Win7 lizensiert für USA/Canada in Deutschland nutzbar ?

#.kFk

Fleet Admiral
Registriert
Okt. 2008
Beiträge
11.532
Hi,

ich habe 2 Windows 7 Professional Versionen bekommen. Würde diese gern verkaufen bin mir allerdings nicht sicher ob die hier funktionieren. Klar könnte ich es selbst probieren aber dann sind sie halt nicht mehr eingeschweißt ;)

Auf der Verpackung steht "licensed for use in usa/canada". Hatte vielleicht jemand schonmal so eine Version und weiß, ob diese dennoch auch in Deutschland verwendbar ist ?

grüße
 
Funktionieren tun sie nur darfst du sie hier nicht verkaufen.
 
nein, er darf sie nicht verkaufen. er hat sie ja in usa/canada erstanden oder sie wurden da erstanden. daher gilt auch dieses recht.
 
nein, er darf sie nicht verkaufen. er hat sie ja in usa/canada erstanden oder sie wurden da erstanden. daher gilt auch dieses recht.

Genau - und wenn ich mir in den USA eine Maschinenpistole kaufe, weil die dort ja auf den Bäumen wachsen und jeder Depp eine bekommt (vielleicht übertrieben), dann darf ich die natürlich auch nach Deutschland mitnehmen und hier frei rumtragen und damit rumballern - denn deiner Aussage nach gilt ja dortiges Recht.

Sorry mam97, ich hab noch nie so einen Schwachsinn gelesen :freak:

=> Wenn deine Windows 7-Softwarepakete legal gekauft wurden, darfst du die hier natürlich weiterverkaufen.
 
einige Hersteller berufen dabei auf ein Urteil eines US-Gericht, in dem ein Software-Hersteller den Weiterverkauf verbieten kann in der Lizenzvereinbarung.

http://www.heise.de/newsticker/meld...verkauf-von-gebrauchter-Software-1077626.html

In wie weit dies mit dem BGH Urteil zur Weitergabe von sog. Software-Bundles und deren Bindung an die Hardware etwas zu tun hat, entzieht sich mir jetzt.

Das Ganze hat schon mit der Preispolitik der Unternehmen zu tun. Grundsätzlich gilt in DE nur deutsches bzw. EU Recht.

Tatsächlich ist es allerdings so, dass man keinerlei Ansprüche mit einer solchen Lizenz in DE habe. Sollte der Key also mal gesperrt werden, hat man keine Möglichkeit den Key wieder legal freizuschalten.

So ist der Verkauf hier eine Grauzone.
 
QuantenWalli schrieb:
Genau - und wenn ich mir in den USA eine Maschinenpistole kaufe, weil die dort ja auf den Bäumen wachsen und jeder Depp eine bekommt (vielleicht übertrieben), dann darf ich die natürlich auch nach Deutschland mitnehmen und hier frei rumtragen und damit rumballern - denn deiner Aussage nach gilt ja dortiges Recht.

Sorry mam97, ich hab noch nie so einen Schwachsinn gelesen :freak:

=> Wenn deine Windows 7-Softwarepakete legal gekauft wurden, darfst du die hier natürlich weiterverkaufen.

auch wenn s schon n bisschen her ist.. deine aussage ist falsch. wenn du beim kauf der waffe einen zettel unterschrieben hättest das dir einen export aus der usa verbietet (was bei einer lizenz der fall ist), machst du dich durch den export einem lizenzbruch schuldig. und das unabhängig davon, ob du die waffe in dem land in das du diese importierst nach diesem recht legal weiterverkaufen darfst.

anderst ist es jedoch, wenn du diese lizenz von einem deutschen internetzugang über einen usa-webshop kaufst. dort gilt dann bei dir als endverbraucher geltende gesetzt. wenn du aber das ganze von einer amerikanischen ip her machst, gilt das amerikanische recht.

eventuell solltest du, bevor du andere so angehst, dich auch darüber informieren. ich gebe ja zu, meine antwort war nicht ganz so ausführlich und lässt raum für spekulationen. aber deine antwort ist frech und falsch.

gruss

mam97

ps: http://de.wikipedia.org/wiki/Internationales_Privatrecht_(Deutschland)

edit: hab leider gerade den artikel im DE recht nicht gefunden (hab mich länger nicht mehr mit "eurem" (me = schweizer) recht auseinandergesetzt), in der CH wäre das im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht im Art. 120 IPRG geregelt. und ja, in DE gibt es das ensprechende gegenbild.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben