WikiLeaks: Gründer verhaftet, Konten gesperrt

Update Patrick Bellmer
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Nach Tagen des Untertauchens ist WikiLeaks-Gründer Julian Assange vor wenigen Stunden in London von der britischen Polizei verhaftet worden. Ob Assange aufgrund des Verdachtes der Vergewaltigung oder aus anderen Gründen verhaftet worden ist, ist bislang unklar.

Mit der Ingewahrsamnahme endet eine wochenlange Jagd auf den gebürtigen Australier. Ausgangspunkt war der Vorwurf der Vergewaltigung zweier Frauen in Schweden. Zwar sei es zu keinerlei gewalttätigen Übergriffen gekommen, die schwedischen Gesetze definieren eine Vergewaltigung aber deutlich strenger als beispielsweise die deutsche Justiz. Nachdem der erste Haftbefehl schon nach kurzer Zeit wieder zurückgezogen wurde, stellte die schwedische Staatsanwaltschaft einen neuen aus, dieses Mal einen europäischen Haftbefehl.

Dieser enthielt einen Formfehler, weshalb am gestrigen Montag ein dritter Haftbefehl erlassen wurde. Dass sich Assange in Großbritannien aufhalten würde, war schon seit Tagen von seinem Anwalt vermeldet worden. Wie „Spiegel Online“ berichtet, heißt es aus Kreisen der deutschen Regierung, dass eine internationale Suche beim Verdacht der Vergewaltigung „höchst ungewöhnlich“ sei.

Das Hauptanliegen von Assanges Anwälten ist momentan die Verhinderung der Auslieferung nach Schweden oder Australien. Sollte dies scheitern, würde der WikiLeaks-Gründer vermutlich direkt an die USA überstellt, die unter anderem wegen des Verdachtes auf Spionage gegen ihn ermitteln. Sein Anwalt spricht in Bezug auf die so lange andauernde Suche von einer „Farce“. Sein Mandant habe mehrfach Gespräche mit den zuständigen Behörden angeboten, die allesamt abgelehnt worden seien.

Aber nicht nur im Falle des Gründers gibt es Neuigkeiten. Auch WikiLeaks selbst hat einen erneuten Rückschlag hinnehmen müssen. Nachdem vor wenigen Tagen der Bezahldienst PayPal das Konto des Enthüllungsportals gesperrt hatte, hat auch das US-Unternehmen „Mastercard“ die Zahlungen an WikiLeaks eingefroren. Ähnlich wie die Ebay-Tochter PayPal verweist das Kreditkarten-Unternehmen auf „illegale Handlungen“.

Auslöser der mittlerweile als „Cablegate“ bezeichnete Affäre ist die Veröffentlichung von rund 250.000 Dokumenten des US-Außenministeriums, die teilweise als „Top Secret“ eingestuft waren, durch WikiLeaks. Für die Gegner des Internet-Portals unerfreulich dürfte die immer stärker werdende Gemeinde der Unterstützer sein. Nachdem erst die Schweizer Piratenpartei beim Hosting der Seite behilflich war, zählt nun auch der deutsche Ableger zu den Helfern.

Wir danken unseren Lesern M. Balzer und Michael Burst für ihre Hinweise!

Update

Nach der ersten gerichtlichen Anhörung bleibt Assange vorerst in Haft. Diese Entscheidung gilt bis zum 14. Dezember, dann wird erneut geprüft. Einer Auslieferung an die schwedischen Behörden hat der gebürtige Australier nicht zugestimmt, damit kann sich die Überstellung um einige Monate verzögern.

Nach Mastercard hat auch Visa die Zahlungen an WikiLeaks gestoppt.

