Hi,
also folgendes: Ich bin jetzt in der 11. Klasse einer Höheren Handelsschule, nun ziehe ich aber in 3 Wochen um, sodass ich die Schule, die eigentlich bis zum 9 Juli geht, nicht zuende machen kann. Hab das auch schon der Klassenlehrering gesagt und sie meinte es sei ok das ich mich abmelden will, nur müsste sie mich ummelden, sprich an ner anderen Schule anmelden, da ich ja Schuldpflichtig sei, bis 18. (Werde im September 18)
So, jetzt sagt mir mal ob das stimmt!? Man ist nur 9 Jahre Vollzeitschulpflichtig, ich bin mittlerweile im 11 Jahr. Das heisst ich bin immernoch Berufsschulpflichtig.
Und jetzt muss mir drigend einer sagen, warum ich für 2 Monate (1 Monat vor den Sommerferien und 1 Monat danach) nochmal in die Schule gehen soll...
Wenn ich 18 bin, muss ich nicht mehr zur Schule gehen, sondern kann wie geplant Zivi machen. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Ich bleibe auf keinen Fall hier länger wohnen als nötig.![]()
Thx schonmal....
Thema: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
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22.04.2004, 12:10 #1
Schulfpflicht bis 18 Jahre?
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22.04.2004, 12:52 #2
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Es ist nun mal so, das man in Deutschland bis zum 18. Lebensjahr Schulpflichtig ist. Egal welche Schule man besucht. Dazu gehört auch die Berufschule, in die jeder gehen muß, der keine andere Schule besucht, auch wenn er z.B. keine Ausbildung macht. Ein eigenmächtiges Fernbleiben kann zu Sanktionen führen.
Ist mit der 11.ten Klasse Deine Ausbildung zu Ende oder müsstest Du noch ein Jahr um den Abschluss zu bekommen? Dann würde ich Dir doch wohl raten einen Abschluß zu machen, sonst bist Du doch unnütz/vergebeblich zur Schule gegangen. Aber das muß ja jeder für sich selbst entscheiden.
PS: Was willst Du nach dem ZIVI machen, ohne Abschluß?Laseria - Wir gravieren (fast) alles!
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22.04.2004, 12:58 #3
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Ich habe einen Realschulabschluss! Dieses 11te Jahr ist nur Zusatz!
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22.04.2004, 13:13 #4
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Dann frage ich mich, warum Du den gemacht hast, wenn Du keinen Nutzen davon ziehen willst? Bekamst Du keine Ausbildungsstelle und hast nur das Jahr überbrücken wollen? Ein so schlechter Schüler kannst Du nicht gewesen sein, sonst hätten sie Dich nicht genommen. Für mich nicht nachvollziehbar, da ich selbst einen Strategen unter meinen Kindern habe, der auf einmal nicht mehr weitermachte, weil die Schule so blöde war. Nun macht er eine Ausbildung und geht trotzdem wieder zur Schule (3 Jahre Berufschule), Wehrdienst oder Zivi braucht er nicht, da schon genug aus unserer Familie dabei waren. Da soll einer die Jugend verstehen.
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22.04.2004, 13:34 #5
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Wenn's nach mir ginge, wäre ich auch nie auf diese Schule gegangen, aber meine Mutter wollte nicht das ich 1 Jahr zuhause rumsitze. (Da ich keine Ausbildung gefunden habe)
Aber wie ist das denn jetzt? Ich mein es wäre nur 1 Monat nach den Sommerferien bis ich 18 bin! Soll ich dafür mich nochmal bei einer Schule anmelden, die ich dann eh nicht zuende mache?
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22.04.2004, 13:52 #6
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Dann melde dich auf der Berufsschule zu irgendeinem Berufsförderungsjahr an und gehe den Monat einfach nicht mehr hin. Wird niemanden jucken.
Zitat von 123k2
Bonis nocet, quisquis malis pepercerit
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22.04.2004, 13:56 #7
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Du mußt, ob Du es willst oder nicht, wie gesagt kannst Du auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, dann holt Dich die Polizei ab und bringt Dich hin. Da haben die keine Probleme mit und eine Strafe erwartet Dich oder Deine Eltern auch noch. In ganz Deutschland besteht Schulpflicht. Für deren Einhaltung sind die Erziehungsberechtigten zuständig, in der Regel also die Eltern. Verstöße werden bestraft. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche können zwangsweise der Schule zugeführt werden.
Wenn Du jedoch sofort eine ZIVI Stelle hast, kannst Du Dich von der Schulpflicht befreien lassen oder diese ruhen lassen. Die oberste Schulaufsichtsbehörde [Kultusministerium] kann feststellen, dass durch den Besuch bestimmter Bildungsgänge die Berufsschulpflicht ganz oder teilweise erfüllt und damit vorzeitig beendet ist.Daran schließt sich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Berufsschulpflicht an, die durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch ein reguläres Arbeitsverhältnis, den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder eines berufsvorbereitenden 11. Schuljahres erfüllt werden kann.
