IPs sollen bei Kinderporno-Sperre geloggt werden

Update Jirko Alex
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In einem neuen Entwurf zur Gesetzesinitiative zur Sperrung kinderpornografischer Internetseiten, der heise online vorliegen soll, werden weitergehende Änderungen genannt, als bisher angenommen. So sollen die Provider die Zugriffe auf gesperrte Seiten loggen und bei Bedarf dem Bundeskriminalamt (BKA) vorlegen können.

Bereits vor diesem sehr deutlichen und datenschutzrechtlich relevanten Eingriff wurde Kritik an dem Vorschalten der Stopp-Seite laut, die bei einem Aufruf einer gesperrten und mutmaßlich Kinderpornografie anbietenden Seite angezeigt werden soll. Die Provider sollen nun eben diese Stopp-Seite selbst hosten und die Nutzerdaten dabei mitloggen. Noch bei dem freiwillig unterschriebenen Vertrag von fünf großen deutschen Providern ohne Gesetzesgrundlage wurde bekannt gegeben, eine Erhebung der IP-Adressen erfolge nicht. Die angestrebte Änderung des Telemediengesetzes geht diesbezüglich also einen Schritt weiter. Auch anonymisierte Statistiken, die die Zahl der Zugriffe auf eine jeweils gesperrte Seite aufzeigen, sollen dem BKA wöchentlich zugespielt werden.

Ebenfalls neu ist, dass mittlerweile nicht mehr nur außereuropäische Webseiten gesperrt werden sollen, wie es noch in einem früheren Arbeitsentwurf der Gesetzesinitiative gefordert wurde. Auch wurde der Kreis der zu sperrenden Internetseiten erweitert. Er umfasst nunmehr nicht nur jene, die Kinderpornografie direkt anbieten, sondern auch solche, die auf entsprechende Seiten verweisen. Streng genommen könnten daher auch Seiten wie Wikileaks gesperrt werden. Die Whistle-Blower-Seite veröffentlichte bereits in der Vergangenheit Sperrlisten einiger Länder, um die Unwirksamkeit der Geheimhaltung vorzuführen. Eine Sperrung würde in diesem Fall aber auch bedeuten, dass Zugriffe auf diese vermeintlich der Verbreitung von Kinderpornografie dienenden Seiten geloggt werden und ein großer Kreis unschuldiger Bürger ins Visier des BKA geraten könnte. Das ist vor allem auch deshalb brisant, weil nicht immer unterstellt werden kann, der Internetnutzer wüsste beim Aufruf eines Links, wohin er geleitet wird.

Der Zweck der DNS-Sperren, deren konkrete technische Umsetzung den Providern überlassen ist, steht dabei immer noch in Frage. Der Gesetzesvorstoß, der bereits heute mit der Änderung des Telemediengesetzes durch das Bundeskabinett abgesegnet werden soll, begründet sich immer noch auf den Statistiken des BKA, die nachweislich jedoch falsch gedeutet werden. So spricht das Bundesfamilienministerium von einer um über 111 Prozent gesteigerten Verbreitung von Kinderpornografie im Jahresvergleich von 2006 und 2007. Tatsächlich gemeint ist jedoch die Besitzverschaffung, in die nur die Menge der eingeleiteten Ermittlungsverfahren eingeht. Die Verbreitung von Kinderpornografie blieb im selben Zeitraum konstant. Mehr noch: Mit einer so umstrittenen wie ausladenden Ermittlungsaktion namens „Operation Himmel“ wurden über 12.000 Verfahren wegen Zugriffs auf Kinderpornografie eröffnet. Ein Großteil dieser Verfahren wurde mittlerweile eingestellt, bisher ist zudem keine Verurteilung im Zuge der Ermittlungen bekannt. In die Statistik fließen diese Zahlen dennoch ein.

Beinahe kurios wirkt deshalb ein Passus der Gesetzesinitiative, der offen belegt, dass es nicht um die Wirksamkeit der Sperren geht. Die Vorschrift sei, so wörtlich, „auf eine Handlungspflicht ausgerichtet [...], nicht auf einen Erfolg“. Dem Bundeskabinett sei dabei bewusst, „dass der Zugang zu kinderpornographischen Inhalten trotz der Sperrmaßnahmen der Anbieter nicht vollständig verhindert werden kann.“ Das ist im Übrigen auch deshalb schon der Fall, weil nur Anbieter, die mehr als 10.000 Kunden aufweisen, von der Änderung des Telemediengesetzes betroffen sein sollen. Ausgenommen sind darüber hinaus auch staatliche Einrichtungen, Behörden, Universitäten, Bibliotheken und Schulen.

Update

Der Entwurf des „Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ kann hier eingesehen werden. In ihm sind konkret die in dieser News erwähnten Änderungen und mehr nachzulesen.