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Themen:
  • Patrick Bellmer E-Mail
    … hat für ComputerBase von August 2010 bis Mai 2013 über Smartphones, Tablets und Notebooks geschrieben.
Quelle: Spiegel

Ergänzungen aus der Community

  • Lycos 07.12.2010 12:54
    http://www.tagesanzeiger.ch/a…latztes-Kondom/story/20158936

    Zitate: "Nachdem sie mit Assange intim waren, haben beide Frauen mit
    ihrer berühmten Eroberung im Internet und per SMS geprahlt ... Später
    habe sie dann erfolglos versucht, diese Tweets zu löschen. ... Bei
    ihrer Rückkehr hatten sie Sex, aber es gab ein Problem mit dem
    Kondom, es war geplatzt. ..."
  • Alfredo 07.12.2010 12:59
    Lt. Update von heise:

    [Update: Die Polizei verhaftete ihn, nachdem er sich in einem Polizeirevier in London wie vereinbart in Begleitung seiner beiden Anwälte Mark Stephens und Jennifer Robinson eingefunden hatte.]
  • HappyMutant 07.12.2010 13:19
    So eine klare Ansage noch von mir. Wir werden den Thread auch hier schließen, sollte es über eine bestimmten Punkt hinaus eskalieren.

    Bitte diskutiert sachlich, verzichtet auf pure Spekulation und erspart den Lesern bitte euer Weltbild, in das hier den aktuellen Fall irgendwie einbaut. Es gibt Hintergründe in dem Fall, es gibt standardisierte Vorgänge und das sollte man insoweit beachten.

    So zu tun als seien untergetauchte Terroristen ebenso leicht auffindbar wie jemand, der diverse Pressekonferenzen gibt und seinen Aufenthaltsort in einem westlichen Land hat und den auch nicht völlig verschleiert ist unsinnig. Der Aufwand Assange zu finden war eher minimal (bzw. wie nach mir gesagt Null, weil er sich gestellt hat). Da die USA keinen Auslieferungsantrag gestellt haben und dem vorausgehende eine Anklage erhoben haben, ist auch eine Auslieferung an die USA (noch) nicht möglich. Er kann und wird beim besten Willen auch nicht als "feindlicher Kämpfer" eingeordnet, was die Rechtfertigung für Guantanmo als Kriegsgefangenlager war.

    Das sind nur zwei Beispiele von vielen, wo etwas Abwägen der Fakten nicht schadet und was man von der politischen Meinung trennen sollte. Wenn das nicht möglich ist, dann ist die Veröffentlichung solcher Dokumente tatsächlich kontraproduktiv. Nicht weil es nicht wahr wäre, sondern weil man sie nicht einordnen und analysieren kann oder will.

    Beweist bitte einmal das Gegenteil, nämlich dass eine erwachsene, sachliche und politische Debatte nicht nur möglich, sondern tatsächlich erwünscht ist.
  • Elioth 07.12.2010 16:37
    Liebe Computerbase-Redaktion,

    es ist sehr schön, daß Ihr hier eine sachliche Diskussion anmahnt.

    Ich bitte Euch jedoch darum, Eure journalistischen Aussagen als Vermutungen zu kennzeichnen, wenn es nur solche sind. Bei der Auslegung der Gesetzestexte zum Thema Sexualverbrechen in Schweden kann ich Euch nämlich aus erster Hand und Muttersprachler beider Sprachen versichern, daß sich die schwedische von der deutschen Definition einer Vergewaltigung ("våldtäkt") nicht wesentlich unterscheidet. Darüberhinaus gibt es auch in Deutschland neben der Vergewaltigung auch den Begriff der sexuellen Belästigung ("sexuell ofredande", wörtlich "sexueller Unfrieden"). Es hat keineswegs mit der hier stark legendenhaft dargestellten schwedischen Rechtsprechung zu tun (die übrigens nach meiner Erfahrung oft wesentlich transparenter, als z.B. in DE ist), daß der Fall solch aberwitzige Formen annimmt. Übrigens ist es nicht ungewöhnlich, daß Sexualvergehen international verfolgt werden. Falls jemand von Euch wen aus der Justiz kennt, kann er den dazu gern mal befragen.... Ungewöhnlich ist jedoch, daß namen von Verdächtigen in die Presse kommen.... oder heutzutage leider doch nicht? Ich sag nur Kachelmann. Dem half die formale Rechtslage leider auch nicht, um vor "Vorverurteilung" in der Öffentlichkeit geschützt zu werden (völlig egal, was man von dem Typen hält - er hat die selben Rechte, wie jeder von uns...bis er wirklich verurteilt wird oder eben auch nicht)

    Die Rechtslage zu Sexualverbrechen kann übrigens unter Kapitel 6 des schwed. Strafgesetzbuches ("brottslagen") recherchiert werden. Es ist auch kein Problem, direkt die schwedischen Behörden zum Thema zu befragen. Die nötigen Telefonnummern etc finden sich unter www.aklagare.se

    Ich fordere Euch daher dringend auf, die entsprechenden Passagen Eurer Mitteilung zu redigieren und nicht Hörensagen als "Information" zu verkaufen.


