Der Rechtsbeistand des kürzlich verstorbenen schülerVZ-„Hackers“ Mathias L., Ulrich Dost, hat im Laufe dieser Woche Strafanzeigen gegen einige Angestellte der VZnet Netzwerke gestellt. Dies gab der Rechtsanwalt heute in einer Presseerklärung bekannt.
Nach seiner Auffassung haben sich vier schülerVZ-Mitarbeiter der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB strafbar gemacht. Außerdem wirft Dost dem Technik-Chef der VZ-Gruppe, welcher mit Mathias L. via Chat in Kontakt getreten war, eine uneidlichen Falschaussage vor, strafbar gemäß § 153 StGB.
Über den Verlauf dieser Unterhaltung äußerte sich dieser wie folgt:
Am Wahrheitsgehalt des letzten Satzes hat Dost erhebliche Zweifel. Anhand der bereits im Nachrichtenmagazin Der Spiegel veröffentlichten Chatprotokolle ergab sich ein anderes Bild vom Verlauf des virtuellen Gesprächs. So sollen unter anderem die Sätze „und wenn ich jemand dafür bezahle, möchte ich, dass das nicht public wird“ und „wenn wir das [gemeint ist die Löschung der Daten, Anm. d. Red.] schaffen, darf uns das auch was kosten“ gefallen sein. Angenommen, die Chatprotokolle sind echt, wäre dies mindestens ein Indiz dafür, dass seitens des schülerVZ auch über sogenanntes „Schweigegeld“ nachgedacht wurde.
Die Anzeigen gegen die anderen VZ-Angestellten haben ihren Anlass in deren Äußerungen gegenüber der Polizei, nach denen der Student aus Erlangen des Ausspähens von Daten bezichtigt wurde. Da es sich aber nach Meinung des Berliner Rechtsanwalts ausschließlich um öffentlich zugängliche Daten handelt, seien die Voraussetzungen – unter anderem die Überwindung von Zugangssicherungen – dafür nicht gegeben. Außerdem habe sich die Unternehmensleitung in einer Botschaft an die Community selbst ähnlich geäußert:
Die VZnet–Netzwerke haben sich in ihrem Blog nur sporadisch dazu geäußert. Die Strafanzeigen liegen dort noch nicht vor und man habe bisher nur aus der Presse von den Strafanzeigen erfahren, man werde die Angelegenheit in den nächsten Tagen prüfen.