Fehler im Arbeitsvertrag - Trotzdem gültig?

FrittenFett

Captain
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Juli 2009
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Ich hoffe mal, dass ihr mir ein bissl weiterhelfen könnt bei der Geschichte:

Ich habe den Job meiner Schwester, einaml in der Woche Prospekte zu verteilen, übernommen.
Bei ihr war es mit der Vertriebs-Firma so geregelt:
Für 250 Prospekte von jeweils ca.3-4 Firmen austragen 20€+5€ Wegegeld.

Bei mir sollte es genauso sein.
Dann kam der Arbeitsvertrag ;
Darin stand:

"2.
Pro Vergütung zahlt die *** dem Zusteller:
-pro Verteilung (brutto) 20,00 Cent pro Exemplar
-Wegegeld (brutto) 5,00 Cent pro Exemplar zusätzlich."

Na, gemerkt?

Nach dieser Rechnung bekäme ich pro einmal austragen 62,50€ :king:.

2 mal habe ich jetzt bereits ausgetragen, sind also rechnungsmäßig 125€.
Ach übrigens:
Kündigungsfrist sind 4 Wochen.

Soll ich jetzt also auf meinem Recht beharren, durch den Arbeitsvertrag 62,50€ pro einmal
Austragen zu bekommen oder soll ich versuchen, denen den "Fehler" mitzuteilen und für 25€ zu arbeiten?
Was glaubt ihr käme bei so was heraus (für mich).
Habe ich Anspruch auf meine 125€(+250€ aus der Kündigungsfrist) oder nicht?
Sind sowieso n Saftladen und haben bei meiner Schwester schnmal vergessen, 20€ zu überweisen.

PS:
Richtig Lust auf so eine Arbeit im Winter hab ich eigentlich nicht.
Aber 250€ im Monat sind doch ne Motivation..;):D
 
Wie lange brauchst du für die 250 Prospekte austragen?
 
wenn es ein saftladen ist und du eh keine lust auf die arbeit hast, dann verlang auch das, was drin steht. wird das anstandslos gezahlt, dann würde ich mir allerdings trotzdem überlegen für n stundenlohn von 30€ da weiterzuarbeiten :)
 
Tja, Arbeitsvertrag liegt noch hier bei mir.

Ich glaube net, dass die mir 30€ Stundenlohn zahlen würden....(wenn sie es wüssten:D)

Aber 375 Latten sind doch ein ordentlicher Schub, wenn man nen neuen PC plant...
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vertrag ist, wenn er den allg. Anforderungen nicht widerspricht (wofür es hier keine Anhaltspunkte gibt), erstmal gültig. Allerdings könnte sich der Arbeitgeber evtl. auf einen Erklärungsirrtum nach §119 Abs. 1 BGB berufen, d.h. der Arbeitgeber könnte den Vertrag anfechten, was dazu führen würde, dass er von Anfang an nichtig wäre und du ggf. zu viel bezahlten Lohn zurückerstatten müsstest.
 
Bis jetzt wurde noch nichts bezahlt...
Machen die immer erst am 14. oder so des nachfolgenden Monats.

Tja, sieht schlecht aus um die 125€, oder?
Ergänzung ()

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Das ist also §119 Abs. 1 BGB.

Wenn ich mich also auf 2. beziehen würde, welche Eigenschaft im Arbeitsvertrag wäre dann ein Irrtum?
Die "20,00 Cent pro Exemplar" ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, so lange sie sich nicht bei dir melden und dir mitteilen, dass der Vertrag einen Fehler enthält, hast du ja Anspruch auf die Bezahlung. Ich würde abwarten, ob sie dir den Lohn in dieser Höhe auszahlen und ob die sich melden.

Genau, die "20,00 Cent pro Exemplar" wären der Irrtum. Als Erklärungsirrtum kommt in der Regel Versprechen, Verschreiben u.ä. in Frage, was ja in deinem Fall eigentlich die einzig logische Möglichkeit ist.
 
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Is ganz einfach ham zurzeit Rechtsgeschäfte in der Berufsschule.
Der Arbeitgeber in deinem Falle kann den Vertrag natürlich zurücknehmen vor Gericht würde dieser auch ziemlich sicher gewinnen.
Wie oben gesagt ist ein anfechtbares Rechtsgeschäft und der Grund dafür Irrtum.
aber kannst ja trotzdem drauf ansprechen :D und handeln bist doch Businessman
 
Ein Arbeitsvertrag ist ein nach §119 BGB anfechtbares Rechtsgeschäft? Soso.

Edit: Sätze beenden ist toll. @ chriskool - Natürlich ist es ein Rechtsgeschäft. Entschuldige.
 
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FrittenFett schrieb:
Ich habe den Job meiner Schwester, einaml in der Woche Prospekte zu verteilen, übernommen.Bei ihr war es mit der Vertriebs-Firma so geregelt:
Für 250 Prospekte von jeweils ca.3-4 Firmen austragen 20€+5€ Wegegeld.

Bei mir sollte es genauso sein.

Na, hast Du auch was gemerkt? Offensichtlich liegt ein Irrtum im Arbeitsvertrag vor.

Wie willst Du denn argumentieren? Du übernimmst den Job Deiner Schwester zu gleichen Bedingungen, und dass im Arbeitsvertrag plötzlich die zehnfache Bezahlung steht, fällt Dir nicht auf? Erst bei der Überweisung? :rolleyes:
 
Wenn du Gewissheit willst, geh zu einem Anwalt. Niemals aber würde ich solche Entscheidungen von Usern eines Forums abhängig machen...
 
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