Internetsperren für „Killerspiele“ gefordert

Andreas Frischholz
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Es waren noch keine 24 Stunden seit der Verabschiedung des stark umstrittenen, sogenannten Zugangserschwerungsgesetz zum Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet vergangen, als Forderungen nach Ausweitungen der Sperren erneut artikuliert wurden.

Thomas Strobl, Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär in Baden-Württemberg, wiederholte jene Äußerung, die er bereits vor gut einer Woche auf seiner Profilseite von abgeordnetenwatch.de verlautbart hatte. Demnach müsse eine Ausweitung der Sperren auf „Killerspiele“ ernsthaft geprüft werden, weil seiner Ansicht nach die „virtuelle Brutalisierung bei vielen jugendlichen Gewalttätern und Amokläufern den Beginn der realen Brutalisierung“ markiere. Dem Kölner Anzeiger teilte er mit, man könne „nach Winnenden nicht zur Tagesordnung“ übergehen. Sofern es einen Nachweis für die negative Auswirkung von „Killerspielen“ auf das Verhalten von Jugendlichen gibt, dann „kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein“.

Zwar handelt es sich bei dieser Wortmeldung lediglich um die Meinung eines einzelnen Abgeordneten und nicht die Linie der ganzen Partei, dennoch dürfte sie die Befürchtung der Sperrlistengegner bestätigen. Noch während der Debatte hatte die Koalition versucht, die Gesetzgegner zu beruhigen, indem man betonte, dass es sich um ein Spezialgesetz mit hohen Hürden bezüglich einer Ausweitung handelt, das zusätzlich zeitlich befristet ist.

Max Stadler (FDP) warnte allerdings bereits im Bundestag, dass Eingriffe in Freiheitsrechte in den letzten Jahren noch immer gegen alle Beteuerungen ausgeweitet worden sind. Ebenso musste Martin Dörmann, medienpolitischer Sprecher der SPD, eingestehen, dass man keine Sicherheit darüber geben kann, inwiefern das Gesetz von künftigen Regierungen abgeändert werden wird.