Haus unerlaubt zur Werbung verwendet, was kann man da verlangen?

Dope4you

Commander
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Hallo mal ne Frage der ungewöhnlichen Art:

Bin Heute mal durch ein Neubaugebiet in einer benachbarten Stadt gefahren und mußte mit erstaunen feststellen, daß ein Bauunternehmer auf seinen Werbetafeln MEIN Haus verwendet. Ich hab extra 2 Mal geschaut--er wirbt damit für "Toscana-Häuser" und hat ein Foto von meinem Haus auf das Plakat gedruckt.

Der kann ja nicht einfach das Foto verwenden ohne meine Zustimmung, oder?
Was kann man da verlangen? Ich meine ne kleine Entschädigung dürfte da ja drin sein, oder? (Denke da an 549 Euro, das kostet die 7800 GTX :D )

Hat jemand schon mal einen Fall gehabt, wo einem sein Eigentum zu Werbezwecke mißbraucht wurde?

Wenn jemand einen Tip hätte wie man da vorgehen kann würde ich das sehr begrüßen.



Dope4you
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, hab gerade auf der Seite vom Unternehmen geschaut, da ist keine Werbung vorhanden. Ich bräuchte irgendwie was mit "Persönlichkeitsrecht" aber halt für Gebäude bzw Eigentum.
 
Da eventuelle Forderungen gegenüber dem Unternehmen sowieso nur über den juristischen Weg Erfolg erzielen würden, mußt du so oder so einen Anwalt beauftragen. Als Hobbyjurist(:D) würde ich aber nur insofern einen Ansatz erkennen, als wenn denn deine Adresse in Form von Namen und Nummer zu erkennen sind. Dann könntest du eine Unkenntlichmachung fordern. Das Haus an sich ist aber wohl öffentlich sichtbar und somit kaum mit exklusiven Bildrechten verbunden...
 
Denke schon.
Immerhin ist es dein Eigentum, auch wenns frei rumsteht braucht er normal deine Einverständnis.
Aber wie schon gesagt würd ich einfach mal beim Anwalt vorbeischauen.
Oder bei der Polizei, weil die dir eventuell Fragen beantworten können ohne dass du ihnen gleich Geld in den Rachen stopfen musst.
 
Natürlich darf der Unternehmer *dieses* Haus nicht ungefragt für seine Werbezwecke verwenden - schließlich beabsichtigt er ja, mit der Werbung Geld zu verdienen ==> kommerziell.
Also, für's Erste ein Anruf bei der Firma und auf die Sachlage hinweisen, ansonsten eben Anwalt
 
wie alt ist denn dein haus?
bist/warst du bauherr oder hast du es fertig gekauft?

ich kann mir folgendes vorstellen:

a) du warst bauherr und architekt hat ohne dein wissen die erlaubnis "verkauft". folge: architekt ggf. sogar mit anzeige drohen. das könnte ein betrug zu deinen lasten sein, falls er dir das nicht angezeigt hat. [vorher unterlagen nochmal genau durchschauen!]

b) du hast das haus gekauft [von wem auch immer]. in dem fall hättest du aufgeklärt werden müssen, dass diese "belastung" besteht. [widerum unterlagen durchsehen!] evtl. hast du daher einen geringen "mangel" und kannst einen teil der kaufsumme zurückverlangen bzw. einen kleinen ausgleich vom verkäufer verlangen. [wenn der verkäufer dir das vorsätzlich verschwiegen hat - was kaum beweisbar wäre - könnte ebenfalls ein betrug zu deinen lasten vorliegen - ggf. widerum anzeige.]

c) der bauunternehmer hat gar keine erlaubnis. folge: richtig fette entschädigung verlangen. schließlich hätte ihn das "legal" auch einiges gekostet. ggf. anzeige? wüsste allerdings nicht wg. welches deliktes. ob man sowas schon als "diebstahl" bezeichnen könnte? bzw. sachbeschädigung? k.A. [notfalls mit Anwalt klären.]

