Apple beansprucht Markennamen „A.pl“ für sich

Przemyslaw Szymanski
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Die Top-Level-Domainendung für Polen lautet „.pl“. Der erste Buchstabe im polnischen Alphabet, wie in den meisten anderen auch, ist „A“. Setzt man beides zusammen, wird Apples neuestes Ziel eines Rechtsstreits sichtbar: „A.pl“.

Laut der Internetseite Telepolis hat sich Apple an das polnische Patentamt (Urząd Patentowy Rzeczypospolitej Polskiej) wegen der Aufhebung des Markennamens „A.pl“ gewandt, welcher dem Unternehmen Internet S.A. gehört. Zudem fordert der Computerhersteller aus Cupertino, dass ihm das besagte Markenrecht zugesprochen werden soll. Aufgrund dieses Vorganges hat es laut dem Bericht am 29. August bereits eine Anhörung zu diesem Fall gegeben, welche jedoch vertagt und auf einen späteren, zur Zeit noch unbekannten, Termin verschoben wurde.

Als Argument für eine Entscheidung zu den eigenen Gunsten gab Apple an, dass der eingetragene Markenname dem eigenen Unternehmen schaden könnte und zudem eine große Verwechslungsgefahr besteht. Die Gegenseite argumentiert hingegen, „A.pl“ sei ein Online-Shop für Delikatessen mit Lieferservice, die beiden Parteien wären somit in unterschiedlichen Branchen tätig sind.

Unseren Recherchen nach könnte es dem Unternehmen aus Kalifornien jedoch um mehr als nur um den einen Domainnamen gehen. Denn auch die Internetadresse „fresh24.pl“ gehört dem gleichen Markenrechtsinhaber wie „A.pl“ an, wobei erstere im Vergleich zu Apples Logo einen recht ähnlichen Apfel im Firmenzeichen der Internetseite trägt.

Logo von fresh24.pl
Logo von fresh24.pl (Bild: Fresh24)

Sollten sich beide Unternehmen in den nächsten Anhörungen des polnischen Patentamts nicht einigen können, würde ein Rechtsstreit von zwei beziehungsweise drei Jahren drohen.