arbeiter sich für deine Verhältnisse interessieren... wenn du nicht gerade 12 Jahre als bist wird es denke ich keine Probleme geben. Mit 14 habe ich damals auch öfters Sachen in dem Wert gekauft und nie gab es da irgendwelche Probleme.
 
@Wurzelsepp29: Was war an meiner Aussage denn nun Falsch? Meine Argumentation bezog sich ja darauf, was ist, wenn die Eltern das nicht wissen und nicht damit einverstanden sind. Es bezog sich auch nicht Explizit auf diesen Fall sondern eher auf die "schlechteste Vorraussetzung" die ein Verkäufer erwarten muss.
In dem Moment in dem die Eltern feststellen, dass sie damit nicht einverstanden sind, war der Kaufvertrag auch nicht Rechtskräftig.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

Quelle: Wikipedia

So und nun nochmal für Paragraphenfanatiker.
 
@dominiczeth: Der KV war/ist in so einem Fall schwebend unwirksam und nicht nicht rechtskräftig.
Stimmen die Eltern im Nachhinein nicht zu, ist er ex tunc unwirksam.
Vielleicht gefällt ihm deine Formulierung "nicht rechtskräftig" nicht.
 
Die Formulierung etwas nicht rechtskräftiges anzufechten macht einfach keinen Sinn.
Die Anfechtung ist ja gerade dazu da um eine gültige Willenserklärung zu widerrufen.

Was mich stört (aber das ist leider das grundlegende Problem an einem Forum) ist, dass Halbwahrheiten zu Wissen gemacht werden und so, derjenige der das dann glaubt (weil er es ja nicht besser weiß/wissen kann) möglicherweise sogar grobe Fehler begeht.

Deshalb würde ich da bei so Sachen wie "Rechtshilfe" vorsichtig sein.
 
Was soll denn der Rat taugen, eine schriftliche Vollmacht der Eltern mitzubringen ? Woher will denn ein Verkäufer wissen, ob die Unterschrift unter so einem Fetzen echt ist ?

Wenn ein Markt auf so etwas vertraut, handelt er genauso unverantwortlich, wie wenn er keine Vollmacht verlangen würde; eine vertrauenswürdige Vollmacht müsste mindestens eine beglaubigte Unterschrift eines Notars oder einer sonstigen siegelführenden Institution führen ! Aber selbst die kann man heute mit jedem billigen Computer zumindest für den beabsichtigten Zweck so gut fälschen, dass dort kaum jemand die Fälschung feststellen könnte.

Ich würde dem TE deshalb empfehlen, einfach zu versuchen, das Gerät zu erwerben, und wenn das aus den erwähnten Gründen nicht klappen sollte, es einfach anzuzahlen und zurücklegen lassen und es dann zusammen mit einem Elternteil oder einem sonstigen erwachsenen Bekannten abzuholen, sobald das möglich sein wird.
 
Der TE könnte auch ganz verrückt sein, und dass Handy im Internet bestellen.
Bei Amazon ist es sogar 4 Euro billiger, und du sparst dir Zeit/Fahrtkosten :D

Da müsstest du maximal 2 Tage warten, und ich denke mir mal, dass deine Eltern doch wohl mal 5 Minuten Zeit finden werden, um eine Bestellung abzuschicken, oder?






War aber auch nur so ne Idee ;)
 
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