- alles natürlich ohne gewähr ;) - notfalls alles noch mal mit'nem anwalt klären - falls es dir das wert ist!

greetz. gogoland2002

/EDIT
fkneyer schrieb:
Natürlich darf der Unternehmer *dieses* Haus nicht ungefragt für seine Werbezwecke verwenden - schließlich beabsichtigt er ja, mit der Werbung Geld zu verdienen ==> kommerziell.
eben! (naja - durch den werbeeffekt, wenn man's genau nimmt ;) ) daher ggf. auch eine anzeige notwendig und denkbar.

fkneyer schrieb:
Also, für's Erste ein Anruf bei der Firma und auf die Sachlage hinweisen, ansonsten eben Anwalt
zu dem vorgehen würde ich auch als erstes raten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht in 100 Jahren bekommst du auch nur einen Cent. Eine Anzeige zu erstatten wäre absolut sinnlos.

Das Urheberrecht für das Foto besitzt der Fotograph. ;) Was schlussendlich abgelichtet wurde, ist relativ egal. (Ausnahmen sind Illegales und die Privatsphäre verletzende Motive. Obwohl bei letzteren wieder unterschieden wird)

Du kannst bei der Firma anrufen und höflich nach einer ganz ganz ganz kleinen "Spende" fragen.

Da du in jedem Fall die Anwaltskosten tragen musst, würde sich die Sache gerichtlich zu regeln nicht auszahlen.


/edit
Meine Eltern wurden auch gefragt, ob sie etwas dagegen hätten, wenn sie unsere Küche unter Umständen in einem Katalog wiederfinden.
In der Regel hat man nichts dagegen und fühlt sich sogar geehrt. ;)

Es gehört nur zum Anstand eines Jeden, vorher den Eigentümer zu fragen. Macht man ein Foto ohne zu fragen, ist es unhöflich und nicht mehr.


EDIT: Sorry für Doppelpost.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost)
gogoland2002 schrieb:
wie alt ist denn dein haus?
bist/warst du bauherr oder hast du es fertig gekauft?


a) du warst bauherr und architekt hat ohne dein wissen die erlaubnis "verkauft". folge: architekt ggf. sogar mit anzeige drohen. das könnte ein betrug zu deinen lasten sein, falls er dir das nicht angezeigt hat. [vorher unterlagen nochmal genau durchschauen!]

b) du hast das haus gekauft [von wem auch immer]. in dem fall hättest du aufgeklärt werden müssen, dass diese "belastung" besteht. [widerum unterlagen durchsehen!] evtl. hast du daher einen geringen "mangel" und kannst einen teil der kaufsumme zurückverlangen bzw. einen kleinen ausgleich vom verkäufer verlangen. [wenn der verkäufer dir das vorsätzlich verschwiegen hat - was kaum beweisbar wäre - könnte ebenfalls ein betrug zu deinen lasten vorliegen - ggf. widerum anzeige.]

c) der bauunternehmer hat gar keine erlaubnis. folge: richtig fette entschädigung verlangen. schließlich hätte ihn das "legal" auch einiges gekostet. ggf. anzeige? wüsste allerdings nicht wg. welches deliktes. ob man sowas schon als "diebstahl" bezeichnen könnte? bzw. sachbeschädigung? k.A. [notfalls mit Anwalt klären.]

-.

Also das Haus ist 3 Jahre alt, ICH bin Bauherr gewesen und habe nur einen Achitekten beaufragt. Der Unternehmer der das Bild ausstellt ist Bauträger und Achitekt--kann mir also nicht vorstellen das mein ehemaliger Architekt einem Konkurenten das Bild überläßt.

Also Anzeige sehe ich jetzt auch nicht als Sinnvoll an, aber das er meine Persönlickeitsrechte verletzt hat steht ausser frage. Auch wenn das Haus frei zugänglich ist (Von der Straße einblickbar) kann er ja nicht Bilder meines Hauses zu Werbezwecken mißbrauchen.

Anwalt ist kein Problem- Rechtsschutz sei DANK :D

Will zwar nicht schon wieder klagen, hab vor kurzem erst die Stadt am Hacken gehabt weil die die Persönlichkeitsrechte meines Kindes verletzt haben........tja scheinbar passiert mir das öfters :freak:

Ich sehe die Sache so, der Unternehmer hat mit meinem Haus geworben-wenn ich Ihm untersage das zu tun muß er ein neues Schild machen, ergo hat er Kosten. Wenn ich jetzt anbiete gegen eine kleine Entschädigung das Bild weiter zu verwenden, dann müßte das ja klappen, oder?

