Seit gestern kann eine Petition gegen das Verbot von Gewalt-Computerspielen im Netz mitgezeichnet werden. Die E-Petition zählt heute bereits über 9.000 Unterschriften und setzt es sich zum Ziel, die Debatte über sogenannte „Killerspiele“ in ein weniger polemisch motiviertes Licht zu rücken und das von den Innenministern vorgeschlagene Verbot zu verhindern.
Die Innenminister der 16 Bundesländer sprachen sich Anfang Juni für ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Computerspielen aus, bei denen „ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen“ sei. Sie bezeichneten die bestehenden Kontrollinstanzen in Form der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und – falls deren Kennzeichnung ausbleibt – der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) für unzureichend.
Diesen Ansatz hält der Eröffner der E-Petition, Peter Schleußer, für falsch. Seiner Meinung nach genügten die bestehenden Schutzmechanismen, die zu den härtesten in Europa zählen. Vielmehr müssten die rechtlichen Rahmenbedienungen ausgeschöpft werden, was die Kontrolle der Altersfreigaben einschließt. Erwachsene müssten nicht vor Gewaltspielen geschützt werden, dies käme einer Zensur gleich, die per Grundgesetz verboten ist. Die vollständige Begründung der Petition lautet:
Die Petition endet am 19. August. Finden sich in den ersten drei Wochen über 50.000 Mitzeichner, befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit der Eingabe. Ein wirklicher Einfluss auf die Politik ist aber auch dann nicht zwingend, wie etwa der letzte Versuch einer Online-Petition gezeigt hat, der zehntausende Mitzeichner fand: Die E-Petition gegen das mittlerweile verabschiedete Zugangserschwerungsgesetz, das den Zugang zu Kinderpornografie eindämmen soll, dabei aber andere Dämme einreißt, fand mehr als 134.000 Mitzeichner und war damit die erfolgreichste ihrer Art. Der Petitionsausschuss befasste sich jedoch nicht einmal vor der das Gesetz betreffenden Bundestagsdebatte mit der Petition, weshalb die eigentliche Intention der Eingabe verfehlt wurde. Sie erhielt allerdings breite mediale Resonanz und bewirkte vielleicht auf diese Weise einen politischen Einfluss, der noch nicht zu messen ist.
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19. Mär 2010 Nicht nur in Deutschland wird immer wieder über ein Verbot sogenannter Killerspiele diskutiert. Zwei Entwürfe, die dieses Ziel auf unterschiedlichen Wegen verfolgen, haben in dieser Woche in der Schweiz eine neue Hürde genommen und müssen jetzt in Gesetzestexte gegossen werden. Beschlossen ist damit aber noch nicht viel. Weiter...