Die kriegen einfach nicht genug. Eine Gleichstellung von TV und Pcs (ohne TV-Empfangsmodul) ist eine ungeheuerliche Frechheit. ME ist das schon an der Grenze der Legalität. Es zwingt ja die Anbieter niemand, das Internet als Verbreitungsplattform zu verwenden. Vielmehr können Sie das ja über kostenpflichtige Abrechnung/Angebote anbieten. Dann werden sie sehen, wie sehr ihr Internetangebot tatsächlich genutzt wird.
Der Versuch einer Beweislastumkehr ist ein kläglicher Versuch, der meines Erachtens nur scheitern kann. Faktisch kann ein Kunde kaum den Beweis erbringen, ohne einem GEZ-Fuzzi Zugang in seine Wohnung zu gewähren. Damit ist das Verfassungsrecht, keinen Zugang in die eigene Wohnung gewähren zu müssen, ausgehölt und verletzt. Da hier aber keine Verhältnismäßigkeit für den Eingriff gegeben ist, lässt sich dies kaum rechtfertigen. Außerdem halte ich es eh für nahezu abwegig, hier eine Beweislastukehr herbeiführen zu wollen. Die Fälle, wo eine Beweislastumkehr im Gesetz vorgegeben ist, kann man an einer Hand abzählen. Da kann ich mir das für das Eintreiben von GEZ-Forderungen kaum vorstellen, dass dies rechtlich kommen wird.