Wirbel um Vista-Lizenzbestimmungen

Arne Müller
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Microsoft sorgte bereits vor nicht allzu langer Zeit durch die Bekanntgabe einiger Inhalte der geplanten Windows-Vista-Lizenzbestimmungen für Verärgerung. Insbesondere betraf dies Unternehmen, die einen Umstieg auf Vista planen. So wird bei Vista-Volumenlizenzen für jede einzelne Lizenz eine Aktivierung notwendig sein.

Seit kurzem sind weitere Einzelheiten zu den künftigen Lizenzbestimmungen veröffentlicht worden und schaffen derzeit einige Verwirrung in den Medien. Zu finden sind diese im Vista-Team-Blog. Nun bringt der Insider Paul Thurrott auf seiner WinSuperSite etwas Aufklärung in die Angelegenheit.

So heißt es zum Einen, dass Besitzer der Versionen Home Basic und Home Premium nur jeweils eine Lizenz zur selben Zeit auf nur einem Gerät installieren dürfen. Das bedeutet, wie allerdings auch bei den Vorgängerversionen, dass es nicht erlaubt ist, die genannten Vista-Versionen standardgemäß auf einem Rechner und zusätzlich in einer Virtuellen Maschine zu installieren. Technisch ist dies zwar machbar, allerdings handelt man somit rechtlich gegen die EULA (End User License Agreement) und man hat keinen Anspruch auf Support von Microsoft. So ist es z.B. nicht auf legalem Wege möglich, die beiden neuen Virtualisierungstechniken „Pacifica“ aus dem Hause AMD sowie das Intel-Derivat „Vanderpool“ auf diese Weise zu verwenden.

Verstanden wurde dies so: Man darf Vista jeglicher Version in einer VM installieren, solange man dies mit einer zweiten erworbenen Lizenz tut. Dies entspricht laut Thurrott nicht den Tatsachen. Tatsächlich ist es so, dass Vista zwar auf jeder erhältlichen Vista-Version, die auf einer physikalischen Maschine läuft, installiert werden darf, es sich bei dem Vista in der Virtual Machine aber um eine weitere Lizenz der Versionen Business oder Ultimate handeln muss. Die Enterprise-Version ist davon ebenfalls nicht ausgeschlossen, allerdings gibt es hierbei noch eine Ausnahme-Regelung. Da Enterprise sowieso nur als Volumen-Lizenz erhältlich sein wird, ist es erlaubt, ein- und dieselbe Vista-Enterprise-Lizenz einmal auf der physikalischen Umgebung sowie bis zu viermal in einer VM gleichzeitig zu installieren. Bedingung dabei ist allerdings wiederum, dass alle vier VM-Installationen auf demselben Enterprise-basierten PC laufen sowie alle Installationen nur von einem Benutzer verwendet werden dürfen. Aus dem Grunde, dass VMs sowieso nur von Enthusiasten und einigen Unternehmen verwendet werden, hat sich Microsoft zu diesen Vorgaben entschlossen und es nur für diese drei Versionen erlaubt.

Die Vista-Versionen unterscheiden sich laut Bestimmungen auch darin, wieviele Netzwerkgeräte, beispielsweise Netzwerkdrucker oder weitere Rechner im LAN, benutzt werden dürfen. Im Einzelnen heißt das für Vista Home Basic, dass es bis zu fünf Geräten erlaubt ist, auf Datei- und Druckdienste, Internet-Informationsdienste (Internet Information Services, kurz IIS), die Internet-Verbindungsfreigabe (Internet Connection Sharing, kurz ICS) sowie auf Telefonie-Dienste zuzugreifen. Bei Home Premium sind es maximal zehn Geräte. Für die übrigen Vista-Versionen gibt es keine derartige Beschränkung.

Der nächste Punkt betrifft die Weitergabe an Dritte. So heißt es hier im Original:

16. TRANSFER TO A THIRD PARTY.
a. Software Other Than Windows Anytime Upgrade. The first user of the software may make a one time transfer of the software, and this agreement, directly to a third party. The first user must uninstall the software before transferring it separately from the device. The first user may not retain any copies.[...]