    Zur Sache selbst:

    Es ist auch unabhängig von der schwedischen Rechtsprechung sehr suspekt, wie unreflektiert hier "beide" Seiten (es gibt vermutlich weit mehr als nur 2 verschiedene Interessenlager hinter der ganzen Situation) berichten.

    Zum einen scheint es sehr wahrscheinlich (und es wäre auch kaum das erste mal), daß hier jemand mit strafrechtlichen Konstrukten mundtot gemacht wird. Der Machteinfluß der Amis ist auch in einem sonst recht liberalen Schweden nicht zu unterschätzen.

    So schwarz-weiß, wie es jedoch in DE dargestellt wird, ist die Sachlage dann jedoch auch wieder nicht. Hier wäre ein kritischer Blick in die Verwicklung z.B. des Springer-Verlages sicher nicht unangebracht.

    Leider ist selbst zu den angeblichen Opfern jedwede Information auf Hörensagen beruhend. Sowohl belastende Infos als auch entlastende. Es bleibt abzuwarten, was hier an Fakten auf den Tisch kommen wird. Fest steht doch bisher lediglich folgende Zeitleiste:

    20.08.2010 - der diensthabende Staatsanwalt klagt Assange in Abwesenheit an (Verdacht: Vergewaltigung und/oder sexuelle Belästigung")

    21.08.2010 - Chef-Staatsanwältin Eva Finné hebt die Anklage wegen Vergewaltigung auf. (Zur Info: Das heisst NICHT, daß jegliche Untersuchung eingestellt wird)

    25.08.2010 - Eva Finné teilt mit, daß nach weiteren Untersuchungen unter Opferbefragungen die Anschuldigung durch Opfer1 den Verdacht einer Straftat NICHT verhärtet. Die Ermittlungen dazu werden niedergelegt. Zu Opfer2 besteht jedoch weiterhin Verdacht der sexuellen Belästigung. Die Ermittler werden instuiert, den Verdächtigen (Assange) zu verhören.

    27.08.2010 Claes Borgström (offenbar Anwalt der Mädels, Anm.Elioth) stellt Antrag auf "överprövning" (ist sowas wie die Widerspruchs-Möglichkeit in DE) des Beschlusses der Staatsanwaltschaft (übrigens auch in DE ein gängiger Schritt, dem sich die Staatsanwaltschaft nicht verwehren kann, Anm. Elioth). Das Överprövning führt nun das "Entwicklungszentrum Göteborg"

    01.09.2010 Oberstaatsanwältin Marianne Ny ordnet Wiederaufnahme der Voruntersuchung des Falles an. (Damit ist Assange also erneut unter Anklage, Anm. Elioth) Die Rubrizierung der Anklage lautet: Sexueller Zwang und Belästigung (ofredande). Also NICHT wie hier behauptet Vergewaltigung.

    * regelmäßige Lageberichte durch Marianne Ny über den Fortschritt der Untersuchungen jedoch ohne neue Infos*

    (interessant übrigens: 8.11.2010 Tomas Lindstrand, Chefstaatsanwalt für Sicherheitsfragen leitet eine Voruntersuchung wegen illegaler nachrichtendienstlicher Aktivitäten der amerikanischen Botschaft ein, allerdings in keinem direkten Zusammenhang mit dem Assangefall, sondern amerik. Botschaftspersonal betreffend, ich vermute allerdings aufgrund einiger WL-Dokumente??)



