Deutsche Bibliothek mit „Lizenz zum Kopieren“

Tobias Huber
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Kopiergeschütze Produkte legal kopieren gibt's nicht? Gibt's ja wohl - und zwar bei der Deutschen Bibliothek, denn diese darf zur Sammlung und Archivierung von Musikaufnahmen, insbesondere für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke ab sofort auch kopiergeschützte Produkte kopieren. Gleiches soll auch für Werke aus Buchverlagen gelten.

Um eine Langzeitarchivierung der von der Nationalbibliothek zu sammelnden Veröffentlichungen zu gewährleisten, müssen Medien in regelmäßigen Abständen an die aktuellen Datenformate, Betriebssysteme und Datenträger angepasst werden. Und genau für solche „Sonderfälle“ sieht das deutsche Urheberrechtsgesetz so genannte Schrankenregelungen vor, nach denen der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu bestimmten Zwecken, wie für wissenschaftliche und kulturelle Nutzung, zulässig ist. Die letzte Novelle des Gesetzes sieht hierfür ausdrücklich die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen Verbänden vor, um diese Nutzungen auch von kopiergeschützten Medien zu ermöglichen.

Laut dem Leiter der Deutschen Bibliothek dürfen nicht nur Bücher, sondern auch durch Rechtemanagement-Systeme geschützte CD-ROMs oder eBooks zur Weitergabe an Berechtigte vervielfältigt werden. Um eventuellen Missbrauch zu vermeiden, wird die Deutsche Bibliothek aber das Interesse von Nutzern zur Anfertigung einer solchen gebührenpflichtigen Vervielfältigung genau überprüfen und die Kopien möglichst mit personalisierten digitalen Wasserzeichen versehen.