Befreiungsmöglichkeiten
Wenn Du berufsschulpflichtig bist und kein Ausbildungsplatz hast, kannst Du von der Berufsschulpflicht befreit werden, wenn Du
Einen Vollzeitlehrgang besuchst, der Dich auf einen Schulabschluss vorbereitet z.B. Qualikurs
Du bereits 11 Jahre eine Schule besucht hast und ein Beschäftigungsverhältnis hast.
Dieselbe Feststellung kann die Schule für einzelne Berufsschulpflichtige treffen.
Oder Du heiratest, dann bist Du volljährig und unterliegst nicht mehr der Schulpflicht, wenn Du eine Beendigung beantragst.
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22.04.2004, 14:10 #8
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Hm naja muss ich gucken, ich denk ich werd mich einfach irgendwo an einer Berufsfachschule anmelden und werde die 4 Wochen einfach nicht hingehen, glaube nicht, dass das jemanden interessiert, heutzutage wird man nach 3 Wochen (sobald Schule anfängt) sowieso von der Klassenliste gestrichen.
Und dann bin ich bald 18 dann ist's mir eh egal, dann kann ich machen was ich will.
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22.04.2004, 17:11 #9
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Also ich hab das so gesagt bekommen:
Man ist Grundsätzlich 12 Jahre Schulpflichtig. Also man muss 12 Jahre zur Schule gehen, wobei das unabhängig vom Alter ist.
Ausnahmeregelung: BGJ. Nachdem man das BGJ abgeschlossen hat, ist man nichtmehr Schulpflichtig.
Bsp.:
Nach dem 9. Schuljahr von der Hauptschule runter + 3 Jahre Ausbildung (Berufsschule) = 12 Jahre, Schulpflicht erfüllt
Nach der 12. vom Gymnasium runter = Schulpflicht erfüllt.
Nach dem 9. von der Hauptschule runter + BGJ = Schulpflicht schon nach 10 Jahren erfüllt.
Ich weiß allerdings nicht, ob das Bundesweit gillt. Hier in Niedersachsen ist es definitiv so.
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22.04.2004, 19:42 #10
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Tipp vom Fachmann: Such Dir eine Ausbildung oder gehe weiter auf die Schule und mach das ABI. Tu dir nicht die Qualen eines BVJ (Berufsvorbreitungsjahres) oder gar eine Berufsvorbereitende Maßnahme der Argentur für Arbeit an! Das ist nichts für jemanden, der Lesen, Schreiben und Rechen kann!
Ich weiß wovon ich rede, ich leite derzeit einen Lehrgang...
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22.04.2004, 22:33 #11Lt. Commander
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Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
bei uns an der schule sind auch bvj´ler. ich mach da grad mein abi (morgen is fertig ..fehlt nur noch -oh graus- technik ..) und wir haben halt manchmal unterricht in klassenraumen in denen auch bvj´ler unterricht haben und ich sag dir ... die können nix-und net mal des richtig. die können nicht schreiben , nicht lesen und rechnen wie in der grundschule. bvj is absolut krass.
@ b-runner du tust mir leid...
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24.04.2004, 00:33 #12
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
du must mal in eine eibe-klasse (leute die en hauptschulabschluss nachholen), ich sag dir das ist echt mal eine erfahrung, stell dir dazu einen typischen pausenhof mit dem damit verbundenen lärmpegel vor und stelle nun einen lehrer vor diesen "haufen". nicht das ich damit irgendwas generell über solche leute sagen möchte (muss ja nicht überall so sein) aber das was ich gesehen hab, hat mir gereicht.
Wissenschaft ist immer nur der aktuelle Stand des Irrtums.
Aber noch nicht mal auf den aktuellen Stand ist Verlass!
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24.04.2004, 00:51 #13Banned
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Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Muss dem leider zustimmen *g* Allerdings ist es sehr egoaufbauend,wenn man sich ne Bvj-Klasse anguckt

Man fühlt sich mind. nen Tag wien Gott
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26.05.2004, 22:27 #14Cadet 3rd Year
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Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Erstmal ist es Schwachsinn das man bis 18 Schulpflichtig ist!
Ich war 14 als ich die 9te Klasse auf einer realschule verlassen habe.
Danach bin ich auf die Berufsschule ich habe eine klasse dort übersprungen. Ich musste nur 1 jahr berufsschule machen, dann war ich aus der schulpflicht raus. Ich war 15 und nicht mehr Schulpflichtig!
Pflicht sind 9 jahre Allgemeinschule und 1 jahr berufsschule.
