Inhaber von „Netbook“ macht Ansprüche geltend

Simon Knappe
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Netbooks gehörten im Jahr 2008 ohne Frage zu den Rennern mit IT-Markt. Nicht zuletzt der Eee PC aus dem Hause Asus oder das Aspire One von Acer verkauften sich wie geschnitten Brot. Das frohe Treiben der Netbooks könnte jedoch bald ein jähes Ende finden – zumindest wenn es um den Begriff „Netbook“ geht.

Informationen des Mobilportals jkontherun nach werden derzeit im Namen der Firma Psion PLC, die früher mit ihren kleinen Organizern den Markt der Handhelds dominiert hat, von einer auf Patent- und Markenrecht spezialisierten Londoner Anwaltskanzlei mehrere Unterlassungsanweisungen an Webseiten-Betreiber geschickt, die auf eine unrechtmäßige Nutzung des Begriffs „Netbook“ abzielen. Laut dem Schreiben besitzt Psion die „Netbook“-Markenrechte in Europa, Kanada, Singapur, Hongkong und in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Netbook Mahnschreiben
Netbook Mahnschreiben

Auf der Webseite von jkontherun befindet sich ein entsprechendes Schreiben, indem einer der betroffenen Webseiten eine Frist bis März 2009 eingeräumt wird. Bis dahin muss der entsprechende Webseiten-Titel geändert sein. Die Betreiber müssen innerhalb eines Monats bestätigen, den Forderungen fristgerecht nachzukommen. Weitere rechtliche Schritte wurden jedoch nicht angedroht.

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