Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrlässige Körperverletzung KFZ Hilfe !
Nacho_Man
12.07.2008, 14:15
Hi Leute ,
ich hoffe das ist das richtige Unter-Forum ...
folgendes ist mir am Mittwoch passiert :
Ich fuhr stadteinwärts , vor mir eine A-Klasse mit 55 Kmh , ich war nicht zu schnell und unterschritt auch den Mindestabstand nicht .
Er fuhr geradeaus in eine Kreuzung ein und blinkte auch nicht . Dann lenkte er allerdings scharf nach rechts in eine Seitenstraße und übersah einen Radfahrer von hinten .
Er legte also eine Vollbremsung hin und ich auch , bin ihm aber leider mit 10 KMh ( eher noch weniger ) hinten reingefahren da ich wegen eines entgegenkommenden Fahrzeugs nicht ausweichen konnte .
Er hatte nicht geblinkt , dafür gibt es aber leider keine Zeugen , der Fahrradfahrer und der entgegenkommende sind einfach weitergefahren :(
Nun sind wir erst mal an den Straßenrand gefahren und haben die Polizei gerufen da er einen Firemwagen hatte . Die "Bullen " kamen schnell vorbei und drückten mir ohne nach dem Hergang zu fragen eine Ordnungswidrigkeit von 35 Euro auf .
Soweit so gut bzw. so schlecht , heute kam aber ein Brief von der Polizeiinspektion wegen einer fahrlässigen Körperverletzung nach Paragraph 229 StGB . Der Unfallgegner soll sich eine HWS ( Halswirbelschädigung ) zugezogen haben .
Nun weiss ich aber nicht was ich da ankreuzen soll von den Möglichkeiten . Wäre es am besten wenn ich den Hergang schildere und die Vermutung äussere er war nicht angeschnallt ? Er kam ja erst ca 200m vor der Unfallstelle aus einer Hofeinfahrt ...
Bitte helft mir !!!
Fähigen Anwalt aufsuchen und die Sache mit dem besprechen!
Nacho_Man
12.07.2008, 14:21
Da ich 2 Wochen Zeit habe um das zu erledigen werde ich das auch nächste Woche machen .
Wollte nur mal euren Rat hören , hat vielleicht schon einer so eine Situation erlebt ?
äußer dich erstmal, danach halt mit Polizei regeln. naja, was er da an Krankheit angibt ist son Standardding bei Auffahrunfällen. schilder eben den Vorgang wie du es siehst. bei den 10km/h ist seine "krankheit" eh nur pseudo, aber das lassen wir mal im Raum gestellt
schnopsnosn
12.07.2008, 15:03
SOFORT zum anwalt, rumfragen in nem forum hilft eher weniger, weil was bringen dir erfahrungsberichte? so viele jura-studenten werden hier auch nicht rumkrebsen und meistens wird hier gefährliches halbwissen gepostet.
Nacho_Man
12.07.2008, 15:20
Alles klar , ich gehe gleich Montag zum Anwalt , nicht erst nächste Woche .
Danke für die Hilfe .
Meint ihr das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt ?
Für das Auto mache ich auch ein Gutachten , wenn der herausfindet dass der Unfall nicht mit mehr als 10 Kmh passiert sein kann ,
wäre damit ja bewiesen , dass er entweder nicht angeschnallt war oder simuliert ...
ObServer88
12.07.2008, 15:35
Ich persönlich würde bei der Sachlage noch nicht unbedingt gleich zum Anwalt rennen. Eine Schadensersatzklage steht dir von dem A-Klasse-Fahrer ja auch noch nicht ins Haus.
Ich würde erst mal die Sachlage aus deiner Sicht schildern.
Was für strafrechtliche Konsequenzen werden dir denn jetzt überhaupt angedroht?
Nacho_Man
12.07.2008, 15:49
Mhh , na gut , am Montag kommt sowieso noch mal der Versicherungsfuzzie , den wollte ich nach guten Anwälten im Verkehrsrecht fragen und ihm die Sachlage erläutern .
Diese Situation müsste es doch zehntausendfach geben , dachte ich mir . Kann ja gar nicht so selten sein .
Auf fahrlässige Körperverletzung gibt es maximal 3 Jahre Haft oder Geldstrafe, bissle heftig , oder :p
Da kommen mir die deutschen Gesetze gar nicht mehr so lasch vor , wird man ja mit schwerem Diebstahl fast auf eine Stufe gestellt
Das seltsame ist , die Polizistin hat beim Personalienprotokoll "keine Personenschäden" angekreuzt .
ObServer88
12.07.2008, 15:53
bis zu 3 Jahre - das wird in dem Fall ja schon mal bei weitem nicht voll ausgereizt werden.
Nacho_Man
12.07.2008, 15:57
Mach kein Scheiß :D
Ich wander doch nicht in den Knast :D
Jedenfalls danke , ich denke eher die Firma vom Unfallgegner musste es zur Anzeige bringen um von der Versicherung den Verdienstausfall bezahlt zu bekommen .
Ich kann mir schon denken warum die Polizistin "keine Personenschäden" angekreuzt hat.
