Bundesnetzagentur: Telekom-Konkurrenz kritisiert neuen Vectoring-Beschluss

Andreas Frischholz
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Bundesnetzagentur: Telekom-Konkurrenz kritisiert neuen Vectoring-Beschluss
Bild: Deutsche Telekom

Nachdem der alte Vectoring-Beschluss zu den Akten gelegt wurde, hatte die Bundesnetzagentur in dieser Woche einen neuen Entwurf vorgelegt. Die Konkurrenten der Deutschen Telekom sind allerdings auch mit diesem Beschluss nicht zufrieden. Es handele sich nur um kosmetische Änderungen, lautet der Vorwurf.

Wettbewerber kritisierten alten Beschluss

Im Kern geht es dabei immer noch um die Frage, wie viele Hauptverteiler nun die Wettbewerber ausbauen können. Der ursprüngliche Plan lautete: Die Telekom wollte den Nahbereich um die knapp 8.000 Hauptverteiler in Deutschlad exklusiv mit Vectoring-Technologie ausbauen. Im Gegenzug war der Konzern bereit, eine Investitionszusage abzugeben. Seitdem die Pläne im Jahr 2014 bekannt wurden, protestieren allerdings die Festnetz-Konkurrenten der Telekom. Diese befürchten eine Re-Monopolisierung auf dem Breitbandmarkt.

Als der finale Beschluss über den Vectoring-Antrag der Telekom im November erfolgte, hatte die Bundesnetzagentur auch den Wettbewerbern die Möglichkeit eingeräumt, unter bestimmten Bedingungen die Nahbereiche um die Hauptverteiler auszubauen. So mussten diese in einem Nahbereich bereits 50 Prozent der Kabelverzweiger und insgesamt mehr als die Telekom erschlossen haben. Diese Ausnahmeregelungen gingen aber nicht nur den Wettbewerbern nicht weit genug, auch die EU-Kommission kritisierte den Beschluss und leitete eine intensive Untersuchung ein.

Ausnahmen reichen nicht

Mit dem neuen Entwurf soll die Hürde nun auf 40 Prozent fallen, was die alternativen Provider-Verbände Breko, Buglas und VATM in einer gemeinsamen Stellungnahme „isoliert betrachtet“ als „eine geringe Verbesserung“ bewerten. „Allerdings muss ein ausbauwilliger Wettbewerber nun auch mindestens 33 Prozent mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Telekom, was die Schwelle in vielen Fällen weit über 40 und auch mehr als 50 Prozent heben dürfte“, so die drei Geschäftsführer der Verbände.

Ebenso wenig verhindere der neue Entwurf, dass Vectoring in Gebieten eingesetzt wird, in denen bereits Glasfaseranschlüsse (FTTH/B) und moderne Kabelanschlüsse (HFC) verfügbar sind. Vielmehr werde die Telekom sogar verpflichtet, in den Nahbereichen die „vorhandenen, leistungsfähigeren Netze mit Vectoring zu überbauen“. Das gefährde langfristig den Glasfaserausbau, weil es auf diese Weise erschwert wird, die Kosten für den – im Vergleich zu Vectoring – teuren Ausbau zu finanzieren.

Wettbewerber fordern erneutes Verfahren

Daher wird nun erneut kritisiert, dass die Ausbau- und Investitionsangebote der Wettbewerber nicht berücksichtigt werden – obwohl Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann das in der letzten Woche noch verkündet hatte. Die Ausbaumöglichkeiten für die Wettbewerber würden in der Praxis „allenfalls geringfügig“ verbessert werden. Daher lautet die Forderung: Die EU-Kommission sollte auch den neuen Beschluss nicht durchwinken, sondern ein weiteres Phase-II-Verfahren mit intensiver Prüfung einleiten.

Homann zeigte sich in der letzten Woche allerdings zuversichtlich, dass es nun schnell geht. „Ich gehe davon aus, dass wir die Bedenken der Kommission ausgeräumt haben“, so der Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Telekom selbst äußert sich angesichts des neuen Beschlusses zurückhaltend. Die Wettbewerber hätten nun die Gelegenheit, mehr Nahbereiche exklusiv auszubauen und die Infrastruktur des Bonner Konzerns zu nutzen, erklärte ein Sprecher des Unternehmens laut einem Bericht von Spiegel Online.