Sasser-Programmierer verurteilt

Andreas Frischholz
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Anfang der Woche hat der Prozess gegen den Sasser- und Netsky-Autoren Sven J. begonnen und wurde heute mit dem Urteilsspruch beendet: Der Angeklagte ist zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

In drei Fällen der Computersabotage und in vier Fällen der Datenveränderung wurde der Angeklagte aus Rotenburg für schuldig befunden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, allerdings muss er nicht die Gerichtskosten zahlen, sondern lediglich seine eigenen notwendigen Auslagen begleichen. Des Weiteren wurde ihm eine Bewährungsauflage von 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einem Krankenhaus oder Altenheim auferlegt.

Laut dem Gerichtsurteil habe er mit großer Intensität und erheblicher krimineller Energie gehandelt, weswegen erzieherische Maßnahmen und Zuchtmittel nicht mehr ausreichend gewesen sind. Allerdings attestierte das Gericht ihm jugendtypisches und nicht-kommerzielles Handeln, berücksichtige zu seinen Gunsten seine schwierige soziale Situation und geht davon aus, dass momentan keine Gefahr auf eine Wiederholungstat bestehe. Mit dem Urteil blieb man unter dem Strafmaß, dass die Staatsanwaltschaft gefordert hat. Sie verlangte eine zweijährige Jugendhaftstrafe sowie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit. Auf Rechtsmittel hat die Staatsanwaltschaft und auch die Verteidigung verzichtet, womit das Urteil rechtskräftig ist.

Unterdessen hat Microsoft dem Denunzianten von Sven J. die 250.000 US-Dollar Prämie ausgezahlt. Das Urteil begrüßte der Redmonder Softwarekonzern: „Das Urteil zeigt, dass die Programmierung und Verbreitung von Internet-Viren und -Würmern kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat, durch die erhebliche Schäden entstehen. Wir hoffen, dass davon ein Signal an mögliche Nachahmer ausgeht“, teilte Dorothee Belz, Mitglied der Geschäftsführung von Microsoft Deutschland, mit.