Spanische Regierung darf Websites nach Belieben schließen

Steffen Weber
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Die spanische Regierung darf ab sofort ohne vorherige richterliche Anordnung nach Belieben Internet-Seiten schließen lassen. Das entsprechende Gesetz wurde gestern als "Gesetz für die Dienste der Informationsgesellschaft und des E-Commerce" vom spanischen Kabinett verabschiedet.

Wie zu erwarten war, laufen nun zahlreiche Website-Betreiber und auch Anwälte Sturm gegen dieses Gesetz, in welchem sie eine Verletzung der in der Verfassung festgeschriebenen Meinungsfreiheit sehen. Von einigen wurde das Gesetz sogar als undemokratisch abgestempelt, da sie die Gewaltenteilung in diesem Fall nicht mehr gewährleistet sehen. Die Regierung begründet ihr radikales Vorgehen damit, dass man so besser gegen terroristische Gruppierungen vorgehen und den Schutz der Kinder und der Jugend besser gewährleisten könne. Hinzu kommt noch, dass sich Webmaster ab sofort im Handelsregister eintragen und dementsprechend Steuern entrichten müssen. Rechtsanwalt Javier A. Maestre sieht in dem neuen Gesetz gar einen Verstoß gegen die EU-Norm, welche besagt, dass Internetangebote keine bürokratischen Voraussetzungen haben dürfen.