Aaron Swartz verstorben

Maximilian Schlafer
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Aaron Swartz, bekannt für seine Ko-Autorenschaft der ersten RSS-Version, die Mitbegründung eines Vorläufers der Social-Media-Seite Reddit und sonstige auf das Internet bezogene Tätigkeiten, ist am 11. Januar im Alter von nur 26 Jahren in New York verstorben. Dies berichtet eine Onlinepublikation des MIT.

Swartz machte erstmals im Alter von 14 Jahren von sich reden, als er im Jahr 2000 maßgeblich an der Erstellung der ersten Version des RSS-Codes Anteil hatte. Dieser trat später einen Siegeszug in Form der heute allgegenwärtigen RSS-Feeds an. Es folgte ein stetig tiefergehendes Engagement gegen Internetzensur und für einen freien Zugang zu im Internet vorhandenen Informationen. So war er schon mit 15 Jahren der treibenden Kraft des Creative-Commons-Lizenz-Modelles, dem amerikanischen Urheberrechtsspezialisten Lawrence Lessig, bei der technischen Umsetzung von dessen Modell behilflich. Weiterhin begründete er das Start-Up-Unternehmen Infogami mit, das später in der bekannten Reddit-Seite aufging. Durch die Übernahme konnte er eine nicht unbeachtliche Geldsumme lukrieren, die er für die Finanzierung seiner einschlägigen Interessen einsetzte.

Neben seiner Funktion als technischer Berater der Open Library intensivierte Swartz auch seine Bestrebungen, bestehende formell öffentliche Datenbestände über das Internet einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Die erste einschlägige Aktion erfolgte 2009, als er gut 20 Millionen über öffentliche Bibliotheken verfügbare Dokumente von US-Bundesgerichten veröffentlichte. Dies geschah zwar im legalen Rahmen des PACER, jedoch erregte er damit die Aufmerksamkeit des FBI, welches ihn ab diesem Zeitpunkt überwachte. Zwischenzeitlich engagierte er sich auch im Widerstand gegen die auch hierzulande zu Bekanntheit gelangten US-amerikanischen Gesetzesvorhaben SOPA und ACTA.

Als er jedoch im Sommer des Jahres 2011 4,8 Millionen Artikel der digitalen Bibliothek für akademische Schriften JSTOR – Kurzform für Journal Storage – kopierte und veröffentlichen wollte, schritt die Staatsanwaltschaft ein. Ihm war zum Verhängnis geworden, dass diese Bibliothek im Gegensatz zu seinem Husarenstück aus 2009 nicht öffentlich zugänglich, sondern kostenpflichtig war und er mit der Umgehung diverser Sicherheitsvorkehrungen die Anwendbarkeit von Strafrechtsnormen auslöste. Gleichwohl sich Swartz nach der Rückgabe der kopierten Datenbestände mit der Bibliothek zivilrechtlich einigte, erhielt die zuständige Staatsanwältin aus Massachusetts – der Download erfolgte über das Netzwerk des dort gelegenen MIT – ihren Verfolgungsanspruch aufrecht und erhob eine Anklage wegen mehrerer gewichtiger Delikte.

Nach seiner Verhaftung gelangte er für eine 100.000 US-Dollar umfassende Kaution wieder auf freien Fuß, die Verhandlung seines Falles war für den kommenden April 2013 angesetzt. Als Strafdrohung standen bis zu 35 Jahre Haft als auch zusätzlich eine Million Dollar an Geldbuße im Raum (es handelt sich hierbei um die maximale Strafhöhe, die von Gerichten in der Regel nur in schweren Fällen verhängt wird; Anm. d. Red.). Ein von Swartzs Verteidigern beschäftigter Computer-Forensiker meinte zu den Vorwürfen, dass er einen Hack mit krimineller Absicht erkenne, wenn er ihn sehe. Swartzs Handlungen würde genau dieses kriminelle Element jedoch völlig fehlen. Von diversen Beobachtern wurde zudem eine Überreaktion des Rechtssystemes konstatiert.

Nach seinem Freitod wurden von Swartz' Angehörigen als auch seiner ehemaligen Lebensgefährtin und diversen Wegbegleitern zum Teil sehr emotionale Nachrufe verfasst. In diesen wird sein Tod teils seiner privaten Natur, teils der Strafverfolgung zugerechnet. An seinem Tod trüge neben dem MIT auch die Staatsanwaltschaft von Massachusetts Teilschuld, er sei das „Ergebnis eines kriminellen Justizsystemes.“ Auch das Unternehmen JSTOR, das nebenbei bemerkt seit September 2011 die Zugangshürden zu seinen Artikeln gesenkt hatte, drückte sein Bedauern aus.

