GEMA und YouTube weiterhin ohne Einigung

Ferdinand Thommes
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Die Verhandlungen zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und YouTube sind offiziell gescheitert. Das erklärte heute die GEMA in einer Pressemitteilung. Die Verwertungsgesellschaft will jetzt den Streitpunkt, nämlich die Höhe der von ihr geforderten Mindestvergütung, von einer Schiedsstelle des DPMA prüfen lassen.

Zusätzlich forderte die GEMA YouTube im Rahmen einer Abmahnung auf, den Text auf den in YouTube-Videos eingeblendeten Text auf den Sperrtafeln abzuändern oder zu streichen, wenn YouTube eine weitere Klage vermeiden möchte. Die GEMA empfindet den dort gezeigten Text als Meinungsmache. „Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere“, so die Sicht der Verwerter, kundgetan durch Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.

Die Sperrtafeln zeigen den allseits bekannten Satz "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar." Die GEMA moniert, dass sei so nicht korrekt. Google könne durchaus die Videos, für die die GEMA die Rechte der Autoren und Verleger verletzt sieht, senden. Dazu müsse YouTube lediglich die fälligen Gebühren an zwei verschiedene Instanzen zahlen. Der unstrittige Teil gehe direkt an die GEMA, der strittige Teil könne beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hinterlegt werden. „Youtube kann alle GEMA-geschützten Inhalte anbieten, wenn es sich an den gesetzlichen Rahmen hält“, wie Alexander Wolf, Syndikus der GEMA im Bereich Internationales Recht in einem Interview mit der Webseite iRights.info darlegte.

Demnach geht der jetzige Rechtsstreit lediglich um 12 Videos. Das Verfahren soll beim Landgericht Hamburg am 20. April geklärt werden. Darüber hinaus können sich die Parteien seit 2009 nicht darüber einigen, „das GEMA-Repertoire zu angemessenen Bedingungen zu lizenzieren“. Wolf betont, nicht die GEMA sperre die vielen Tausend Videos, sondern Google selbst. Der normale Weg wäre laut GEMA-Justiziar, wie es das Gesetz vorsehe, die zuständige Schiedsstelle anzurufen, was in diesem Fall das DPMA wäre. Diesen Weg beschreitet der YouTube-Eigner aber nicht.

Google sieht die Notwendigkeit der Sperrung der Videos als Selbstschutz. Entscheidend sei, wie das Gericht die Rolle YouTubes im anhängigen Verfahren sieht. Einerseits könnte es Google als Hosting-Plattform einstufen, das nur die Infrastruktur bietet, um Videos hochzuladen. Andererseits könnte das Gericht aber auch befinden, Google sei mit seiner Video-Plattform selbst ein Anbieter von Inhalten (Content Provider). In diesem Fall sieht sich Google möglichen hohen Schadensersatzforderungen ausgesetzt. Also wird es vor dem 20. April 2013 keine Lösung des Problems geben.

Die GEMA sieht zu ihren Gunsten zwei gewichtige Argumente, warum Google in jedem Fall als Content Provider einzustufen ist. Erstens schließt YouTube in vielen anderen Ländern Lizenzverträge mit Verwertungsgesellschaften ähnlich der GEMA ab. Des Weiteren mache Google sich die Inhalte zu eigen, indem es, individuell, je nach Video, Werbung schaltet.

Egal, wie das Verfahren um die 12 inkriminierten Videos ausgeht, beide Parteien müssen zu einem akzeptablen Abrechnungsmodell finden. Der Knackpunkt hierbei ist, dass die GEMA an einer Mindestvergütung pro Stream festhält, was Google mit dem Argument strikt ablehnt, eine solche sei nicht rentabel. Inhalte abseits des Mainstream, für die nicht geworben wird, würden damit von der Plattform verschwinden.

Die GEMA stellt sich in ihrer Argumentation hier augenscheinlich auf die Seite der Künstler und Musikverlage. Das Argument, dass Künstler durch YouTube erst bekannt werden und somit Geld verdienen, lässt Wolf allerdings nicht gelten und sagt klar, ohne näher auf das Thema einzugehen: „Kein Künstler lebt von der Promotion auf YouTube. Und es gibt da auch keine Kausalitäten.

Die GEMA vertritt in Deutschland nach eigenen Angaben die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sollte keine Einigung auf ein Vergütungsmodell zustande kommen, sind die Verlierer weiterhin die Künstler und der Endverbraucher. Letzteren bleibt weiterhin nur übrig, sich völlig legal aber umständlich Zugriff auf die gesperrten Videos mittels eines Proxy-Tools zu verschaffen.

Google hat mittlerweile durch Mounira Latrache, Pressesprecherin für YouTube verlauten lassen: „Wir sind von dem wiederholten Abbruch der Verhandlungen durch die Gema überrascht und enttäuscht. Wir haben Dutzende von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Länder geschlossen. In Deutschland sind Künstlern, Komponisten, Autoren, Verlagen und Plattenfirmen diese Möglichkeiten durch die Entscheidungen der Gema verwehrt.“