CPU mit Defekt gekauft Sofort Reklamiert Verkäufer weigert sich mir ein neuen zu gebe

Cano65

Lieutenant
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Guten Tag allerseits,

Also ich habe mir am 17.10.09 ein Cpu gekauft und habe gleich am nächsten werktag angerufen und den das problem erläutert und am Dienstag habe ich den CPU abgegeben zum testen. Ich wurde heute angerufen, das der sie das selbe sehen wie ich und das der CPU eingeschickt werden muss. Nun habe ich Ihn aber am samstag gekauft (mit defek) und möchte einen neuen haben.

Ich weiß, dass im bgb ein § geben soll, der aussagt, das ein Gerät, der mit defekt gekauft wurde sofort zurückgegeben werden kann.

Ich will aber ein Neuen CPU vom Händler und da er nicht aufgeben wird brauche ich den $ im BGB.
 
Wenn ich mich nicht ganz furchtbar irre, dann ist es ein Rechtsirrtum zu glauben man hat ein Recht auf "Umtausch". Das ist meiner Meinung nach reine Kulanz des Händlers.

Ich hatte sowas auch schon mal mit einer defekten Festplatte, da durfte ich auch Wochen warten, bis die vom Hersteller! eine neue bekamen. Austausch war nicht.

Gruß *michi*
 
Soweit ich das mit meinem Kaufmännischen Wissen weiß, muss der Verkäufer erstmal garnicht eine CPU austauschen sondern hat das Recht auf Reperatur bzw. Ausbesserung, erst wenn das 2 mal geschehen ist, darfst du eine neue CPU verlangen.
 
Cano65 schrieb:
Ich weiß, dass im bgb ein § geben soll, der aussagt, das ein Gerät, der mit defekt gekauft wurde sofort zurückgegeben werden kann.

Ich will aber ein Neuen CPU vom Händler und da er nicht aufgeben wird brauche ich den $ im BGB.

Den gibt es nicht.

Das Kaufvertragsrecht was hier greift regelt den Ablauf klar. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist kommt erst nach 2 fehlgeschlagenene Nachbesserungen in Frage, vorher nicht. Ausnahme wäre sittenwidrigkeit oder arglistige Täuschung aber beides ist hier nicht der Fall.

Wenn der Händler sie zur Rep. einschicken will, ist das sein gutes Recht.
Das dir dadurch ein wirtschaftl. Schden entsteht, dass der PC ausgefallen ist, nehme ich jetzt mal nicht an.

greetings
 
Nein... ich hatte das im Unterricht(Recht) und soviel ich noch weiß ist, das ich bei Neugekaufter Ware mit defekt ein Umtauschrecht habe, du kannst sogar die enstandenen Kosten Fahrpreis, Sendekosten zurückerstattet bekommen.

Da der PC Laden (übrigends Acom) gleich bei mir um die Ecke ist, lohnt es sich nicht.

Ich brauch halt den § dafür spontan fällt mir der §439 ein aber da steht was anderes..

Edit: Die Ware ist NEU mit Schaden Gekauft worden, das ist schonwieder was anderes...da gibt es ein § für.
Edit#. DAs was ich weiss, ist das ich mir es aussuchen kann ob Nachbesserung oder Neulieferung(§440 oder so) da es neu ist will ich eine Neuliferung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst dir zwar aussuchen, was du willst, aber der Verkäufer kann es wegen unverhältnismäßigkeit ablehnen und die andere Art der Nacherfüllung wählen.


EDIT:
Mal was zur Verdeutlichung:

sachmangel.gif
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das der Shop:
http://www.acom-pc.de/shop

Wenn ja beruf dich auf folgenden Paragraphen in den AGBs:

Zitat:
XI. Rücknahme aus Kulanz

Der Kunde kann im Laden gekaufte Ware (außer wunschkonfigurierte PCs, Software, Kleinteile, Verbrauchsmaterialien, Komponenten, die auf Wunsch des Kunden bestellt wurden, Komponenten und Geräte mit Verschleißteilen) 14 Tage lang zum Kaufpreis zur Verrechnung zurückgeben, sofern die Ware sich in dem Zustand befindet, in dem sie der Kunde erhalten hat. Voraussetzung für das Rückgaberecht ist die Wiederverkaufsfähigkeit, der Originalzustand von Ware und Verpackung und die Vollständigkeit des Zubehörs.

Edit: Ups sehe gerade: nur zur Verrechnung, sry

Schaby
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Käufer kann nach seiner Wahl Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangen, § 439 ist hier schon die einschlägige Norm. Der Verkäufer kann wie schon geschrieben nur unter bestimmten Voraussetzungen die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern. Wenn die Kaufsache bei ihm noch vorrätig ist, dürfte die Verweigerung der Nachlieferung unzulässig sein.
 
