Verkauf von Software aus MSDNAA

Hast du dir die Lizensbedingungen einmal durchgelesen, bevor du sie unterzeichnet hast? Du darfst deine Lizenzen natürlich nicht verkaufen oder für etwas anderes als für die Ausbildung nutzen!
 
Auch wenn der Vergleicih etwas hinkt: Darf ich einen Leihwagen verkaufen?
 
Der Vergleich ist an sich super.....ich denke das wäre geklärt !

Ich hätte noch ne Frage.....MSDNAA ist nur Download von Software oder ?!?
 
Download von verschiedenen OS und Software Versionen mit Lizenz Key... Office ist nicht dabei.
 
Hm ist das wirklich nur Leihgabe? SOweit ich das verstnaden habe, darf ich die Software auch nach dem Studium noch benutzen. Nur ist die Lizenz auf meine Person festgeschrieben.


Man kann teilweise die Datenträger auch bestellen. Kostet halt Porto. Gibt verschiedene Software und Windows XP, Vista und Server
 
Wie du selbst geschrieben hast, ist die Lizens auf dich festgeschrieben.
Sprich sie ist nur gültig, wenn du Persönlich sie auch nutzt, wenn jemand anderes sie nutzen würde, wäre es (so würde ich es sagen) illegale software, da die lizens nur für dich und niemand anderes ist.
So hab ich das iwann mal da rausgelesen.
Die Lizens ist für dich natürlich immernoch gültig nach abschluss des Studiums/der Ausbildung.

MFG Chris
 
Ich dachte, zum Studieren muss man gewisse Grundlagen mitbringen. Wie lesen von Lizenzbestimmungen etwa.

Die Frage ist so absurd, dass ich mir ernsthaft überlege, ob das ein Scherz ist.
 
Jace, gerade weil es keine Leihgabe ist, war das Beispiel ja nicht ganz treffend... lustig finde ich aber, dass du die Antwort doch selbst gibst "Nur ist die Lizenz auf meine Person festgeschrieben.".

Edit: Was und in welchem Umfang die MSDNAA-Software bereitgestellt wird hängt im Übrigen von der Fakultät ab.
 
Das ist doch völlig absurd.
Im Nachhinein kann jeder behaupten, dass er sich immer die Lizenzbedingungen bei Installation bzw Download von Software durchliest. Glaubwürdig ist das bestimmt nicht und mit meinen Qualifikationen für ein Studium hat das ganze eh nix zu tun.

Die Lizenzbedingungen habe ich mir jedenfalls nicht durchgelesen und die Frage ist mir nachher erst eingefallen. Wenn man die Software zweimal runterladen könnte, wäre es einfach gewesen sie nochmal anzugucken, aber dem ist nicht so und in den FAQs steht nur so nen Mist über das Verbot der kommerziellen Benutzung und dass man es auf zwei Pcs installieren darf.
 
Nicht erlaubt. Volumenlizenzen (dazu gehören MSDNAA) dürfen NIE weitergegeben oder verkauft werden. MSDNAA Lizenzen gehören auch niemals dir sondern der Gesellschaft/Körperschaft, die sie dir zur Verfügung stellt (Uni, etc ..) und sind Unternehmensgebunden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sorry dass ich hier so einen uralten Thread aus der Versenkung hole, aber kam gerade durch Google hierher und hab auch mal eine Frage zu den Lizenzen.

Im Lizenzvertrag steh drin, dass die mit den Programmen (also Visual Studio) entwickelte Software nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden darf.

Aber was mich da dann doch interessieren würde:

Ich habe eine Registrierkasse selber gebaut und natürlich auch das Programm geschrieben... Kann ich diese nun vermieten mit dem Programm?

Klar wenn ich für das Programm Geld verlange ist es kommerzielle Nutzung, aber ist es das dann auch, wenn ich nur für die Hardware Geld verlange und die Software "Freeware" ist?
 
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