Erweiterte E-Mail-Überwachung ab 2005

Rouven Balci
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Eine neue, nun verabschiedete Verordnung erlaubt es dem Staat der BRD ab dem 1. Januar 2005, den E-Mail-Verkehr der Bürger besser zu überwachen. Die jeweiligen Kommunikationsanbieter sind ab dann nämlich gezwungen, die dazu erforderlichen Techniken einzuführen. Datenschützer sowie betroffene Provider zeigen sich empört.

Angesichts der Auflösung des damaligen Bundespostmonopols wird die Kommunikation unter Bürgern derzeit nicht mehr unmittelbar über den Staat betrieben. Insofern ist es für Behörden derzeit verhältnismäßig umständlich, sich die gewünschten Daten zu beschaffen, ohne die Provider gesetzlich dazu zu verpflichten. Diese Rechtslage wird seit 1996 durch das TKG (Telekommunikationsgesetz) geregelt.

Seit Anfang 2002 beschreibt die Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) jedoch zudem detailliert, wie die Provider entsprechenden Ermittlern Unterstützung anzubieten haben. Noch bestand eine Übergangsfrist zur Einrichtung der nötigen Mittel, die jedoch mit dem 1. Januar des Neujahres ihr definitives Ende finden wird. Ab dann müssen E-Mail-Anbieter mit mehr als 1.000 Usern aufwändige, hardware-seitige Lösungen installieren, die den Ermittlern die E-Mails der angemeldeten User konkret vorlegen. Ein von den Providern nicht nur moralisch bedenkliches Unterfangen, zieht man in Betracht, dass die Hardware bei über 10.000 Kunden nicht staatlich subventionierte Investitionsmaßnahmen im Rahmen von 20.000 Euro und mehr darstellt.

Nichtsdestotrotz räumt die TKÜV den Ermittlern keine Abhörmöglichkeiten anderer Sorte ein: Nach wie vor wird es lediglich erlaubt sein, einzelne Bürger zu beschatten, verdächtigt werden, illegal gehandelt zu haben. Ferner ist ein richterlicher Konsens für eine solche Überwachung nötig. Sicher ist jedoch, dass mit dieser deutlichen Vereinfachung des Belauschens von Internetnutzern ein weiterer Schritt in Richtung „Big Brother“-Staat getätigt wurde. Wer also auf vorläufig Nummer sicher gehen will, sollte den Einsatz von Programmen wie Pretty Good Privacy ernsthaft in Betracht ziehen.