Der 439 ist mir auch geläufig, darauf werde ich mich auf berufen...und vielen Dank an euch für die Hilfe aber ich war mir sicher, das es einen § dafür gibs. Ich erinnere mich an das B.s von der Lehrerin nur an den § kann ich nicht erinnern, da ich grad bei der Arbeit bin kann ich auch nicht Nachschauen.
 
Könnte natürlich problematisch werden, wenn du die CPU schon zur Reparatur abgegeben hast.
 
Nein zur Rep. habe ich ihn nicht gegeben.
Ich habe mein Problem den Mitarbeitern Geschildert und auf ein Umtausch geben. Sie wollten in zum Testen da haben und gucken ob sich das Problem bestätigt(was ja verständlich ist). Nun habe ich den anruf bekommen das es sich anscheinend Bestätigt und sie das noch andersweitig testen wollen um genau zu schauen was los ist. Aber haben mich auch intel verwiesen.

Das Problem ist, das mein CPu beim 2 Kern Konstant 51 grad anzeigt und sich nicht ändert. Sie meinten, das sie ihn dann bei intel einschicken würde und wenn Intel der Meinung ist, das es kein schaden ist stellen die eine Rechnung von über 160€ und die müsste ich tragen.

Naja ich hab den nur gesagt das ich Ihn so gegkauft habe und das nunmal da war. Ich kann ja schlecht den CPU aufmachen den Sensor Kaputt machen ohne das es auffällt. Und da sie den Testen, können sie ja Selber einschätzen ob es ein Defekt ist oder nicht.

Die sache ist die, Intel schicken und noch Kosten den Käufer tragen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Versteh ich das gerade richtig, du schickst die CPU ein wegen defekten Sensoren ?
 
Wenn du da wirklich was erreichen willst, musst du vor Ort mit einem Fachmann sprechen (und vielleicht einem Deutschlehrer, deinen letzten Satz hab ich nicht mal ansatzweise verstanden).
 
Ich will ihn nicht einschicken, Acom will es einschicken und die Kosten (wenn welche enstehen) mich tragen lassen.
Ich will ein Umtausch.

Auch ein Defekter Sensor ist eine Wertminderung und ein Defekt. Später beim weiterverkauf wird er micht um ca 10€ bringen.
 
So mal was Grundsätzliches, was du den Leuten da mal unter die Nase reiben kannst:

1. Acom ist dein Vertragspartner nicht Intel. Was Acom mit Intel dann verwurschtelt, geht dich als Käufer nichts an. Acom ist für die Gewährleistung zuständig und dein Ansprechpartner und auch ebenso für den Austausch verantwortlich. Es spielt keine Rolle, wer in diesem Moment den Schaden verursacht hat.

2. Ist Acom in der Beweispflicht, dass du den Schaden beim Einbau verursacht hast. Innerhalb der ersten 6 Monate geht man nämlich davon aus, dass dies schon bei Kauf so war. Sollte sich im nachhinnein durch den Hersteller herausstellen, dass du den Schaden verursacht hast, dann musst du das bezahlen!

3. Verlangst du einen Austausch. Diesen können Sie ablehnen, wenn der Aufwand unverhältnismäßig ist. 1 Woche musst du ihnen aber geben, wenn sie keine auf Lager haben. Sollten Sie den Austausch ablehnen, kannst du vom Kaufvertrag zurück treten. Würde mir den Filialleiter in dem Fall kommen lassen oder die Hauptniederlassung anrufen lassen.

Viel Glück.
 
Dann hast du mich nicht verstanden, spraadhaus.


Der Kunde kann sich aussuchen ob Neulieferung oder Reparatur.
Er möchte eine Neulieferung, was der Verkäufer nur ablehnen darf, wenn es unverhältnismäig ist.
Bsp.: Du willst nen neues Fahrrad, nur weil sich die Schaumstoffpuffer für die Hände am Lenkrad aufgelößt habt. Unverhältnismäßig!
In diesem Fall wäre es aber kein großer Aufwand, die CPU auszutauschen gegen eine gleichwertige, da ja ein offensichtlicher Defekt vorliegt.

So und nun schaust du mal auf die rechte Seite der Darstellung, was man als Kunde darf, wenn de rVerkäufer verweigert....
 
Der cpu ist laut inet vorrätig und das werd ich auch verlangen.

Wie können sie es denn ablehnen?ß mit welcher begründung??
 
Das Problem ist, das mein CPu beim 2 Kern Konstant 51 grad anzeigt und sich nicht ändert.
Kann auch am BIOS lliegen, und am Board selbst. Und wer zeigt das?

Um was für "kaputtes" Zeugs gehts hier überhaupt? E8400?
 
@blackraven:

Dann habe ich dich tatsächlich falsch verstanden, so herum passt es.

@cano:

Steht alles im 439.
 
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