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Themen:
  • Maximilian Schlafer E-Mail
    … ist die erste Anlaufstelle für alles, was Recht ist auf ComputerBase. Paragraphen haben es ihm angetan.
Quelle: MIT

Ergänzungen aus der Community

  • GuyIncognito 13.01.2013 18:39
    Wie man jetzt dem Justizsystem oder eine UNI die Schuld zuschieben kann ist für mich nicht nachvollziehbar. "Dr. MaRV, post: 13319217
    Im Fall von Aaron Swartz gibt es aber einige Unstimmigkeiten. Die Grundlage für 35 Jahre Gefängnis und die Geldstrafe stellt der Computer Fraud and Abuse Act. Aaron Swartz wird vorgeworfen, 4 Millionen Dokumente aus https://en.wikipedia.org/wiki/JSTOR, einer wissenschaftlichen Datenbank, unbefugt heruntergeladen zu haben, mit der Absicht, diese später zu verbreiten.

    Der CFAA ist eine strafrechtliche Gesetzgebung, Swartz hatte eine Urheberrechtsverletzung begangen, die zum einen garnicht vom CFAA gedeckt wird, zum anderen ein zivilrechtliches Vergehen ist. Darüber hinaus gibt es Gutachten, dass das unbefugte Eindringen und Hacken des JSTOR, was überhaupt die Grundlage für die Anwendbarkeit des CFAA wäre, garnicht stattgefunden hat. Swartz habe ohne das Überwinden von Sicherheitsmechanismen einfach die Dokumente herunterladen können. (Artikel zum Gutachten)

    Darüber hinaus wurde die Anwendbarkeit des CFAA von einem Berufungsgericht (9th Court of Appeals) in Frage gestellt, ein Antrag auf Verlegung der Verhandlung aus Massachusetts an den Supreme Court aber vom US Justizministerium abgelehnt.

    Der zuständigen Staatsanwältin im Fall Swartz, Carmen Ortiz wird vorgeworfen, den Fall in Hinsicht einer potentiellen Karrierentwicklung unnötig hart verfolgt zu haben: "stealing is stealing, whether you use a computer command or a crowbar, and whether you take documents, data or dollars." (Link)
    Die Beweislage ist grade bei der Annahme, Swartz habe die Dokumente zum alleinigen Zweck einer Weiterverbreitung zum eigenen Profit heruntergeladen, dünn.

    Ich denke, es ist sicherlich nicht richtig, der Justiz blind den Schwarzen Kater in die Schuhe zu schieben. Auf der anderen Seite ist es falsch, den Suizid von Swartz als "feigen Ausweg" aus der Sache zu bezeichnen. Differenziert betrachtet, ergibt der Fall (noch) kein klares Bild. Es gibt viele Ungereimtheiten, die darauf hindeuten, dass man hier versucht hat, ein hartes Grundsatzurteil zu erzwingen. Zivilrechtlich gesehen hat Swartz dem JSTOR einen Schaden zugefügt, aber ob er wirklich die Straftaten begangen hat, die ihm 35 Jahre im Gefängnis eingebracht hätten, mag fraglich sein.

    Das Problem ist nun, dass ein Selbstmord in unserer Gesellschaft einem Schuldeingeständnis gleichkommt. Die Menschen haben den Eindruck, er habe es getan, weil er sich schuldig fühlte und der langen Zeit im Gefängnis entgehen wollte. Swartz soll depressiv gewesen sein, was natürlich auch nicht als alleinige Erklärung herhalten kann.
    Die Kombination aus Depression, Stress aus der Strafverfolgung und das Gefühl, der Justiz nicht gewachsen zu sein, kann aber grausame Gefühle und Gedanken in einem Menschen auslösen. Überleben ist ein grundlegender Instinkt eines Menschen, und es gehört sehr viel dazu, dass der Wunsch nach dem Tod stärker wird, als der Überlebensinstinkt. Wenn ein Mensch sich dazu entscheidet, so aus dem Leben zu gehen, dann kann man das mit Feigheit alleine nicht erklären.
  • Loopman 13.01.2013 19:15
    Darüber hinaus gibt es Gutachten, dass das unbefugte Eindringen und Hacken des JSTOR, was überhaupt die Grundlage für die Anwendbarkeit des CFAA wäre, garnicht stattgefunden hat. Swartz habe ohne das Überwinden von Sicherheitsmechanismen einfach die Dokumente herunterladen können. "GuyIncognito, post: 13319431
    Kommt drauf an wie man das definiert. Irgendeinen Schutz wird es gegeben haben, er hat ihn aber wohl irgendwie umgangen, anstatt ihn zu knacken.
    Aber auch wenn ich meine Autotür nicht abschliesse und jemand nimmt mein Radio raus, ist das Diebstahl.


    Die Beweislage ist grade bei der Annahme, Swartz habe die Dokumente zum alleinigen Zweck einer Weiterverbreitung zum eigenen Profit heruntergeladen, dünn.
    Was im Endeffekt total egal ist. Die Robin Hood Methode funktioniert nicht. Wenn ich in ne Bank einbreche, das Geld stehle und nachher an die Armen verschenke, anstatt es selber zu verprassen, dann ist das trotzdem eine Straftat.
  • GuyIncognito 13.01.2013 19:20
    @Loopman:
    Ich stelle garnicht in Frage, dass es gegen das Gesetz war, was er getan hat. Motiv und Details der Tat spielen aber eine wichtige Rolle bei der Findung des Strafmaßes.