DRM-Schutz von iTunes wiederholt umgangen

Sasan Abdi
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Kürzlich war es einer Programmierergruppe rund um den Norweger Jon „DVD“ Johansen gelungen, via iTunes DRM-freie Songs herunterzuladen. Nachdem man bei Apple das Geschehene entdeckt hatte und die Lücke schloss, zogen die „Hacker“ jetzt nach – seit kurzem funktioniert der iTunes-Ersatz der Gruppe wieder.

Apples DRM-Technologie zum „Schutz von geistigem Eigentum“ ist in der Download-Applikation iTunes integriert. Die Nutzung des Programms führt dazu, dass die legal heruntergeladenen Songs mit der bei vielen Benutzern verhassten DRM-Technologie versehen wird.

Aufgrund der häufig durch DRM verursachten Inkompatibilität wird vielerorts auf dem Globus versucht, die Technologie zu umgehen. Dabei ist der leichteste (legale) Weg der des Abspiel-Aufnahme-Prinzips: Die DRM-gespickte Musikdatei wird abgespielt und zugleich aufgenommen. Das Produkt – die Aufnahme – ist DRM-frei und kann überall und unabhängig vom jeweiligen Medium abgespielt werden.

Dabei ist jedes andere Umgehen des DRM-Schutzes prinzipiell illegal. Die Gruppe rund um Johansen bediente sich hierzu nun schon zum zweiten Mal an dem nicht ganz sicheren Code des Endprogramms iTunes. Eine abgewandelte Version der Plattform nämlich dient den Hackern als Grundlage zum Erlangen von DRM-freien Songs. „Pymusique“ nennt sich die Applikation und soll, wenn es nach den moralischen Vorstellungen der Macher geht, nicht zum Schaden von Apple beitragen.

Vielmehr sieht man sich als Streiter einer bislang noch recht unmündigen Linux-Interessengemeinschaft, die aufgrund der fehlenden Lobby derzeit in Sachen iTunes noch außen vorgelassen wird. Denn: Die Plattform iTunes läuft neben dem hauseigenen Mac OS ausschließlich auf Windows-Betriebssystemen. Pymusique hingegen ist Linux-kompatibel – iTunes für Linux also.

Via iTunes geladene Songs erhalten ihren DRM-Schnitt erst am Ende der Aktion durch einen in der Software integrierten Vorgang. Eben jenen haben die Macher von Pymusique in ihrer Linux-Version einfach außen vorgelassen. Das alleine wäre vielleicht schon strafbar. Allerdings verbieten die iTunes-AGBs bereits das Herunterladen von Songs über das iTunes-System unter der Verwendung von Drittprogrammen.

Dennoch hat man bei Apple bisher zumindest offiziell noch keine juristischen Schritte unternommen. Die Entwickler-Gruppe rund um Johansen versichert derweil vehement, dass man nicht beabsichtige, irgendeinen Schaden anzurichten, zumal ja auch die Linux-Pymusique-Benutzer wie jeder andere auch ihre Entgelte für die Nutzung des Systems entrichten würden. „Die Arbeit, die ich mache, ist in meinem Land völlig legal“, äußert sich Johansen dann auch entsprechend, um hinzuzufügen, „dass man auch verfolgt oder verklagt werden kann, wenn man nichts Illegales tut.“