Dieser mehrdeutige Abschnitt wurde so interpretiert, dass der Erstbenutzer die Lizenz zwar weiter veräußern darf, der nächste Benutzer dieser gebrauchten Lizenz allerdings nicht mehr. Auch hier hat Paul Thurrott einiges richtig gestellt. Tatsächlich bleibt es bei diesem Punkt beim Alten, so wie man es von Windows XP bereits kennt, der Paragraph wurde nur schärfer deklariert, um Falschauslegungen der EULAs früherer Windows-Versionen zu vermeiden. So war es bei Windows XP die landläufige Meinung, ein Benutzer dürfe seine Lizenz so oft auf eigenen PCs installieren, wie er möchte. Man nahm an, dass die Lizenzen personengebunden seien, tatsächlich sind sie aber an das Gerät gebunden, sprich an den PC. Microsoft möchte mit dieser EULA-Klausel die Lizenz ganz klar an das Gerät gebunden wissen. Dieser Paragraph sagt also aus, dass eine Vista-Installation an den PC und damit dessen Hardware gebunden wird. Möchte der Benutzer nun seine Windows-Lizenz weiter veräußern oder verschenken, muss er zunächst diese Vista-Lizenz deinstallieren. Nun hat der nächste Benutzer, sprich der Käufer oder Beschenkte, die Möglichkeit, einmalig die Lizenz an die neue Hardware zu binden.

Und damit kommen wir auch gleich zum nächsten Punkt, der jeden Grund zu Missverständnissen sowie den wahrscheinlich größten Stein des Anstoßes bot, die Änderungen an der Hardware:

15. REASSIGN TO ANOTHER DEVICE.
a. Software Other than Windows Anytime Upgrade. The first user of the software may reassign the license to another device one time. If you reassign the license, that other device becomes the “licensed device.”[...]

Hieraus könnte man entnehmen, dass bei Erstinstallation, ähnlich wie bei Windows XP, die verwendete Hardware der Lizenz zugewiesen wird. Nun hat der Benutzer die einmalige Möglichkeit eine Änderung an der Hardware vorzunehmen, wonach dann die neue Hardware wieder der Lizenz zugewiesen wird. Damit könnte die Möglichkeit, an der Hardware Änderungen vorzunehmen, erschöpft sein, sodass der Benutzer gezwungen sein könnte, eine neue Vista-Lizenz zu erwerben. Wer sich also jeden Monat eine neue Grafikkarte kauft, hätte bei Windows Vista bei jedem zweiten Male einen Abstecher in die Software-Abteilung machen müssen.

Letzteres ist so nicht ganz korrekt. Nicht umsonst ist dieser Punkt der Klausel zur Weitergabe an Dritte in der EULA vorangestellt, welcher nun auch primär die Änderungen an der Hardware betrifft. Man kennt es bereits von Windows XP: Man nimmt große Änderungen an der Hardware vor und Windows verlangt eine erneute Produkt-Aktivierung. XP arbeitet hierbei nach einem Algorithmus, welche den Grad der Änderung an der Hardware nach bestimmten, internen Werten registriert. Hierbei sind beispielsweise das Mainboard und die Festplatte die Komponenten, die am schwersten wiegen. Baut man nun beispielsweise diese beiden Komponenten gleichzeitig um, wird direkt eine Reaktivierung von Windows fällig. Windows versucht dies zunächst automatisch per Internet, misslingt dies, ist der Benutzer gezwungen, telefonisch eine manuelle Reaktivierung zu erwirken. Neu bei Vista ist hierbei lediglich ein überarbeiteter Algorithmus, welcher etwas entschärft wurde. Im Grunde also eine Erleichterung für den Endanwender.

Wir danken Fabian „Sublogics“ Erdmann für das Einsenden dieser News.