Kostenlose Beglaubigung gegen Softwarepatente

Steffen Weber
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Eine neue Website soll Software-Entwicklern dabei behilflich sein, unabhängig von der Verabschiedung der Softwarepatentrichtlinie durch die EU das Beste aus der Situation zu machen. Unter anderem wird die kostenlose notarielle Beglaubigung von elektronischen Dokumenten zum späteren Beweis der Nichtigkeit eines Patents angeboten.

Die kostenlose notarielle Beglaubigung ermöglicht es jedermann, ob Privatmann, Firma oder Open Source-Projekt, sich die Existenz einer Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt bestätigen zu lassen. Dazu lädt man die Datei auf den Prevalent-Server, der daraufhin mehrere eindeutige, kryptografische Prüfsummen dieser Datei erstellt und diese zusammen mit dem Datum der Einreichung in einer Datenbank speichert. Das Dateiformat spielt keine Rolle, da nur die Hash-Werte gespeichert werden und man somit auch mehrere in ein Archiv gepackte Dateien einreichen kann. Jan Kechel, Initiator des Projekts, lässt sich die neuen Hash-Werte regelmäßig notariell bestätigen, womit indirekt auch die Existenz des Inhalts der Dateien notariell bestätigt ist. Vor Gericht kann man dann zum Beispiel beweisen, dass eine durch ein Patent geschützte Idee bereits vorher existierte und das Patent somit erst gar nicht hätte erteilt werden dürfen.

Des Weiteren sollen die Besucher gemeinsam daran arbeiten, Einspruch gegen erteilte Patente einzulegen. Dabei muss innerhalb von drei Monaten nach Erteilung dem Patentamt eine schriftliche Begründung vorliegen, die Zweifel entweder an der Neuheit der Erfindung oder an der erfinderischen Tätigkeit äußert. Erste Einsprüche wurden bereits an das Patentamt gesendet. Freiwillige sollen dabei behilflich sein, fragwürdige Patente ausfindig zu machen, wobei sie bei der Suche nach solchen Patenten wiederum von der ebenfalls vorhandenen Patentdatenbank unterstützt werden. Von dieser kann man sich beispielsweise ein zufällig ausgewähltes oder bereits von anderen Besuchern als fragwürdig markiertes Patent ausgeben lassen und dieses daraufhin unter Berücksichtigung diverser Aspekte bewerten, so dass eventuell ein Einspruch zustande kommt.