Entweder sind die Beschwerden erst später aufgetreten, oder aber ihm ist später eingefallen er könnte vielleicht aus dem kleinen Unfall noch einen nutzen Ziehen, wenn er eine Verletzung vortäuscht.
Ein Bekannter von mir ist Arzt, und er meinte das man ein Schleudertrauma oder eine Halswirbelverletzung nach einem Autounfall meist nicht deutlich nachweisen kann, dennoch behaupten viele sie hätten Beschwerden.
Nacho_Man
12.07.2008, 16:04
Halsschmerzen treten schon erst später nach einem Unfall auf , da kenne ich viele Fälle .
Ist ein HWS überhaupt möglich bei einem Aufprall bei 10Kmh ?
Das Auto hatte wie meines aktive Kopfstützen die nicht auslösten folglich auch nicht nötig sind bei so einer Geschwindigkeit .
Was soll diese Anklage eigentlich ? Kein Wunder dass unsere Gerichte überlastet sind .
Ich würde da selber garnichts machen!
Ich hatte letzten Winter einen vergleichbaren Fall(eher was schlimmer).
Ich Persönlich habe mich zu nichts geäußert, sondern alles meinen Anwalt machen lassen.
Auch wenn man glaubt alles richtig gemacht zu haben, verplappert man sich als Laie schneller als man denkt und einem werden die Worte im Mund herum gedreht.
Einfach deinem Anwalt schildern, was aus deiner Sicht vorgefallen ist und er wird dann schon wissen, was zu tun ist, bzw. wie man auf die schreiben der Polizei reagiert!
Und ansonsten "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten.
Es steht Aussage gegen Aussage, da es keine Zeugen gibt.
Edit: die Umfrage habe ich jetzt erst gesehen - meine Meinung: nicht äußern, Anwalt äußert sich
later, Kuddel
Nacho_Man
12.07.2008, 16:18
Jupp , mache ich .
Wieviel kosten Anwälte eigentlich ?
Gibt es vielleicht irgendwo eine kostenlose erste Rechtsberatung , bei Verbraucherzentralen oder so ?
ObServer88
12.07.2008, 16:23
Hat man dir noch gar nicht mitgeteilt wie hoch die Geldstrafe sein würde?
Also wie gesagt bevor man das Risiko eingeht auf Anwaltskosten sitzen zu bleiben erst mal andere Mittel ausschöpfen und der Polizeibehörde schildern inwiefern der körperlich Geschädigte eine Mitschuld trägt. Das muss auch die Versicherung mitgeteilt bekommen.
Nacho_Man
12.07.2008, 16:25
Die Versicherung zahlt meinen Schaden sowieso nicht da ich nur Teilkasko und Haftpflicht habe :(
Auf dem Brief kann ich nur ankreuzen "Ich würde eine Geldstrafe akzeptieren"
Ist es denn nun zulässig in dem Brief die Aufprallgeschwindigkeit zu erwähnen und ihn der Nichtangeschnalltseins zu bezichtigen ?
Hi
Ihm irgendetwas vorzuwerfen wäre ich vorsichtig, da du es ihm ja nicht beweisen kannst und auch kein Sachvertändiger bist.
Die Aufprallgeschwindigkeit kannst du sicher in dem Schreiben aus deiner Sicht erwähnen und die Wucht des Aufprall bzw. das leichte Anstupsen.
Nur mal kurz zum Thema Aufprallgeschwindigkeit.
Mir ist mal jemand auf der Autobahn mit ca. 35-45km/h hinten draufgefahren.
Ich war angeschnallt usw.
Der Aufprall war aber lange nicht so stark wie man meint. Ich kann mich nicht erinnern, das mein Genick/Nacken ect. Nennenswert in Bewegung geraten ist.
Aber das kann man alles nicht so pauschalisieren.
Nacho_Man
12.07.2008, 19:08
Wieso vorwerfen ? Ist ja nur eine Vermutung . Genauso kann er nicht beweisen geblinkt zu haben , was er nicht hat .
Jedenfalls sprech ich am Montag erstmal mit der Versicherung , danke an alle für die Tipps .
athlonforever
12.07.2008, 19:23
Auf dem Brief kann ich nur ankreuzen "Ich würde eine Geldstrafe akzeptieren"
Ist es denn nun zulässig in dem Brief die Aufprallgeschwindigkeit zu erwähnen und ihn der Nichtangeschnalltseins zu bezichtigen ?
Wenn du das ankreuzt, kann man das doch als Schuldeingeständnis sehen. Ich würde es nicht ankreuzen.
Die Aufprallgeschwindigkeit würde ich nur erwähnen, wenn du das Gutachten hast und das ggf. dadrin steht (hab so was noch nie gesehen) Hast du gesehen das er Nicht Angeschnallt war? Falls ja, teil das denen mit, wobei es eh nicht viel bringt, da es keiner bezeugen kann. Falls du das nur vermutest lass es weg.
Du bist halt der gearschte, weil du dem hinten drauf bist. Evtl. ist ja vor Ort eine Bremsspur von dir.
Warte erst mal das Gutachten ab bzw Sprech mal mit deiner Versicherung, evtl können die dir da ja auch paar Info's geben.