Die Frage ist, was kostet so eine Bautafel mit Bild 3x3m würd ich mal tippen.


Sherman123 schrieb:
Meine Eltern wurden auch gefragt, ob sie etwas dagegen hätten, wenn sie unsere Küche unter Umständen in einem Katalog wiederfinden.
In der Regel hat man nichts dagegen und fühlt sich sogar geehrt. ;)

Es gehört nur zum Anstand eines Jeden, vorher den Eigentümer zu fragen. Macht man ein Foto ohne zu fragen, ist es unhöflich und nicht mehr.


EDIT: Sorry für Doppelpost.

So einfach ist es jetzt aber auch wieder nicht, jeder Mensch besitzt die Rechte an seinem Eigentum. Da kann man nicht einfach Fotos davon veröffentlichen. Wenn ich ein Foto von deinem Haus ins Internet stelle kannst du ja auch auf Unterlassung klagen weil du einer veröffentlichung nicht zugestimmt hast. Etwas anderes sind Luftaufnahmen, soweit hab ich jetzt schon was gefunden-Luftaufnahmen gelten nicht als Verletzung der Persönlichkeitsrechte weil es immer einen größeren landschaftlichen Ausschnitt zeigt. Warum denkst du das die deine Eltern gefragt haben, aus Höfflichkeit? Die wollten sich absichern das sie nicht den Katalog dannach umändern müssen.

Ich find es ja auch toll das meine bescheidene Hütte zur Werbung verwendet wird :) . aber BITTE nur mit meiner Zustimmung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du nervig sein willst - wirklich nur nervig und kein bisschen mehr - dann bitte ihn ein anderes Motiv zu wählen. Gegen eine kleine "Spende" darf er es hängen lassen.

Wenn er sich weigert, verlierst du zumindest nichts. ;)
 
Ich will auf garkeinen Fall einen Rechtsanwalt einschalten, das ist die Sache nicht wert. Aber mir stinkt es einfach das er nicht gefragt hat. Ist doch kein Aufwand, wenn er schon vor dem Haus steht und das Foto macht, kann er doch vorher klingeln und fragen ob ich was dagegen hab. Hätte er noch ne Schachtel Pralinen für meine Frau dabei gehabt, dann hät ich doch eh JA gesagt.

Jetzt bin ich tatsächlich etwas nervig :) und ein bisschen was soll er schon springen lassen. Daher würde interessant sein was so eine Tafel kostet, 50% davon würde ja dann ein fairer Preis sein.
 
Nach dem ganze Thread würd mich jetzt brennend Interessieren wie dein Haus aussieht? :freak:

Foto? :D
 
Eraz, bring in jetzt nicht in rechtliche Schwierigkeiten. :lol:


Warum denkst du das die deine Eltern gefragt haben, aus Höfflichkeit? Die wollten sich absichern das sie nicht den Katalog dannach umändern müssen.
Weil er anders nicht ins Haus gekommen wäre. :D Außerdem war der Herr sehr höflich.
 
Dope4you schrieb:
Also das Haus ist 3 Jahre alt, ICH bin Bauherr gewesen und habe nur einen Achitekten beaufragt. Der Unternehmer der das Bild ausstellt ist Bauträger und Achitekt--kann mir also nicht vorstellen das mein ehemaliger Architekt einem Konkurenten das Bild überläßt.
Gerade daher wäre es interessant zu wissen, ob derjenige eine (schriftliche) Genehmigung von irgendjemandem hat. Ist dies der Fall, und die stammt nicht von Dir, so hat sich mit großer Wahrscheinlichkeit jemand strafbar gemacht - ob das Dir gegenüber der Fall ist, sei mal dahingestellt. In jedem Fall würde ich dann über eine Anzeige nachdenken!

Kann ja auch sein, dass der Typ behauptet, eine von Dir unterschriebene Erlaubnis zu haben... ggf. Urkundenfälschung? ...whatever... Du wirst schon sehen... kann ja vieles sein.