Dieses habe ich hier sogar noch liegen. Ich habe nämlich 2 Jahre BBS gemacht, beim2 ten jahr musste ich einen Zettel unterschreiben, dass ich mir im Klaren bin das ich nicht mehr Schulpflichtig bin!
Mit 16 habe ich endgültig die Schule verlassen, dann war ich 1 Jahr zu hause (17 jahre) dann bin ich noch mal 1 jahr freiwillig zur Schule ( habe ich ende Februar 04 verlassen) . Nun bin ich wieder arbeitslos, obwohl ich einen erweiterten realschulabschluss habe Notendurchschnitt 1,2. NO Chance auf eine Ausbildung.
ich warte jetzt auf ein FSJ.
Du bist auf keinen Fall mehr Schulpflichtig, ich weiss das aus Erfahrung.
MfG Michele
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26.05.2004, 22:28 #15Cadet 3rd Year
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Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Zitat von Haike
was Haike gesagt hat ist Vollkommen richtig!
ich bin nach der 9 Klasse abgegangen+1Jahr BGJ. Schulpflicht war damit erfüllt.
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26.05.2004, 23:28 #16
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Sorry, aber ich kann nicht anders:Mit 16 habe ich endgültig die Schule verlassen, dann war ich 1 Jahr zu hause (17 jahre) dann bin ich noch mal 1 jahr freiwillig zur Schule ( habe ich ende Februar 04 verlassen) . Nun bin ich wieder arbeitslos, obwohl ich einen erweiterten realschulabschluss habe Notendurchschnitt 1,2.
Tolle Karriere!
Mach weiter so & bring das auch allen deinen Freunden bei, dann behalte ich vielleicht doch meinen Job!
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26.05.2004, 23:47 #17Banned
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Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Vor allem,wenn wir grad schon beim Thema sind
Wie schafft man als Realschulabschluss ne 1,2?? Ich war wirklich "gut" inner Realschule und hab 2,1! geschafft und dieser Abschluss war meines Wissens der Zweitbeste...
Später beim Abitur ist es ja noch möglich nen leicht besseren Abschluss zu machen,aber bei der Realschule,wobei man so manche "schrecklichen" Fächer durchschleppen muss...
Aber ich versteh im allg. einige Dinge nicht...Notenmässig^^
Edit. Mit meinen 2,1 hätte ich jegliche Ausbildung beginnen können^^außer bei den großen Firmen die mittlerweile Abitur verlangen.
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27.05.2004, 00:06 #18
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Dank des höchst ausgeglichenen, zukunftsweisenden und zugleich effizienten deutschen Schulsystems gibt es sehr selten Abweichungen in der Leistung die erforderlich ist um einen bestimmten Abschluss zu erhalten, z.b. zwischen einem Abitur von einem traditionell sehr naturwissenschaftlich geprägten Gymnasium und einer Gesamtschule (Das ist keine Verallgemeinerung sondern nur ein Beispiel - bitte keine Flames deswegen, ich weiß das es auch genausogut andersherum sein kann).
Ich kann mir gut vorstellen das sich dieses Prinzip sehr wohl auch auf Real-und Hauptschulen auswirkt.We confide in our strength, without boasting of it; we respect that of others, without fearing it.
Thomas Jefferson
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27.05.2004, 11:23 #19
Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Zitat von Daria

Ich sollte den Satz ausdrucken und bei uns in den Prüfungsraum hängen, in dem diese Woche diejenigen Kandidaten, die es bisher immer noch nicht geschafft haben, versuchen, ihren Hauptschulabschluß nachzuholen. Wenn man bedenkt, dass manche zu dusselig sind, sich für die schriftl. Prüfung einen Stift und für Mathe einen Taschenrechner mitzubringen, weiß man was dieser Abschluß wert ist und v.a. welches Niveau er hat!
Wen das noch nicht schockt:
Die Matheaufgaben wurden im Unterricht schon seit Wochen immer wieder, größtenteils mit den selben Zahlen & Aufgabenstellungen gerechnet, trotzdem fallen einige durch!Geändert von bitfunker (27.05.2004 um 11:25 Uhr)
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27.05.2004, 11:27 #20Cadet 3rd Year
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Re: Schulfpflicht bis 18 Jahre?
Zitat von LaNa19
Für mich war die realschule halt zu leicht.
Habe in Deutsch ne 2
Mathe 1
Englisch 1
Bio 1
Geschichte 1
Sozi 1
Geografie 2
Chemie 1
Physik 1
War die beste aus der ganzen schule.
das war alles viel zu leicht, war aber schon immer so, deswegen habe ich auch eine Klasse übersprungen.
Tja habe in 3/4 Jahr 75 absagen bekommen, habe auch alle aufgehoben.
Woran es liegt weiss ich nicht, ich habe nämlich meine genauen Vorstellungen was ich machen möchte!

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