Anwalt kann teuer werden. Ich nehme mal an du hast keine Rechtschutzversicherung. Schließ doch noch schnell eine ab ;)
Ich habe mal bei "Was ihr schon immer wissen wolltet" gefragt, warum noch keine Blackboxes (http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?p=3978176#post3978176) in die Autos eingebaut werden. Und diese Frage stelle ich mir gerade wieder. Habe aber noch im Hinterkopf, dass es Möglichkeiten gibt, die Birnen zu überprüfen, ob geblinkt wurde.
Dein einziger Trumpf war ja, dass dein Vordermann einen Fehler begangen hat. Wenn du das nicht nachweisen kannst, weil am Tatort keine Überprüfung gemacht wurde, ist das deine eigene Schuld.
Meiner Meinung nach ist §229 hier nicht erfüllt, du solltest dich daher nicht äußern und einen Anwalt mit der Sache beauftragen. Die Erstberatung kostet pauschal 50€.
schnopsnosn
12.07.2008, 22:29
Ich persönlich würde bei der Sachlage noch nicht unbedingt gleich zum Anwalt rennen. Eine Schadensersatzklage steht dir von dem A-Klasse-Fahrer ja auch noch nicht ins Haus.
Ich würde erst mal die Sachlage aus deiner Sicht schildern.
Was für strafrechtliche Konsequenzen werden dir denn jetzt überhaupt angedroht?
hallo?
er hat ne anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung am hals und soll nicht zum anwalt?
könntest du bitte dem TE den gefallen tun und damit aufhören, ihm son quatsch zu raten?
@Nacho_Man:
hast du denn keine rechtsschutzversicherung?
Nacho_Man
12.07.2008, 22:53
Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine .
Wie ich die Sachlage schildern soll weiss ich ja nicht , das ist das Problem , wenn ich einfach den Unfall noch mal schildere , ist das ja wohl auch ein Schuleingeständnis .
"Dem Täter muss nachgewiesen werden, dass sein Verhalten für die Verletzung ursächlich war und für ihn
voraussehbar war, dass sein Verhalten zu der Verletzung des anderen führte."
Das ist doch nicht gegeben , denke ich mal .
http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/bussgeld-straftat/verkehrsstraftaten/fahrlaessige-koerperverletzung-229-stgb.html
Ist es denn nun zulässig in dem Brief die Aufprallgeschwindigkeit zu erwähnen und ihn der Nichtangeschnalltseins zu bezichtigen ?
Wie kannst Du aus einer Aufprallgeschwindigkeit schließen, daß er nicht angeschnallt war? Da wird zumindest deine Aussage gegen seine stehen, wenn Du es nicht beweisen kannst.
Wenn Du, wie Du sagst, nicht zu schnell warst und auch den nötigen Sicherheitsabstand hattest, hättest Du eigentlich nicht aufprallen dürfen.
Ein Schleudertraum ist übrigens oft erst nicht zu erkennen. Ich hatte nach einem Unfall ein Ziehen im Nacken und bin auf Anraten eines Bekannten sicherheitshalber zum Arzt und es wurde auch ein Schleudertrauma festgestellt.
Ich würde auf jednn Fall zum Anwalt gehebn, gerade weil die geringe Aufprallgeschwindigkeit noch nicht durch einen Gutachter bestätigt ist.
imho ist es für ein Schleudertrauma unerheblich, ob man angeschnallt ist oder nicht:
Er hilft zwar wenn man abgebremst wird, nicht jedoch wenn man z.B. durch einen auffahrenden Hintermann beschleunigt wird. Da wäre eher interessant, ob die Kopfstütze richtig eingestellt war. Rein statistisch gesehen, dürfte das zwar nicht der Fall gewesen sein, im Nachhinein wohl nicht mehr zu beweisen (und ich hab da erhebliche Zweifel, ob sowas zu einer Mitschuld des Verletzten führt).
moep0815
14.07.2008, 13:53
die Anzeige kommt immer, wird aber meistens fallen gelassen. Zivilrechtlich wirds intressant.
Meine freundin hat sich mit mir als beifahrer 3 mal überschlagen ne woche später genau das selbe.
Aussage verweigern und abwarten...
Der typ wird dir aber noch ein überhelfen wollen, wegen schmerzensgeld und schadensersatz da solltest du einen anwalt einschalten ( das hat aber nix mit der Anzeige wegen der Körperverletzung zutun)
Deine Freundin hat dich angezeigt?
Nacho_Man
14.07.2008, 17:07
Ich habe heute mit meinem Anwalt ( Rechtsschutz ) gesprochen und werde morgen den Sachverhalt noch mal in dem Antwortschreiben schildern . Es soll auch helfen sein Bedauern im Brief auszudrücken .
Er teilte mir auch mit dass ein Gutachten mit Feststellung der Aufprallgeschwindigkeit sinnlos wäre . Mache also nur einen normalen Kostenvoranschlag .
@Plyfix : Am Wochenende gab es in unserem Landkreis 24 Unfälle wegen Unvorsichtigkeit und Unaufmerksamkeit :freak
Ist halt schnell mal passiert .