Dope4you schrieb:
Also Anzeige sehe ich jetzt auch nicht als Sinnvoll an, aber das er meine Persönlickeitsrechte verletzt hat steht ausser frage.
ich auch nicht, es sei denn, o.erwähntes ist der fall. - für mich steht das mit den persönlichkeitsrechten schon sehr in frage! die betreffen nämlich - wie der name schon sagt - zunächst mal deine *persönlichkeit* und nicht dein haus! das, denke ich, wäre schonmal äußerst strittig.

falls du ein bgb zur hand hast, schau dir mal §823 i.v.m. §1004 Abs.1 BGB an. ich denke, hier sollte eine "andere weise" i.s.d. §1004 vorliegen. darauf könntest du ihn aufmerksam machen, und ihm ggf. mit unterlassungsklage drohen. daraus widerum könntest du dann ggf. mit anwalt nen schadensersatz realisieren... [was dann aber wieder ne andere story wäre].

Dope4you schrieb:
Anwalt ist kein Problem- Rechtsschutz sei DANK :D
Will zwar nicht schon wieder klagen, hab vor kurzem erst die Stadt am Hacken gehabt weil die die Persönlichkeitsrechte meines Kindes verletzt haben........tja scheinbar passiert mir das öfters :freak:
Gerade deshalb solltest du es tunlichst vermeiden, deine rs-vers. in anspruch zu nehmen!

momentan setzen [nicht nur, aber leide gerade] rechtsschutzversicherungen ihre kunden in deutschland rigoros auf die straße, sobald sie kosten verursacht haben! und da die alle eine einheitliche datenbank führen, wirst du - sobald du einmal entlassen wurdest - auf lebenszeit in keine andere mehr reinkommen! [ist ja schließlich keine pflichtversicherung!]

ich empfehle *dringend* darüber nachzudenken, deine bisherige rsv lieber rechtzeitig zu kündigen. so kannst du dann wenigstens noch problemlos in eine neue "einsteigen" !


Dope4you schrieb:
Ich sehe die Sache so, der Unternehmer hat mit meinem Haus geworben-wenn ich Ihm untersage das zu tun muß er ein neues Schild machen, ergo hat er Kosten. Wenn ich jetzt anbiete gegen eine kleine Entschädigung das Bild weiter zu verwenden, dann müßte das ja klappen, oder?
wenn der typ mitdenkt, dann schon! bedenke, dass du vielleicht nicht *zu* dick auftragen solltest. denn der weiß auch, dass du ihn nur mit anwalt und prozeß zum abbau zwingen kannst! andererseits kannst du ihn natürlich an eine - dann u.U. auch fällig werdende - schadensersatzzahlung "erinnern"
Ganz abgesehen davon, hätte er ja auch anwaltskosten....

[-eraz- schrieb:
]Nach dem ganze Thread würd mich jetzt brennend Interessieren wie dein Haus aussieht? Foto?
daran wäre ich dann auch *sehr* interessiert...!

[...brauch noch'n gutes motiv für meine gartenlauben-werbung ;)]

greetz, gogoland2002
 
Zuletzt bearbeitet:
Na solange meine Frau nichts davon erfährt kann ich ja ein paar Fotos machen :)

Sogar noch ganz schnell raus gelaufen um den schönen Tag drauf zu bringen.
 

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Ein schriftlicher Vertrag ist einem mündlichem NICHT unterzuordnen. Beide Verträge sind gleichberechtigt.

Wenn du zum Bäcker gehst und eine Semmel bestellst, dann hast du einen Vertrag abgeschlossen. Allerdings wird niemand einen schriftlichen Vertrag wegen soetwas ansetzen. Ebenso wäre es lächerlich wegen einem Foto einen schriftlichen Vertrag anzusetzen.

Was bringt ihm eine Unterlassungserklärung? Sicherlich keinen müden Cent. :rolleyes:


Was dieser Bauherr gemacht hat ist nicht verboten, wohl aber sehr unhöflich. Als Entschuldigung für die Unhöflichkeit - schließlich profitiert ein Bauunternehmen von der Mundpropaganda am meisten - könnte ich mir eine kleine "Abfindung", "Spende" oder wie auch immer vorstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wirklich sehr schönes Haus! :daumen: *neidischbin* :D

@OT: Ich glaub auch das dir das nicht viel bringt ihn vielleicht sogar vor Gericht zu Zerren. Ein einfaches Persönliches Gespräch würde die ganze Sache sicher klären. Reich wirst du sowieso nicht davon. Und ne nvidia 7800 geht sich sicher auch nicht aus.
 
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