CPU mit Defekt gekauft Sofort Reklamiert Verkäufer weigert sich mir ein neuen zu gebe

da kann man meißt nur auf kulanz hoffen...
 
hmm ich war grad da... KULANZRECHNUNG....

ich Zitiere mal:" Einer der Kerne mist die temperatur nicht richtig CPU unter Prime95 getestet =CPU Temperatur beim zweiten Kern bleibt relativ konstant bei 46°....Für weitere Fragen muss Intel Kontaktiert werden.

Der Verkäufer ist der Meinung das ja alles funktioniert...und es kein Grund gibt für die den Umzutauschen...
daraufhin hab ich In der anderen Filliale angerufen und gefragt ob das normal sei.. Zitat: " Sollte es der fall sein kommen sie vorbei wir Testen das und wenn sich das bewahrheitet Tauschen wir ihn gerne um"..da der CPU getestet wurde(von der anderen Filiale) wollen sie sich abprechen und so entscheiden.

ich für meinen fall werde Intel Kontaktieren , den CPU in der Filiale wo ich arbeite Testen(PC Spezialist) und sollten die Techniker vor Ort wie Intel sagen, das dies ein Grund ist werde ich alles auf Rechnung stellen sowohl die Anrufe als auch die Überprüfung. Kostenpunkt ca.60€. Das nennt sich dann Schadenersatz statt der Leistung..
 
Hier stellt sich aber in der Tat die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt und wenn ja ob dieser erheblich ist.

Als Laie würde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen und meinen, dass ich mittelmäßig komplexe Schuldrechtsfälle lösen kann, dafür gibt es Juristen.
 
Sehe ich auch so. Eine Minderung des Kaufpreises wäre eher angemessen. Die CPU verrichtet anscheinend ja noch den Dienst, nur 1 Temp. Sensor ist defekt. Solange der 2te dann noch geht, ist es ja fast egal.


Recht haben und Recht bekommen sind leider nicht immer das Selbe.
 
Cano65 schrieb:
(...) werde ich alles auf Rechnung stellen sowohl die Anrufe als auch die Überprüfung. Kostenpunkt ca.60€. Das nennt sich dann Schadenersatz statt der Leistung..

Was ist eigentlich los in dieser Gesellschaft? Heder meint gleich klagen zu müssen, jeder meint Recht zu haben, weil die Industrie/der Handel eh imme der Böse ist. Und vorallem meint jeder, sich mit Recht auszujennen und dann kommen solch schwachsinnigen und fehlerhaften Annahmen zustande.

Was der TE meint, ist icher, dass laut BGB der Kunde die Wahl hat zwischen Minderung, Wandlung und Tausch. Das sieht zwar auf dem ersten Blick so aus, ist aber in der juristischen eben nicht so. Die Rechtssprechung sieht halt manchmal anders aus, als das Gesetz auf den ersten Blick. Dem Händler werden zwei Nach besserungen zugestanden.

Somit hat der Händler korrekt gehandelt, nicht sonderlich kulant, aber rechtlich korrekt.
Daher vergiss das mal schnell mit dem Schadensersatz. Der Händler lacht darüber und am Ende kann es für dich teuer werden.
 
Hallo dogio,

du reihst dich aber ganz gut ein, denn deine Aussagen sind überwiegend unrichtig. An die Stelle der Wandlung ist im neuen Schuldrecht der Rücktritt getreten, zu dem der Käufer ohne Weiteres ebenso kein Recht hat wie zur Minderung. Das Gesetz ist da leider nicht ganz unmissverständlich, der Käufer kann vorerst nur die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung nach Wahl des Kunden) verlangen, erst wenn diese fehlschlägt, verweigert wird oder unmöglich ist, stehen ihm die weiteren Rechte des 437 (Rücktritt oder Minderung und ggf. Schadensersatz zu).
 
nein, nein, wir wider sprechen uns ja nicht. Der §437 BGB ist der allgemeinere Paragraph und er suggeriert, dass man die Wahl hat zwischen Minderung, Nacherfüllung und Rücktritt. Ebenso lann man ihn den §439 mehr Käuferrechte reininterpretieren, als tatsächlich drinstecken :) Und Und mehr wollte ich eigentlich nicht sagen.
Also reihe ich mich hier nichts ein.
 
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