kino.to-Programmierer sagt vor Gericht umfassend aus

Andreas Frischholz
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Der Chefprogrammierer von Kino.to hat im Prozess vor dem Landgericht Leipzig gegen die Betreiber des illegalen Streaming-Portals umfassend ausgesagt und die Gruppe schwer belastet. Er habe über Jahre auf Anweisung des mutmaßlichen Chefs der Gruppe programmiert und dafür rund eine Million Euro erhalten.

P. sagte als Kronzeuge vor dem Landgericht aus, nachdem er im Juni 2011 festgenommen wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Zuvor hatte er über mehrere Jahre das Streaming-Portal als Chefprogrammierer weiterentwickelt und am Laufen gehalten. Dafür erhielt er zwischen 30.000 und 50.000 Euro im Monat. Anfangs habe er noch kleinere Programmierjobs für Kino.to übernommen, später war er für zwei Versionen der Seite und deren stetige Erreichbarkeit verantwortlich. Probleme bereiteten die Masse der Besucher, Angriffe auf die Webseite sowie Kapazitätsprobleme, die vom Start bis zur Abschaltung durch die Strafverfolgungsbehörden akut waren.

Zusätzliche Schwierigkeiten entstanden durch die Kontrolle der Filme. Alle Filme wurden vom Kino.to-Team geprüft, um schlechte Kopien auszuschließen und Kindesmissbrauchshandlungen zu unterbinden. Ebenso wurden keine russischen Filme bereitgestellt, um Ärger aus dem Weg zu gehen, weil die Server der Plattform in Russland ansässig waren. Unterstützt wurde das Team von den Nutzern, die falsche oder schlechte Filmkopien sofort gemeldet haben. Zudem haben Team-Mitglieder neben Kino.to noch einige Filehoster betrieben, auf denen die illegalen Kopien von Filmen bereitgestellt wurden. Auch P. zählte zeitweise zu denjenigen, die einen Filehoster betrieben haben.

P. wird von der Anklage sowie der Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen (GVU) als Nebenkläger vorgeworfen, das Urheberrecht in mehr als einer Millionen Fällen verletzt zu haben. Der GVU war das populäre aber illegale Streaming-Portal seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge, allerdings war ein Zugriff aufgrund der ständigen Serverumzüge nicht möglich. Ermöglicht wurde der Zugriff offenbar durch einen Tipp aus dem engeren Kreis Mitarbeiter von Kino.to, das dann darauf im vergangenen Juni im Rahmen einer europaweiten Razzia geschlossen wurde, während die Betreiber angeklagt wurden. Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Chef der Gruppe steht noch aus. In den bisher vier Urteilen lagen die Strafen je nach Aufgabe innerhalb der Gruppe zwischen 21 Monaten auf Bewährung sowie drei Jahren und fünf Monaten Haft.