Urheberrechtsabgabe auf PCs vereinbart

Update Parwez Farsan
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PC-Käufer werden sich in Zukunft auf Mehrkosten einstellen müssen. Wie beide Seiten heute in einer Pressemitteilung bekannt gaben, haben sich der Bundesverband Computerhersteller (BCH) und die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ), die VG Wort sowie die VG Bild-Kunst auf eine pauschale Urheberrechtsabgabe für PCs geeinigt.

Gemäß dieser Übereinkunft werden für jeden im Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2010 verkauften PC mit eingebautem Brenner 13,65 Euro und 12,15 Euro pro PC ohne eingebauten Brenner – jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer – an die ZPÜ abgeführt. Zudem werden die Hersteller bzw. Importeure nachträglich Abgaben für PCs zahlen, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Für die Jahre 2002 und 2003 sind dies zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro (zzgl. Umsatzsteuer). Gleichzeitig werden die Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verwertungsgesellschaften von den Herstellern bzw. Importeuren für jeden in diesen Jahren verkauften PC mehr als 18 Euro verlangen, für erledigt erklärt. Für betroffene Unternehmen, die den Verträgen nicht beitreten werden, wollen die Verwertungsgesellschaften Tarife veröffentlichen, die um 25 Prozent über diesen Vergütungssätzen liegen.

Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienen der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet. Die BCH betont, dass der Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung die Weitergabe der Kosten an die Verbraucher sei. Dennoch seien weiterhin eine Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter nötig.

Update

Die Vereinbarung ist wohl deutlich umstrittener, als dies auf den ersten Blick erscheint. Eigentlich war der Branchenverband Bitkom mit den Vertragsverhandlungen mit der ZPÜ beauftragt, bei einer internen Abstimmung sprach sich jedoch keine 2/3-Mehrheit für die nun von der BCH akzeptierten Modalitäten aus. Das Präsidium der Bitkom beabsichtigte entgegen des Abstimmungsergebnisses offensichtlich dennoch eine Unterzeichnung des Vertrages, was nur durch eine einstweilige Verfügung verhindert werden konnte. Die Firmen Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony gründeten daraufhin im Dezember den BCH, um auf eigene Faust eine Einigung mit der ZPÜ zu treffen, ohne auf die kleineren Hersteller Rücksicht nehmen zu müssen.

Gründe für die Ablehnung des Vertrages waren aus Sicht der Gegner gleich mehrere Mängel. Grundsätzlich bemängelt wird, dass einer von der Bitkom in Auftrag gegebenen Studie von TNS Infratest nur ein Bruchteil der Geschäfts- (0,1 Prozent) und Konsumenten-PCs (0,7 Prozent) überhaupt in relevantem Maße zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials genutzt werde und daher die Abgabe generell nicht anfallen sollte. Zudem fehle eine – im Urheberrechtsgesetz vorgesehene – Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Konsumenten-PCs. Weiterhin sei die Abgabe mit einer Höhe von 13,65 Euro viel zu hoch, was unter anderem durch ein Gutachten von Bird & Bird gestützt wird, das angesichts der Nutzungsintensität bei Konsumentenrechnern einen Betrag von maximal einem Euro für angemessen erachtet. Außerdem enthalte der Vertrag Fehler, die eine Anrechnung der mittelbar an die GEMA gezahlten Gebühren für DVD-Brenner nicht erlauben.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Streit innerhalb der Bitkom entwickelt und ob die großen Firmen es schaffen, durch eine Anpassung der Geschäftsordnung der Bitkom oder andere Maßnahmen den Vertrag doch noch allgemein durchzudrücken.