Gesetzentwurf gegen Abo-Fallen im Internet

Benjamin Beckmann
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Das Bundesjustizministerium unter Führung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einen Gesetzentwurf formuliert, in dessen Folge Verbraucher vor Kostenfallen im Internet besser geschützt werden sollen.

Grund für diesen Entwurf ist die Tatsache, dass Verbraucher beim Suchen nach Informationen oder dem Herunterladen von Freeware nicht selten auf versteckt kostenpflichtige Angebote stoßen. Unseriöse Anbieter verstecken Kosten häufig im Kleingedruckten oder verweisen nur unter Links darauf. Bemerken Verbraucher die Kostenpflichtigkeit, ist es in vielen Fällen – vermeintlich – schon zu spät: Der Vertrag scheint abgeschlossen, die plötzlich kostenpflichtige Dienstleistung bereits in Anspruch genommen.

Tatsächlich kommen auf diese Weise auch nach aktuellem Recht aber gar keine Verträge zustande, denn es fehlt die für den Abschluss eines solchen Vertrages notwendige Einigung über den Preis. Der Anbieter hat somit keinen Anspruch auf den Erhalt einer Vergütung (Bezahlung).

Dies hielt jedoch unseriöse Unternehmen in der Vergangenheit nicht davon ab, mittels Drohschreiben von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen die Verbraucher unter Druck zu setzen. Nicht selten würden Verbraucher zahlen, um den angedrohten, erheblich höheren Gebühren der „Rechtsverfolgung“ (Anwalts- und Inkassogebühren) zuvorzukommen, obwohl hierfür keinerlei Verpflichtung besteht, so die Begründung des Gesetzentwurfs.

Dieser Praxis soll nun entgegengewirkt werden: Unternehmer sollen verpflichtet werden, kostenpflichtigen Angeboten einen deutlich gestalteten, hervorgehobenen Hinweis auf den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung beizufügen. Verbraucher sollen die Bestellung erst tätigen können, nachdem sie ihrerseits bestätigt haben, die Preisangabe zur Kenntnis genommen zu haben. Kommen Unternehmer diesen Anforderungen nicht nach, soll der gesamte Vertrag nichtig sein. Auf diese Weise verspricht man sich eine Erleichterung für Verbraucher, sich gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zu wehren. Zudem werde so unseriösen Geschäftsmodellen die Basis entzogen.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung auf eine europaweite Lösung gesetzt. Die Anträge einzelner Bundesländer hinsichtlich der Umsetzung in nationales Recht (also nur in der BRD) wurden bislang abgelehnt. Diese Haltung der Regierung hat sich nun jedoch geändert. Zwar liege in Brüssel bereits ein Antrag aus Berlin vor, wonach die EU-Verbraucherrichtlinie um die Regelung gegen Online-Kostenfallen erweitert werden soll. Diese werde aber nicht vor Ende 2012 verabschiedet werden können, wobei eine Umsetzung in nationales Recht erst im Anschluss beginnen könnte.

Diese Zeitspanne ist Leutheusser-Schnarrenberger jedoch zu lang, weshalb nun eine nationale Regelung favorisiert werde. Hierfür dient der besagte Gesetzentwurf. Da derartige unseriöse Angebote jedoch nicht regional begrenzt sind, werde auf europäischer Ebene weiterhin die Lösung des Problems vorangetrieben.

Wir bedanken uns bei Fabian Kolbe
für das Einsenden dieser Meldung.