    18.11.2010 Oberstaatsanwältin Marianne Ny beantragt Haftbefehl gegen Assange vor dem Stockholm District Court. Verdachtsaussage hier Vergewaltigung, sex. Belästigung, sex. Zwang. Hintergrund für den Haftbefehl ist, daß Assange nicht für eine Anhörung verfügbar ist (bei uns in DE ist die Geschichte mit dem "festen Wohnsitz" vergleichbar)

    (Da hier jedoch wieder vom Verdacht der Vergewaltigung im Haftbefehl die Rede ist, ergibt sich daraus scheinbar auch die Begründung für den internationalen Fahndungsbefehl.)

    24.11.2010 Das "Svea hovrätt" bestätigt die Gültigkeit des Haftbefehls.

    Übrigens wird erneut klar, daß die immer wieder genannte Anna Ardin NICHT Grundlage dieser Untersuchungen ist, sondern die Aussage der 2. Frau, die derzeit "ms. W." genannt wird. Die Aussage der Anna Ardin wird auch von der schw. Staatsanwaltschaft offenbar nicht als belastend angesehen! Das nurmal als Klarstellung im Gegensatz zu diversen Behauptungen von verschiedenen Internet-Seiten.

    01.12.2010 Eurpäischer Haftbefehl ist gegen Assange erlassen worden, bekräftigt Marianne Ny

    02.12.2010 Der Oberste Gerichtshof (Högsta Domstolen) lehnt Assanges Antrag auf "Överprövning" des Haftbefehls ab. Der Haftbefehl ergäbe sich aus einer Anklage, die nun in allen 3 Instanzen geprüft wurde. Ergänzende Informationen zu den Anschuldigungen werden der britischen Polizei übermittelt

    06.12.2010 zus. Information an britische Polizei übergeben. Die Angelegenheit wird nun zuständigen Rechts-Behörden gemäß europäischem Regelwerk hantiert. (Ist zunächst natürlich nur eine formelle Aussage, die ich hier übersetze, entspricht aber soweit den jur. Regeln in Europa)

    07.12.2010 nach Medienangaben wurde Assange gefasst (was formal nicht ausschliesst, daß er sich in Gegenwart seiner Anwälte selbst zur Polizei begeben haben könnte, Anm. Elioth)

    Um 16:45 gibt Oberstaatsanwältin Marianne Ny eine Pressekonferenz im "Polishuset" in Göteborg. Man wird also vermutlich nachher von dieser Seite einige konkretrre Aussagen erwarten können. Ich werde mich bemühen, hier ein Update einzubringen, wenn ich aus Schweden neues höre.

    Elioth.
  • Patrick 07.12.2010 17:08
    @ Elioth
    Vielen Dank für Deinen sehr ausführlichen Beitrag. Wie Du schon schreibst, es gibt in diesem Fall - wie in eigentlich jedem - nicht nur "Ja" und "Nein". Deshalb ist es auch wenig verwunderlich, dass es zahlreiche unterschiedliche Darstellungen der Vorgeschichte gibt, leider widersprechen einige Dinge davon auch Deiner Schilderung.

    So wurde der erste Haftbefehl aufgrund des "Verdachts der Vergewaltigung in minder schwerem Fall" erlassen, der zuständige Staatsanwalt hielt nach seinen Ermittlungen den Vorwurf für übertrieben und zog den Haftbefehl deshalb zurück. Assange hätte hier übrigens problemlos festgenommen werden können, zu diesem Zeitpunkt hielt er sich an seinem Wohnsitz in Schweden auf.

    Dass dann später noch ein zweiter Haftbefehl aufgrund neuer Aussagen erlassen wurde, ist fast schon ein schlechter Witz (eigene Meinung!): Angeblich soll Assange mehrfach gegen den Willen - aber ohne den Einsatz von Gewalt - mit den beiden Frauen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Die Frage lautet nun: Warum haben die beiden das mehrfach zugelassen? Im Übrigen steht hier nicht zweifelsfrei fest, was nun wirklich der Vorwurf war, hier gibt es nämlich auch offizielle Aussagen der Staatsanwältin, die "Vergewaltigung" nennen.

    Und so üblich ist ein Gesuch per Interpol übrigens nicht, auch wenn der gesuchte sich im europäischen Ausland aufhält und dies auch bekannt ist. Für diesen Zweck gibt es multilaterale Abkommen, die solche Verfahren schneller als per Interpol abwickeln sollen.